Neuer Volksentscheid: Berliner Baumwurzel-Bewegung
Eine Initiative will bis 2035 per Volksentscheid die Zahl der Straßenbäume fast verdoppeln. Jetzt legt sie einen eigenen Gesetzentwurf vor.
![Heinrich Strößenreuther und Génica Schäfgen Heinrich Strößenreuther und Génica Schäfgen](https://taz.de/picture/6865901/14/Baumentscheid-1.jpeg)
Genau diese Grundlage – oder den Entwurf hierfür – hat die Berliner Initiative am Montag öffentlich vorgestellt. Mit einem „Bäume-Plus-Gesetz“ sollen Senat und Bezirke dazu verpflichtet werden, Berlin insbesondere über das massive Pflanzen von Bäumen „vor den gefährlichen Folgen von Hitze, Trockenheit und Starkregen zu schützen“. Allein der Baumbestand an den Straßenrändern soll hierfür von aktuell rund 430.000 bis 2035 auf 800.000 erhöht werden.
Momentan pflanze die Stadt bei zwei gefällten Bäumen nur einen nach, so die Initiative. Ziel ist es, für jeden gefällten Baum, drei nachpflanzen zu lassen. Ab 2028 sollen die Berliner:innen zudem kurzerhand selbst Bäume im öffentlichen Raum pflanzen dürfen, sofern die Verwaltung in Sachen Bäumepflanzen untätig bleibt. Alles für die Bäume also, die dazu beitragen, die Temperatur in der Innenstadt insbesondere in heißen Sommern zu senken.
Verbesserungsvorschläge willkommen
„Die Pläne der Initiative sind durchsetzbar“, ist der Umweltaktivist und Mitinitiator Heinrich Strößenreuther überzeugt. Mit dem Gesetzentwurf liege eine genaue Richtlinie vor, wie Berlin bis „spätestens 2035 wetterfest und hitzesicher“ gemacht werden könne. „Die Bürger von Berlin haben ein Recht darauf, in den nächsten 30 Jahren gut leben zu können“, so Strößenreuther.
Berlins Grünen-Chef Philmon Ghirmai begrüßt den Vorstoß. Der Schutz, die Pflege und die Ausweitung des Stadtgrüns sowie seien „auch für uns wichtige Ziele hin zu einer klimaresilienten Stadt“, sagt Ghirmai. Strößenreuther behauptet, die Initiative bekomme mit ihrem „Bäume-Plus-Gesetz“ sogar Zustimmung aus der Union. Aber gut, er ist selbst CDU-Mitglied.
Die Initiative hat die Berliner:innen nun dazu aufgerufen, in den kommenden Wochen Verbesserungsvorschläge zu machen. Die sollen dann in einen überarbeiteten Gesetzentwurf einfließen, der letztlich die Basis für einen Gesetzesvolksentscheid sein soll. Spätestens im Frühjahr will man mit den ersten Unterschriftensammlungen beginnen. Für einen Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens sind mindestens 20.000 gültige Unterschriften notwendig.
Ginge es nach der Initiative, dann sollte über den Gesetzentwurf parallel zur Bundestagswahl im Herbst 2025 abgestimmt werden. Ein ambitionierter Plan. Das Baum-Anliegen wäre jedenfalls nicht der erste Volksentscheidsversuch, der von der zuständigen Senatsinnenverwaltung möglichst lange hinausgezögert wird.
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