Neuer Nahverkehrsplan: Spur der Milliarden
Der Nahverkehrsplan 2019–2035 wird am Dienstag beschlossen. Die gute Nachricht: Es gibt von fast allem mehr. Nur die Barrieren werden abgebaut.
Mehr Streckenkilometer, neue Fahrzeuge, dichtere Takte, zusätzliche Werkstätten, weniger Barrieren: Berlins Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) soll in den kommenden 15 Jahren massiv ausgebaut werden. Wie Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) und Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) am Montag verkündeten, wird der Senat am Dienstag den Nahverkehrsplan (NVP) 2019–2035 beschließen. Dieser sieht eine deutliche Ausgabensteigerung vor: Die Rede ist von einem Finanzrahmen von insgesamt 28,1 Milliarden Euro, das sind im Schnitt 1,76 Milliarden pro Jahr. Derzeit liegen die Ausgaben im ÖPNV bei 1,1 Milliarden Euro jährlich.
Mit dem auf anderthalb Jahrzehnte angelegten NVP legt ein Senat verbindlich fest, welche Leistungen er und seine Nachfolger bei den Verkehrsunternehmen bestellen wollen – und müssen. Das betrifft sowohl Quantität als auch Qualität der Personenbeförderung. Richtig konkret wird es dann in den Verkehrsverträgen, die das Land mit BVG und S-Bahn abschließt. Der neue BVG-Vertrag ab 2020 soll ebenfalls heute vom Senat abgesegnet werden. Da es sich um ein öffentliches Unternehmen handelt, kann das Land auf eine Ausschreibung verzichten und zum Mittel der Direktvergabe greifen.
Von einem „beispiellosen Ausbau des Nahverkehrs“ sprach Günther. „Mein Ziel ist, dass viel mehr Berlinerinnen und Berliner sagen können: Ich brauche gar kein Auto.“ Pop, die dem Aufsichtsrat der BVG vorsitzt, verwies darauf, dass „über Jahrzehnte“ Investitionen unterlassen worden seien, was unter anderem auf das Konto des früheren SPD-Finananzsenators Thilo Sarrazin gehe. Die aktuelle Trendumkehr nicht nur Notwendigkeit, sondern erklärter Wille der Koalition“.
Großes wird laut Günther und Pop geleistet mit den zusätzlichen Investitionen, die aus dem Landeshaushalt, aus Fördermitteln von Bund und EU, aber auch durch die zunehmende Nutzung refinanziert werden sollen: ein massives Wachstum der Fuhrparks von Tram (+ 38 %), U-Bahn (+ 30 %) und S-Bahn (+ 21 %), die komplette Umstellung der Busflotte auf Elektroantrieb bis zum Jahr 2030 und ein Wachstum des Tramnetzes um fast ein Viertel (von 194 auf 267 Gleiskilometer im Jahr 2035).
Noch in der laufenden Wahlperiode, nämlich 2021, werden nach aktuellen Planungen drei Straßenbahnabschnitte in Betrieb gehen: auf der M10 zwischen Hauptbahnhof und U-Bahnhof Turmstraße, auf den Linien 21 und 22 am Ostkreuz sowie der M17 in Adlershof. Für die kommende Wahlperiode sind sieben neue Abschnitte vorgesehen – unter anderem die wichtigen Verbindungen vom Alexanderplatz zum Potsdamer Platz und von der Warschauer Straße bis zum Hermannplatz – danach noch einmal weitere sechs.
U7 zum BER wird geprüft
In welchem Umfang auch Streckenabschnitte von U- und S-Bahn gebaut werden sollen, ist noch unklar. Hier werden zurzeit Machbarkeitsstudien durchgeführt beziehungsweise sollen noch durchgeführt werden. Unter anderem geht es um die heiß umstrittene Verlängerung der U7 zum BER, die Verlängerung der U8 ins Märkische Viertel und den Abzweig der U6 zum heutigen Flughafen Tegel, der künftigen „Urban Tech Republic“. Die nächste Streckeneröffnung bei der S-Bahn wird der Anschluss vom Hauptbahnhof an den Nordring durch die S21 sein – ob das noch in die aktuelle Wahlperiode fällt, ist offen.
Noch ein wichtiger Punkt: Der gesamte ÖPNV soll bis 2035 komplett barrierefrei sein, sprich: Menschen im Rollstuhl sollen jedes Fahrzeug ohne fremde Hilfe erreichen und nutzen können. Bei der BVG hat sich in dieser Hinsicht in den vergangenen Jahren schon einiges getan: Am Montag wurde mit dem U-Bahnhof Friedrich-Wilhelm-Platz (U9) der 129. von 173 Bahnhöfen durch einen Fahrstuhl barrierefrei zugänglich gemacht. Laut BVG-Sprecher Markus Falkner werden die allermeisten U-Bahnhöfe bis Ende 2020 folgen. Viel länger wird es auch laut Regine Günther dauern, bis alle Bushaltestellen barrierefrei sind. Hier sind allerdings auch die Bezirke in der Pflicht, denen die bauliche Instandhaltung der meisten Haltestellen obliegt.
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