Neuer Expertenrat der Bundesregierung: „Ruck gegen Rassismus“

Die Integrationbeauftragte der Bundesregierung beruft den Antirassismus-Expert*innenrat ein. Das Gremium soll vor allem strukurelle Probleme angehen.

Eine Frau streicht sich durch das Haar

Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Reem Alabali-Radovan (SPD) Foto: Kay Nietfeld/dpa

BERLIN taz | Mehr Maßnahmen und Einsatz gegen Rassismus: Mit diesem Ziel hat sich heute der Ex­per­t*in­nen­rat „Antirassismus“ konstituiert. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Reem Alabali-Radovan (SPD) berief das Gremium am Montag zu seiner ersten Sitzung ein. Das Problem dränge, so Alabali-Radovan, denn neun rassistische Straftaten geschehen jeden Tag in Deutschland.

Der Ex­per­t*in­nen­rat soll sich vor allem strukturellen und institutionellen Rassismus vornehmen, denn in der Bundesrepublik sei Rassismus ein Alltagsphänomen. „Wir brauchen einen Ruck gegen Rassismus in unserer Gesellschaft“, sagte die Staatsministerin.

Seit Februar 2022 ist die Staatsministerin Reem Alabali-Radovan neben ihrem Amt als Integrationsbeauftrage auch die erste Antirassismusbeauftragte der Bundesregierung. In ihrem Lagebericht vom Januar widmete sie sich explizit und umfassend dem Rassismus. Es war der erste Bericht seiner Art, der das Thema so in den Fokus setzte. Die Erhebung stellte strukturellen und institutionellen Rassismus fest: In Behörden, bei der Wohnungssuche, in Bildungseinrichtungen und auf dem Arbeitsmarkt würden Menschen regelmäßig Diskriminierung erleben.

In Deutschland habe man das Problem zu lange verdrängt und kleingeredet, so Alabali-Radovan. Deswegen soll der Ex­per­t*in­nen­rat jetzt Veränderungen bringen. Nach der ersten Sitzung verkündete das Gremium seine Ziele: Die zwölf Mitglieder – Wis­sen­schaft­le­r*in­nen sowie Ex­per­t*in­nen aus Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft – haben sich vorgenommen, konkrete Handlungsvorschläge zu erarbeiten. Sie werden der Staatsministerin in Zukunft beratend zur Seite stehen.

Rassismus-Definition als Handlungsgrundlage

„Wir möchten kein 600-Seiten-Papier, was in der Schublade liegt“, so Alabali-Radovan. Das Ziel sei es, voranzukommen und dort wo nötig, Handlungsroutinen und Prozesse zu hinterfragen und aufzubrechen. Zunächst soll der Rat dazu eine Rassismus-Definition erarbeiten. Oftmals gäbe es nämlich Unsicherheiten bei der Frage, was genau Rassismus sei oder eben nur ein sehr eingeschränktes Verständnis. Dann würden nur extreme Fälle von Rassismus oder rassistische Gewalttaten als solche identifiziert.

Mit der vom Ex­per­t*in­nen­rat erarbeiteten Definition sollen Verwaltungsstrukturen arbeiten können, wenn sie Rassismus in der eigenen Behörde bekämpfen. Außerdem soll die Definition Betroffenen dienen, die sich gegen Diskriminierung wehren wollen, damit es keine Auslegungssache bleibt, ob ein Sachverhalt als rassistische Diskriminierung anerkannt wird.

Um zu prüfen, ob Antirassismus-Strategien erfolgreich sind, soll der Ex­per­t*inn­nen­rat außerdem Indikatoren erarbeiten, die institutionellen Rassismus konkret benennen und messbar machen. Im Oktober will der Rat einen Zeitplan für seine weitere Arbeit vorlegen. Ende des Jahres sind außerdem Treffen mit Ver­tre­te­r*in­nen aus der Zivilgesellschaft geplant.

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