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Neue Verkehrsregel in DeutschlandKleine Schritte voran

Anja Krüger

Kommentar von

Anja Krüger

Die neue StVO ändert viel zu wenig. Das Parken auf Radwegen künftig mit Punkten zu ahnden, ist aber richtig.

D ie Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) hätte sehr viel weitgehender ausfallen müssen. Sie hätte es den Kommunen zum Beispiel weitaus leichter machen sollen, Autos aus den Innenstädten zu verdrängen und reine FußgängerInnen- und RadlerInnenbereiche einzurichten. Die Coronakrise zeigt, wie wichtig das Verkehrsmittel Fahrrad ist.

Das spiegelt die neue StVO nur unzureichend wider. Vor allem ist es nicht gelungen, über die StVO dafür zu sorgen, dass Laster und Busse nur noch mit Abbiegeassistenten in die Innenstädte dürfen. Das ist fatal. Schließlich können diese Alarmgeräte, die FahrerInnen auf Personen im toten Winkel hinweisen, Leben retten. Aber, trotz des Verpassten und Versäumten: Die Novelle ist nicht nichts. Die höheren Bußgelder für Falschparkende sind Schritte in die richtige Richtung.

Wer sein Auto auf dem Trottoir, auf Radwegen oder -streifen abstellt, gefährdet andere mitunter erheblich. Das kostet rücksichtslose FahrerInnen in Zukunft vielleicht noch nicht genug, aber immerhin wird es deutlich teurer. Wer mit dem Halten oder Parken andere behindert, riskiert einen Punkt in Flensburg – das zu wiederholen, werden sich VerkehrssünderInnen gut überlegen.

Es ist neu und richtig, von AutofahrerInnen als kleine Kavaliersdelikte angesehene Verstöße mit Punkten in der VerkehrssünderInnenkartei zu ahnden und so zumindest bei mehrfachen Wiederholungen mit einem Fahrverbot zu drohen. Diese Botschaft kommt auch bei notorisch ignoranten oder wohlhabenden Verkehrsrowdys an, die sich ansonsten freikaufen können. Allerdings müssen sie erst einmal erwischt, ihr Vergehen muss ihnen nachgewiesen werden. Und das ist der entscheidende Punkt:

Ob der Straßenverkehr wirklich sicherer wird, hängt davon ab, wie konsequent Verstöße geahndet und wie eng die neuen Regeln ausgelegt werden. Denn die Frage, wann eine Behinderung anderer vorliegt, wird nicht immer eindeutig zu beantworten sein. Nur wenn Polizei und Gerichte die neue StVO nicht großzügig zugunsten der AutofahrerInnen auslegen, wird sich etwas ändern. Sie müssen die Vorgaben strikt durchsetzen und dafür genug Personal bereitstellen – dann könnte die Novelle ein Beitrag zur Verkehrswende werden.

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Anja Krüger

Anja Krüger Parlamentskorrespondentin

Schwerpunkte Wirtschaft- und Energiepolitik
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5 Kommentare

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  • Auch wenns vielen Autofetischisten, und der Autoindustrie schon gar nicht gefällt - das Blatt ist, langsam zwar, aber dabei sich zu wenden. Viele junge Leute pellen sich ein Ei auf teure Vehikel und die damit verbundenen Kosten. Längst ist nicht mehr der Führerschein sobald es irgend geht uns kurze Zeit später die eigene erste Karre das aller-aller erstrebenswerteste........Wetten, nicht als nächstes, aber doch in erreichbarer Nähe, kommt das Tempolimit. Und nur die graue aber aussterbende Autogarde wird sich drüber aufregen.

  • Ich versuche möglichst viel mit dem Rad zu fahren. Die zugeparkten Radwege nerven mich dabei fast täglich.



    Gestern bin ich wegen einem parkenden Auto vom Radweg auf die Fahrbahn ausgewichen, kurz darauf hat mich ein Taxifahrer angehubt und böse beschimpft, ich sch..... Radfahrer soll gefälligst den Radweg benutzen.



    Daher finde ich die Verschärfung top.

  • Guter Ansatz. Die Nichtbenutzung vorhandener Radwege durch Radfahrer bitte auch mit hohem Bußgeld ahnden. Dann wirtd das Paket rund.

    • @Jan Lammmers:

      Fahrräder sind Fahrzeuge.



      Fahrzeuge fahren nach der StVO auf den Fahrbahen der Straßen. Wenn mehr als eine Fahspur für jede Richtung vorhanden ist, auf der rechten.



      Das ist der Normalfall.



      Radwege sind nur in den wenigsten Fällen absolut Benutzungspflichtig.



      Viele der Gründe , weshalb RadlerInnen völlig legal /nicht/ auf vorhandenen Radwegen fahren, können OutofahrerInnen gar nicht beurteilen.

      • @Wagenbär:

        Eigentlich wäre es so, aber leider ignorieren die meisten StVB die,Änderungen bzw. die STVO selber, VwV oder ERA weitestgehend, was den Rad- und Fußverkehr angeht.



        Die große "Radnovelle" ist immerhin über 20 Jahre her, trotzdem Radwegpflichten überall, die gar nicht da sein dürften. Änderung der Ampelregelung 2017 für Radfahrer, keine Reaktion, ...

        Hauptsache der Autoverkehr wird nicht gestört.