Neue Verkehrsregel in Deutschland: Kleine Schritte voran

Die neue StVO ändert viel zu wenig. Das Parken auf Radwegen künftig mit Punkten zu ahnden, ist aber richtig.

Radfahrer parken ihre Räder in einer Radstation in Münster

Immer noch am sichersten: abstellen und weiter mit den Öffentlichen Foto: Martin Meissner/ap

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) hätte sehr viel weitgehender ausfallen müssen. Sie hätte es den Kommunen zum Beispiel weitaus leichter machen sollen, Autos aus den Innenstädten zu verdrängen und reine FußgängerInnen- und RadlerInnenbereiche einzurichten. Die Coronakrise zeigt, wie wichtig das Verkehrsmittel Fahrrad ist.

Das spiegelt die neue StVO nur unzureichend wider. Vor allem ist es nicht gelungen, über die StVO dafür zu sorgen, dass Laster und Busse nur noch mit Abbiegeassistenten in die Innenstädte dürfen. Das ist fatal. Schließlich können diese Alarmgeräte, die FahrerInnen auf Personen im toten Winkel hinweisen, Leben retten. Aber, trotz des Verpassten und Versäumten: Die Novelle ist nicht nichts. Die höheren Bußgelder für Falschparkende sind Schritte in die richtige Richtung.

Wer sein Auto auf dem Trottoir, auf Radwegen oder -streifen abstellt, gefährdet andere mitunter erheblich. Das kostet rücksichtslose FahrerInnen in Zukunft vielleicht noch nicht genug, aber immerhin wird es deutlich teurer. Wer mit dem Halten oder Parken andere behindert, riskiert einen Punkt in Flensburg – das zu wiederholen, werden sich VerkehrssünderInnen gut überlegen.

Es ist neu und richtig, von AutofahrerInnen als kleine Kavaliersdelikte angesehene Verstöße mit Punkten in der VerkehrssünderInnenkartei zu ahnden und so zumindest bei mehrfachen Wiederholungen mit einem Fahrverbot zu drohen. Diese Botschaft kommt auch bei notorisch ignoranten oder wohlhabenden Verkehrsrowdys an, die sich ansonsten freikaufen können. Allerdings müssen sie erst einmal erwischt, ihr Vergehen muss ihnen nachgewiesen werden. Und das ist der entscheidende Punkt:

Ob der Straßenverkehr wirklich sicherer wird, hängt davon ab, wie konsequent Verstöße geahndet und wie eng die neuen Regeln ausgelegt werden. Denn die Frage, wann eine Behinderung anderer vorliegt, wird nicht immer eindeutig zu beantworten sein. Nur wenn Polizei und Gerichte die neue StVO nicht großzügig zugunsten der AutofahrerInnen auslegen, wird sich etwas ändern. Sie müssen die Vorgaben strikt durchsetzen und dafür genug Personal bereitstellen – dann könnte die Novelle ein Beitrag zur Verkehrswende werden.

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