Neue Regeln für Reparaturen: Reparieren ja – aber bitte nicht selbst
Verbraucher:innen haben künftig ein Recht auf Reparatur. Das schafft kaum Verbesserung für Menschen, die selbst reparieren wollen, kritisieren Verbände.
Foto: Christof Köpsel/Funke/imago
Das neue Recht auf Reparatur lässt nach der Ansicht von Kritiker:innen einen zentralen Aspekt außen vor: die Möglichkeit, dass Menschen defekte Geräte selbst wieder instand setzen. „Die Eigenreparatur ist die günstige Form zu reparieren. Das müssen wir stärken und einen breiten Zugang zu Ersatzteilen und Informationen herstellen“, sagt Maximilian Voigt von der Open Knowledge Foundation Deutschland. Die Kritik des Verbandes: Die neuen Regeln würden den Zugang von Privatpersonen zu Ersatzteilen und technischen Informationen kaum verbessern.
In einer Studie haben der runde Tisch „Reparatur“ und die Open Knowledge Foundation die Bereitschaft zum Selbstreparieren, die Markt- und die juristischen Rahmenbedingungen untersucht. Demnach sind viele Verbraucher:innen bereit und fühlen sich auch kompetent, die Reparatur von Geräten in Eigenregie anzugehen.
Mehr als die Hälfte der 3.150 deutschlandweit Befragten gab demnach an, Produkte selbst zu reparieren. Die Produktgruppen, bei denen sich besonders viele eine Reparatur selbst zutrauen, sind Textilien und Möbel, darauf folgen kleine Haushaltsgeräte und Fahrräder. Die Autor:innen folgern: „Angesichts des Fachkräftemangels im Reparaturhandwerk und der häufig fehlenden Wirtschaftlichkeit gewerblicher Reparaturen – insbesondere bei preisgünstigen Produkten – spielt die Eigenreparatur eine zentrale Rolle für die Verlängerung der Produktlebensdauer.“
Verbände kritisieren „Zwei-Klassen-Reparaturgesellschaft“
Das Problem, so die Kritik der Verbände: Zwar werde mit der neuen Gesetzeslage für Reparaturbetriebe und -initiativen der Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturinformationen verbessert. Für Verbraucher:innen sei der Zugang jedoch weiterhin schwer. Hintergrund seien Sicherheitsbedenken von Herstellern, Handwerk und Handel. „Die neuen Reparaturregeln drohen eine Zwei-Klassen-Reparaturgesellschaft zu zementieren“, kritisiert Voigt.
Um die Argumentation der Wirtschaft zu überprüfen, haben die Autor:innen der Studie unter anderem bei Versicherungsverbänden nachgefragt, ob es als Folge von Eigenreparaturen Haftungsfälle gab, die sich negativ auf Hersteller ausgewirkt hätten. Das Ergebnis: Die gibt es nicht. Zudem wurde eine Kanzlei beauftragt, nach Gerichtsverfahren und Urteilen zu suchen, in denen es um Sach- oder Personenschäden im Rahmen der Eigenreparatur ging. Auch hier seien keine gefunden worden.
Der runde Tisch „Reparatur“ und die Open Knowledge Foundation fordern daher, den Zugang von Verbraucher:innen zu Ersatzteilen und Reparaturinformationen zu öffnen. Die Gefahr, dass es zum Beispiel durch improvisierte Ersatzteile oder fehlende Sicherheitshinweise zu Unfällen komme, sei größer, als wenn die Verbraucher:innen an Informationen und Teile herankommen. Zwar könnten Privatpersonen über Repair-Cafés Zugang erhalten. Die seien jedoch zu wenig bekannt und gerade im ländlichen Raum kaum vorhanden.
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