Neue Preise für Hansewerk-Kund*innen: Die vergiftete Gutschrift
Die Verbraucherzentrale warnt Fernwärmekund*innen davor, einer Preisanpassung zuzustimmen, bevor diese nicht gerichtlich geklärt ist.
Kommen die Verbraucherschützer mit der durch, könnte das für viele Kunden günstiger sein, als die Gutschrift in Anspruch zu nehmen. Denn mit ihrer Unterschrift würden sie die Preisanpassungsklausel individuell akzeptieren. „Wer das nicht riskieren möchte, lässt das Schreiben des Anbieters am besten unbeantwortet und widerspricht schriftlich der ursprünglichen Preisanpassung“, sagt Svenja Gesemann, die Leiterin des Marktwächters Energie.
Das zu Eon gehörende Hansewerk Natur veröffentlichte 2015 eine geänderte Preisanpassungsklausel, nach der die Preise anders berechnet werden. Nach den Allgemeinen Bedingungen zur Versorgung mit Fernwärme, einer staatlich gesetzten Regelung, die für alle Fernwärmeanbieter gilt, hätten die Kunden das hinzunehmen, behauptet das Unternehmen.
Die Verbraucherzentralen sehen das anders. „Der Fernwärmemarkt ist der letzte Energiemarkt, auf dem Kunden durch regionale Monopolisten beliefert werden, ohne die Möglichkeit, zu einem Anbieter mit besseren Bedingungen zu wechseln“, kritisierte Kerstin Hoppe vom Verbraucherzentralen-Bundesverband.
Verbraucherzentralen seien bereits in zwei Gerichtsverfahren in Offenbach und Dietzenbach erfolgreich in erster Instanz gegen solche Preisanpassungsklauseln vorgegangen, sagt Hoppe. Der Verband geht deshalb davon aus, dass auch die Klage gegen Hansewerk vor dem Hamburger Landgericht gute Aussichten auf Erfolg hat. Die mündliche Verhandlung sei für diesen Herbst angesetzt.
„In einem Vertrag, in dem man gebunden ist, kann man nicht einfach die Regeln ändern“, findet die Verbraucherschützerin Hoppe. Sie findet es „ein bisschen seltsam“, dass das Hansewerk während eines laufenden Rechtsstreits versuche, die Kunden mit einem Bonus zu einer Zustimmung zu verlocken.
In dem entsprechenden Angebot weist Hansewerk darauf hin, dass es umstritten sei, ob eine öffentliche Bekanntgabe der Preisanpassungsklausel genüge. Im Interesse einer „für beide Seiten unbelasteten und stabilen Wärmeversorgung“ sowie der Rechtssicherheit bittet der Versorger seine Kunden, die neue Klausel auch individualvertraglich zu vereinbaren.
„Reine Aufwandsentschädigung“
Hansewerk nimmt zu den Vorwürfen der Verbraucherzentralen und den Rechtsstreitigkeiten keine Stellung, weist aber darauf hin, dass es sich bei der angebotenen Gutschrift um „eine reine Aufwandsentschädigung“ handele. Die Rechte der Kunden, die aufgrund der Leitungsgebundenheit nicht einfach den Versorger wechseln können, würden durch die gesetzliche Regelung zu Versorgung mit Fernwärme gewahrt. Zudem wache das Bundeskartellamt über die Versorger und schließlich gebe es „eine Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die die Rechte der Kunden wahrt“.
Die Preise seien inzwischen fast in allen von Hansewerk versorgten Gebieten in Hamburg und Schleswig-Holstein angepasst worden. Dabei hätten sich die Wärmepreise für einen großen Teil der Kunden verringert oder sie seien gleich geblieben, teilt Hansewerk mit.
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