Neue E-Privacy-Verordnung der EU: Datenschutz à la Facebook und Co.
Wie gut geschützt Nutzer kommunizieren, soll eine neue EU-Verordnung regeln. Sehr ambitioniert ist die Bundesregierung jedoch nicht.
Nur acht davon lassen sich eindeutig Verbraucher- oder Datenschützern zuordnen. Das Gros der Termine fand mit Vertreter:innen aus der Wirtschaft statt, etwa von Facebook, Amazon oder dem Bundesverband digitale Wirtschaft.
Die E-Privacy-Verordnung ist bereits seit mehr als zwei Jahren in der Vorbereitung, aktuell laufen die Verhandlungen im Europäischen Rat. Sie soll die aktuell geltende E-Privacy-Richtlinie ablösen. Diese ist nicht nur etwas in die Jahre gekommen, sondern – im Gegensatz zu einer Verordnung – nicht unmittelbar geltendes Recht in den EU-Mitgliedstaaten.
Wie auch die Datenschutz-Grundverordnung soll die E-Privacy-Verordnung ein ambitioniertes Großprojekt werden und spezifisch den Datenschutz bei digitaler Kommunikation regeln. Die Idee: Wer im Netz unterwegs ist, soll mehr Kontrolle über die eigenen Daten bekommen.
Keine Zwangseinwilligung
Kritiker:innen bemängeln die Haltung der Bundesregierung in den Verhandlungen. „Die Bundesregierung versteckt sich geschickt hinter den völlig abstrusen datenschutzfeindlichen Positionen Österreichs und versucht so zu kaschieren, dass auch sie auf Druck der Lobbyisten an etlichen Stellschrauben dreht, um die E-Privacy-Reform zu verwässern“, kritisiert Jan Korte, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion.
Und Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband sagt zwar: „Deutschland ist mit seiner Position relativ datenschutzfreundlich im Vergleich zu den anderen EU-Staaten.“ Doch einige wirklich ambitionierte Ansätze seien bereits vom Tisch.
Das betrifft unter anderem den Umgang mit Cookies. Internetnutzer:innen kennen diesen und ähnliche Sprüche: „Wir nutzen Cookies, um unsere Dienste zu erbringen und zu verbessern. Mit Nutzung dieser Seite akzeptieren Sie Cookies.“ Eine solche Zwangseinwilligung sollte es laut dem Entwurf des EU-Parlaments nicht mehr geben.
Doch schon in der Position der EU-Kommission ist davon keine Rede mehr, und auch die Bundesregierung stellt in der Antwort auf die Kleine Anfrage klar: „Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass werbefinanzierte Onlinedienste die Möglichkeit haben sollten, die Nutzung solcher Dienste von der Einwilligung in Cookies für Werbezwecke abhängig zu machen (…)“. Verbraucherschützerin Ehrig kritisiert: „Das bleibt hinter den Regeln der Datenschutz-Grundverordnung zurück.“
Kein Widerspruch
Die enthält ein sogenanntes Kopplungsverbot. Nutzung nur gegen Daten darf es demnach nicht geben. Die Bundesregierung scheint das anders zu sehen: Als die Grüne Abgeordnete Tabea Rößner im Oktober nachfragte, teilte Staatssekretär Ulrich Nußbaum vom Wirtschaftsministerium mit, dass man da keinen Widerspruch sehe.
Daran – Nutzer:innen weiterhin tracken zu dürfen – haben vor allem die Werbewirtschaft und Unternehmen, die auf ihren Webseiten Werbung ausspielen, ein Interesse. Denn Werbung im Netz ist heute in der Regel personalisiert, auf Grundlage der zuvor gesammelten persönlichen Daten. Die Unternehmen befürchten daher ein Einbrechen der Werbeeinnahmen. Verbraucherschützer:innen sehen dagegen eine Chance, datenschutzfreundliche Werbeformen zu entwickeln.
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