Neue Alkoholregeln in Syrien: Damaskus alkoholfrei
In der syrischen Hauptstadt Damaskus ist Alkohol nun offiziell haram. Behörden haben den Verkauf verboten – mit ein paar Ausnahmen.
Foto: Yamam Al Shaar/reuters
Das Gouvernement Damaskus hat Alkohol verboten. Der Verkauf und Ausschank von Alkohol in Bars, Kneipen und Restaurants ist ab sofort nicht mehr zulässig.
Es gibt allerdings Ausnahmen: In drei christlichen Vierteln in der Altstadt, in Bab Touma, Qassaa und Bab Scharqi, darf Alkohol zwar weiter verkauft werden, allerdings nur noch in versiegelten Flaschen. Das Trinken in Bars oder Restaurants ist dort jedoch auch verboten. Geschäfte, die Alkohol verkaufen, müssen mindestens 75 Meter von Moscheen, Kirchen, Schulen und Friedhöfen entfernt sein. Außerdem müssen sie mindestens 20 Meter Abstand zu Polizei- und Regierungsgebäuden halten.
Viele Bars in Bab Touma und Bab Scharqi befinden sich jedoch in unmittelbarer Nähe von Kirchen. Das christliche Viertel Dweil’ah, das die meisten Spirituosenläden in Damaskus hat, wird in der neuen Verordnung nicht erwähnt.
Lizenzverlust für renitente Barbesitzer möglich
Der Erlass sieht vor, dass Lizenzen für Nachtclubs und Bars in Café-Lizenzen umgewandelt werden. Ladenbesitzer sind nun verpflichtet, eine notariell beglaubigte Erklärung abzugeben, in der sie sich verpflichten, in ihren Geschäften keinen Alkohol auszuschenken. Bei Verstoß droht ihnen der Lizenzentzug und die Schließung.
Unter Baschar al-Assad gab es in Damaskus zahlreiche Bars, nur wenige hatten eine offizielle Ausschankgenehmigung für Alkohol. Die Besitzer zahlten dafür Bestechungsgeld. Barbesitzer berichten, dass sich die Behörden unter der Übergangsregierung in Damaskus geweigert hatten, Lizenzen zum Alkoholausschank auszustellen.
Vor einem Jahr hatten Behörden bereits versucht, Bars und Restaurants, die Alkohol ausschenken, zu schließen. Nach einem öffentlichen Aufschrei nahmen sie die Entscheidung zurück. Ebenfalls im März vergangenen Jahres stärkte die verabschiedete Übergangsverfassung die Rolle des islamischen Rechts bei der Gesetzgebung.
Verstöße gegen die guten Sitten
Die Behörden geben an, auf Beschwerden der Bevölkerung reagiert zu haben, um Praktiken zu unterbinden, die gegen gute Sitten verstoßen. Sie sehen sich als Instanz gegen die „öffentliche Moral“, die individuelle Freiheiten einschränkt.
In einem BBC-Interview im Dezember zu seiner Haltung zum Thema Alkohol befragt, erklärte Interimspräsident Ahmed al-Scharaa, es gebe viele Themen, über die er sich aufgrund ihrer rechtlichen Natur nicht äußern dürfe. Al-Scharaa hat sich öffentlich von seiner islamistischen Vergangenheit losgesagt. Während die Regierung öffentlich moderate Töne anschlägt, befinden sich in ihren Sicherheitskräften Hardliner-Extremisten, die für Massaker an Minderheiten verantwortlich waren.
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