Namensgebung in Island: Nicht mehr nur Sohn und Tochter

Namen definieren das Geschlecht. Deshalb sind Wechsel und nichtbinäre Optionen bisweilen lebenswichtig. In Island wird der Sache nachgegangen.

eine dritte Option für die Geschlechtsbezeichung intersexueller Menschen

v.l.n.r.: Option weiblich, Option männlich und die Option divers für intersexuelle Menschen Foto: dpa

Im Internet finden sich Antworten auf viele nicht gar so wichtige Fragen. Zum Beispiel, welche Süßigkeit man wäre oder wie man auf Isländisch hieße. Dabei ist Letzteres leicht zu beantworten. Island hat ein strenges Namenssystem: Der Nachname setzt sich aus dem Namen des Vaters (selten der Mutter) und der Nachsilbe -son für Söhne und -dóttir für Töchter zusammen. Doch das wird sich ändern, zumindest ein bisschen.

Ende Juni wurde in Island ein Gesetz verabschiedet, welches die deutsche Regelung zum dritten Geschlecht in den Schatten stellt. Es ermöglicht es Isländer*innen, in Zukunft eine dritte Geschlechtsoption zu wählen: x. Anders als in Deutschland müssen Betroffene dazu jedoch keine Befragungen und Untersuchungen über sich ergehen lassen. Eine eidesstattliche Erklärung genügt – das gilt ebenso für Transsexuelle.

Wer den Geschlechtseintrag ändern lässt, kann dann den Namen und auch den Nachnamen anpassen. Dabei lässt sich künftig die nichtbinäre Nachsilbe -bur wählen, was so viel wie Nachkomme heißt. Auch darüber hinaus ist das Namensrecht betroffen: Bisher durften Männer nur als männlich registrierte Namen und Frauen entsprechend nur als weiblich registrierte tragen. Deshalb musste eine Isländerin 2013 darum kämpfen, ihren Namen Blær zu legalisieren. In ihren Dokumenten stand bis dahin Stúlka, Mädchen. Die strenge Regelung ist nun aufgehoben.

Was bleibt, ist aber das patronyme Namenssystem, bei dem Kinder nach ihren Vätern benannt werden. Ausnahmen sind selten. Außerdem dürfen die Silbe -bur nur Menschen annehmen, die ihren Geschlechts­eintrag haben ändern lassen. Bei allen anderen wird die binäre Geschlechterordnung fortgeschrieben. Aktivist*innen in Island kritisieren deshalb, dass das Gesetz die Rechte Intersexueller nicht genügend berücksichtige. Sie fordern ein Verbot von Operationen an Kindern, die nicht mit eindeutigen Geschlechtsmerkmalen geboren wurden. Eine Entscheidung hierzu hat das Parlament vertagt.

Damit bleibt das neue Gesetz zwar vorbildhaft, ist aber trotzdem nur ein kleiner Schritt. Die Sichtbarkeit von Intersexualität und die Anerkennung transsexueller Lebenserfahrung wird gestärkt. Ein -bur für alle wäre aber die radikalere Absage an die binäre Geschlechter­ordnung.

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