Nachrichtenagentur verklagt Twitter: Urheberrechte gelten auch für X
Plattformen wie X, früher Twitter, müssen die Übernahme von Nachrichteninhalten angemessen vergüten. AFP geht nun rechtlich gegen X vor.
Doch der Onlinedienst ließ eine AFP-Anfrage nach einer Stellungnahme diesbezüglich zunächst unbeantwortet. „Agence France-Presse (AFP) bedauert die offensichtliche Weigerung von Twitter – kürzlich in X umbenannt –, Gespräche aufzunehmen, um das Leistungsschutzrecht für die Presse umzusetzen“, heißt es weiter.
Die EU hatte 2019 im Zuge einer Urheberrechtsreform Unternehmen wie Google, YouTube oder Facebook verpflichtet, Medienunternehmen und Kreative für die Übernahme von Inhalten angemessen zu vergüten. Die Novelle wurde unter anderem von Zeitungsverlegern und Nachrichtenagenturen wie AFP unterstützt. Frankreich hatte die EU-Auflagen als erster Mitgliedstaat in nationales Recht umgesetzt.
„Als führender Verfechter von Leistungsschutzrechten für die Presse bleibt AFP in ihrem Engagement für diese Sache unerschütterlich“, betonte die Agentur. AFP werde weiterhin bei allen wichtigen Plattformen geeignete rechtliche Mittel einsetzen, „um eine faire Verteilung des Wertes, der durch das Teilen von Nachrichteninhalten entsteht, zu gewährleisten“.
Mehrere europäische Medien, unter ihnen AFP, haben inzwischen eine Vergütung ihrer Inhalte mit Google ausgehandelt. Die drei französischen Mediengruppen Le Monde, Le Figaro und Les Echos-Le Parisien sind kürzlich ebenfalls auf dem Rechtsweg gegen X vorgegangen.
Der umstrittene Multimilliardär Elon Musk hatte Twitter im vergangenen Oktober für 44 Milliarden Dollar gekauft und seitdem den Umbau des Unternehmens vorangetrieben. Er führte neue Gebühren ein, fuhr die Moderation der Inhalte herunter und schaltete stillgelegte Twitter-Konten umstrittener Nutzer wieder frei, unter anderem von Ex-US-Präsident Donald Trump. Ende Juli änderte Musk den Namen von Twitter in X.
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