Nach den Wahlen in der DR Kongo: Tshisekedis Wahlsieg endgültig

Das Verfassungsgericht in Kinshasa weist alle Klagen gegen die Wahl vom Dezember zurück. Präsident Tshisekedi gewinnt nun endgültig mit 73,5 Prozent.

Felix Tshisekedi winkt

Kinshasa, 20. Dezember 2023: Kongos Präsident winkt nach der Stimmabgabe seinen An­hän­ge­r:in­nen zu Foto: Mosa'ab Elshamy/ap

BERLIN taz | Die Wiederwahl von Präsident Felix Tshisekedi in der Demokratischen Republik Kongo ist jetzt endgültig bestätigt. Früher als erwartet wies das Verfassungsgericht in der Hauptstadt Kinshasa am Dienstag zwei Klagen ab, die gegen das von der Wahlkommission vorgelegte vorläufige Endergebnis eingereicht worden waren. Die Richter brauchten lediglich zwei Tage, um festzustellen, dass die Klagen unbegründet beziehungsweise nicht annehmbar seien.

Die Wahlkommission CENI hatte am 31. Dezember den amtierenden Präsidenten Tshisekedi zum Sieger der Präsidentschaftswahl vom 20. Dezember mit 73,34 Prozent der Stimmen erklärt. Das Verfassungsgericht gab ihm jetzt sogar 73,47 Prozent, da zwei Wahlkreise wegen Unregelmäßigkeiten nicht mehr mitgezählt werden.

Der Zweitplazierte, Oppositionsführer Moise Katumbi, kommt nun auf 18,08 Prozent der Stimmen, gefolgt vom Oppositionspolitiker Martin Fayulu mit 4,92 Prozent. Friedensnobelpreisträger Denis Mukwege verharrt auf 0,22 Prozent. Die Wahlbeteiligung in dem Land mit über 100 Milionen Einwohnern beträgt 42,65 Prozent; es gab rund 17,8 Millionen abgegebene Stimmen.

Klage hatte der Oppositionelle Théodore Ngoy eingereicht, der mit nur gut 4.000 Stimmen landesweit und 0,02 Prozent auf dem allerletzten Platz gelandet war. Er hatte in seinem überlangen, live im Staatsfernsehen übertragenen Plädoyer vor einem großen Saal voller Zuschauer am Montag von „organisierter Fälschung“ gesprochen und darauf hingewiesen, dass die Wahlkommission zahlreiche Teilergebnisse der Parlamentswahl wegen Fälschung annulliert habe. „Es war eine gemeinsame Wahl, wie kann man manche Kandidaten annullieren und den Präsidenten nicht?“ hatte er rhetorisch gefragt.

Klage nicht angenommen

Eine zweite Klage wurde gar nicht erst angenommen, da sie nicht von einem Kandidaten eingereicht wurde, sondern von einem einfachen Bürger. Die wichtigsten Oppositionsführer hatten von vornherein auf eine Klage verzichtet, da sie das Verfassungsgericht nicht für unabhängig halten.

Die Richter wiesen Ngoys Argumente zurück, ohne grundsätzlich das Vorhandensein von Fälschungen zu verneinen. Der Vorsprung des Wahlsiegers sei so groß, dass er durch die Korrektur von Unregelmäßigkeiten nicht mehr einzuholen sei, argumentierten sie.

Der Weg ist nun frei zur Vereidigung Tshisekedis zu einer zweiten Amtszeit. Sie ist derzeit für den 20. Januar vorgesehen. Die politischen Spannungen rund um die Wahl sind aber nicht vorbei: Seit Mittwoch verhandelt das oberste Verwaltungsgericht des Landes über die Einsprüche der 82 von der Wahlkommission annullierten Parlamentskandidaten, zu denen mehrere Minister und Provinzgouverneure gehören. Gegen sie alle wurde ein Ausreiseverbot verhängt, und in Kinshasa stimmte das Provinzparlament am Dienstag für die Amtsenthebung des von der Annullierung betroffenen Hauptstadtgouverneurs Gentily Ngobila.

Solange all das nicht klar ist, bleibt auch die zukünftige Zusammensetzung des Parlaments und damit der nächsten Regierung unklar. Offen ist auch, ob die Opposition unter Moise Katumbi, die die Wahlen nicht anerkennt, in den Institutionen mitarbeiten wird oder nicht.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.