Nach dem Nazi-Auftritt am Reichstag: Eine Frage des Abstands
Berlins Innensenator Geisel sieht sich im Nachhinein in seinem Verbotsversuch bestätigt. Im Innenausschuss gerät er aber gehörig unter Druck.
Normalerweise müssen Geisel und Polizeipräsidentin Barbara Slowik zu aktuellen innenpolitischen Vorfällen – von denen es in Berlin viele und auch durchaus pikante gibt – meist nur einige kurze Fragen beantworten. Denn der Ausschuss des Abgeordnetenhauses beschäftigt sich damit immer erst am Ende seiner Sitzung. Doch diesmal macht er wegen „der besonderen Vorkommnisse vom Wochenende“ eine Ausnahme, wie der Ausschussvorsitzende Peter Trapp (CDU) sagt.
Der Innensenator indes sieht sich und die Versammlungsbehörde in ihrer Einschätzung der Demonstrationen im Nachhinein bestätigt. „Die Versammlungsverbote wären gerechtfertigt gewesen“, sagt er gleich zu Beginn. Die Proteste hätten sich weniger gegen einzelne Coronamaßnahmen als vielmehr gegen die Demokratie an sich gerichtet. Und sie waren laut Geisel geprägt von heftigen Auseinandersetzungen – allein vor der Russischen Botschaft gab es 200 Festnahmen, darunter auch Ex-Koch Attila Hildmann – sowie der Missachtung der Abstands- und Hygieneregeln. Das sei absehbar gewesen, schließlich habe es sich um die gleichen Anmelder gehandelt. Doch das Verwaltungsgericht wollte, wie Geisel es ausdrückt, ihnen eine „zweite Chance geben“. Auch das Oberverwaltungsgericht hatte das Verbot abgelehnt.
Den Auftritt von Rechtsextremisten auf der Reichstagstreppe nennt Geisel „beschämend“ und fügt hinzu: „Aber die Macht der Bilder wirkt.“ Und er gesteht Fehler ein: „Nichts ist so gut, dass es nicht besser gemacht werden könnte.“ Man werde den Einsatz genau auswerten. Allerdings stellt er klar, dass der Bundestag zu keinem Zeitpunkt ungeschützt war.
Niklas Schrader, Linke
Laut Polizeipräsidentin Slowik waren eigentlich genug Polizisten vor dem Reichstagsgebäude vorhanden. Als aber gegen 19 Uhr eine Rednerin auf einer Kundgebung direkt davor dazu aufrief, die Treppe zu erstürmen, hätten plötzlich an zwei Stellen Demonstranten – vor allem Reichsbürger und „selbsternannte Patrioten“ – versucht, die Absperrungen zu überwinden. Rund 400 sei das gelungen. Daraufhin wurden 250 Einsatzkräfte zusammengezogen, die die Situation „binnen weniger Minuten aufgelöst“ haben, berichtet Slowik. Zu spät jedoch, um die Bilder noch zu verhindern.
Die Opposition im Abgeordnetenhaus gibt sich damit nicht zufrieden. Die CDU fordert sogar fast Geisels Rücktritt: „Sie sind Ihrem Amt nicht gewachsen“, sagt Fraktionschef Burkhard Dregger, nachdem er Geisel zuvor Pfusch und Parteilichkeit vorgeworfen hatte. Der Innensenator habe in Äußerungen klargemacht, dass er die Gesinnung der Anmelder nicht teile. So habe das Verbot politisch motiviert gewirkt. „Die Verschwörungstheoretiker können jetzt Fakten vorlegen, wenn sie sagen, sie werden anders beurteilt“, so Dregger.
Dauermahnwache Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot einer Dauermahnwache zum Protest gegen Coronaschutzmaßnahmen bestätigt. Die Richter lehnten einen Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als unzulässig und unbegründet ab, wie das Gericht am Sonntagabend in Karlsruhe mitteilte. Das Protestcamp war vom 30. August bis zum 14. September auf der Straße des 17. Juni geplant. Nach Einschätzung der Versammlungsbehörde sei bei Durchführung des Camps eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu befürchten, weil Teilnehmer die Mindestabstände nicht einhalten würden. Aufgrund der Einschätzung des Verfassungsgerichts sieht sich auch Innensenator Geisel in seinem Vorgehen bestätigt. (epd, taz)
Die Verbotsverfügung wiederum, erstellt von der der Polizei zugeordneten Versammlungsbehörde, sei dilettantisch begründet gewesen. Mehrfach versuchen Abgeordnete der Opposition, das Verbot als von Geisel angeordnet darzustellen. Der Innensenator weist das zurück: „Bei der Verfügung waren weder der Innensenator noch die Innenverwaltung einbezogen.“
Auch von Linken und Grünen kommt Kritik. „Wir waren skeptisch, was das Verbot angeht. Man hätte vorher mildere Mittel prüfen müssen“, sagt der Innenexperte der Linksfraktion, Niklas Schrader. Die Vermischung der inhaltlichen Debatte mit dem Verbot sei „unglücklich“ gewesen. Die jetzt angekündigte kritische Aufarbeitung nennt Schrader „gut und richtig“. Benedikt Lux (Grüne) bezeichnet die Gesamtbilanz des Polizeieinsatzes lapidar als „okay“, jetzt müsse man nach vorne schauen.
Geisel geht unterdessen davon aus, dass es weitere Demos dieser Art geben wird. Berlin sei dafür die „nationale Bühne“. Dabei müsse man zwischen Artikel 2 und Artikel 8 des Grundgesetzes abwägen, also dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und dem auf Versammlungsfreiheit. „Wir leben in Zeiten, in denen der Artikel 2 sehr hoch gewertet werden muss“, sagt Geisel dazu. Und kündigt an, am Dienstag im Senat über eine in der Coronaverordnung festgeschriebene Pflicht für einen Mund-Nasen-Schutz auf Demonstrationen reden zu wollen – was Auswirkungen auf andere größere Zusammenkünfte haben könnte, etwa im kulturellen Bereich.
Ein Beschränkung der TeilnehmerInnenzahl, wie sie zu Anfang der Coronapandemie bestand, lehnt er zum aktuellen Zeitpunkt mit vergleichsweise niedrigen Infektionszahlen ab: „Man kann das nicht willkürlich tun.“
Zugleich fordert er mehr Unterstützung für die Demokratie. „Eher zu wenig Demokraten sagen klar und eindeutig ihre Meinung.“ Eine „Appeasement-Politik mit Extremisten“ könne es vor dem Hintergrund der Weimarer Republik nicht geben.
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