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Nach dem „Landesverrat“-SkandalJustizministerium stoppt Ermittlungen

Generalbundesanwalt Range beendet auf Weisung die einzige Maßnahme im Verfahren gegen netzpolitik.org. Er kritisiert eine „Einflussnahme auf die Justiz“.

Zuletzt war er ziemlich isoliert: Harald Range (Archivbild). Foto: dpa

Berlin afp | Generalbundesanwalt Harald Range hat sich in scharfen Worten über politische Eingriffe in seine Arbeit bei den Ermittlungen gegen das Portal netzpolitik.org beklagt. Ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten zur Frage, ob die von dem Blog veröffentlichten Unterlagen ein Staatsgeheimnis seien, sei vom Bundesjustizministerium gestoppt worden, sagte Range am Dienstag in Karlsruhe vor Journalisten. „Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz.“

Der mit dem Gutachten betraute Sachverständige war laut Range zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass es sich bei den veröffentlichten Unterlagen tatsächlich um ein Staatsgeheimnis handelt. Dies habe der Sachverständige ihm am Montag mitgeteilt; er selbst habe dann das Ministerium informiert. „Mir wurde die Weisung erteilt, das Gutachten sofort zu stoppen und den Gutachtenauftrag zurückzuziehen. Dieser Weisung habe ich Folge geleistet.“

Die Unabhängigkeit der Justiz sei „von der Verfassung ebenso geschützt wie die Presse- und Meinungsfreiheit“, betonte Range. Er sehe sich „mit Blick auf die im Raum stehenden Vorwürfe“ gehalten, die Öffentlichkeit über die jüngsten Geschehnisse zu informieren.

Range hatte gegen zwei Journalisten von netzpolitik.org Ermittlungen wegen Landesverrats eingeleitet. Sie sollen die Sicherheit des Staats gefährdet haben, weil sie aus internen Dokumenten des Verfassungsschutzes zitierten. Dies hatte eine Welle der Empörung losgetreten, Kritiker sprachen von einem Angriff auf die Pressefreiheit. Range gab danach bekannt, dass die Einholung des Gutachtens die einzige Maßnahme in dem Verfahren gegen netzpolitik.org sei.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) äußerte Zweifel an der Grundlage des Verfahrens; am Montag ging auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf Distanz. Mit dem Stopp des Gutachtens dürfte das Ermittlungsverfahren am Ende sein.

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31 Kommentare

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  • Auf jeden Fall sollten die Ermittlungen gegen den Rechtsterrorismus auf Combat 18, Blood & Honour, KKK/ EWK ausgedehnt werden.

    Auf keinen Fall sollte es bei der Täterdefinition "der NSU war ein Trio" bleiben

    auf keinen Fall sollten die V-Leute weiter geschützt werden. Sie sind Mittäter.

    Alles darüber sollte veröffentlicht werden, damit sich das BfV und die LfVen nicht verstecken können.

  • Die US Rechts-Assimilation ?

    Aus meiner Sicht wird ganz perfide der Boden für das amerikanische Rechtssystem in Deutschland/Europa vorbereitet.

    Dieses ist eindeutig völlig inkompatibel.

    Wenn nun mit TTIP, TiSA, CETA und Co auch noch der Partiot Act,

    der in Deutschland von Franchisenehmern schon meiner Meinung nach rechtswidrig umgesetzt wird (das ausspionieren aller Angestellten) ebenso der "Freedom Act" und weitere Inhalte umgesetzt werden MÜSSEN,

    so ist für mich das ganze Verhalten der Bundesregierung nebst Judikativen nachvollziehbarer.

    Da wäre das angedachte Gutachten wohl Gift.

    • @Buckelzirpe:

      Alles kein Grund, ausgerechnet gegen netzpolitik.org zu ermitteln.

      Die Zeiten, wo der Bote geköpft wurde, weil die überbrachte Nachricht schlecht war, sollten eigentlich längst vorbei sein.

      • @Rainer B.:

        Schon richtig das die Zeiten vorbei sind...oder vielleicht doch wieder da?

         

        Ist doch nachvollziehbar das die deutschen Politiker höllische Angst davor haben, dass in Europa eine Whistelblower Armee erscheint.

        Denn dann würde das teils verlogene Projekt namens "Europa" wie ein Kartenhaus zusammen fallen.

        Das heutige Interview mit Yanis Varoufakis im Stern "Der Tag, an dem die Demokratie starb" zeigt das es einzig nur um Macht nicht um Menschen oder Europa geht.

        Ein kleiner erlaucht, machtbesessene Kreis mit Heiligenschein ist in Europa und Deutschland am Wirken.

        Nichts fürchten sie mehr als Fakten die das Tageslicht erblicken könnten.

        Das ist ja auch der Grund warum UNCAC nicht korrekt umgesetzt wurde und Whistelblower staatlich nicht geschützt werden.

        Im Gegenteil, der dauerhafte Versuch diese staatlich zu vernichten ist leider hinlänglich bekannt.

        Siehe auch DokZentrum Anstageslicht.

        Letztlich kommte es vermutlich wie damals, außerhalb der Hoheitsrechte ein Boot von dem aus Nachrichten gesendet werden.

        Etliche Seitenbetreiber sind ausgewandert, sie betraten den politischen Rasen und versuchten diesen zu kürzen.

         

        "Die Presse hat auch die Aufgabe das Gras zu mähen, das über etwas zu wachsen droht.

        Alfred Polgar" Passiert das?

        • @Buckelzirpe:

          Ermittlungen gegen Blogs wie netzpolitik.org leisten das mit Sicherheit nicht.

  • Gerade das Gutachten wäre ein wichtiger Prüfstein für die angedachte Demokratie.

    Wer kontrolliert die schwarzen Kassen oder die Zahlungen des BND an die NSA/CIA?

    Die BND Firma "Zeman Flugtechnik München" verlieh z.B. ihren Jet an die CIA die diesen als Folterflieger benutzte.

    Dazu, soweit gelesen, auch noch von dem rechtlich verurteilten CIA Robert Lady.

     

    Wie viele steuerfinanzierte geheime Tarnfirmen haben die Geheimdienste in Deutschland und Ausland?

    In Luxenburg hatte der Gladio/Stay Behind Geheimdienst einen in einem Schloss untergebrachten geheimen Spiegelserver wie im Bombenleger Prozess heraus kam.

    Erwirtschaftet der BND auch mit Drogen seine Schwarz-Gelder?

     

    Wäre es nicht Landesverrat wenn Deutsche Steuerzahler indirekt den amerikanischen Geheimdiensten Geld für die Spionage der eigenen Bevölkerung geben?

    Daher kann ich mir gut vorstellen das genau das Gutachten mit aller staatlicher Gewalt verhindert werden muss.

    Hamburg zahlt z.B. bundesweit 5 mal mehr an die Geheimdienste als irgend ein anderes Bundesland z.B. Berlin.

    • @Buckelzirpe:

      Und wieso muss deshalb dann gegen netzpolitik.org ermittelt werden?

      • @Rainer B.:

        Sind schwarze Kassen, Missbrauch und zweckfremder Einsatz von Steuergeldern mit denen eventuell eine Straftat durchgeführt wird (Vllt. Kurnaz Entführung etc),

        rechtsstaatlich und demokratisch legitimiert?

        Ist es Landesverrat wenn finanzielle Steuerkonten offengelegt werden?

         

        netzpolitik.org hat richtig gehandelt und sollte vermutlich ein Präzedenzfall werden.

        Aber genau das Gutachten könnte aus meiner Sicht der Bundesdauerregierung komplett auf die Füße fallen.

         

        Seit 2002 sind in Deutschland viele Rechtsprinzipien umgedreht, Täter- vor Opferschutz.

        • @Buckelzirpe:

          Und wieso sollte deshalb dann ausgerechnet gegen netzpolitik.org ermittelt werden?

  • Wenn ein Generalbundesanwalt eine Anklage startet, obwohl der eigentliche Sachverhalt ja gar nicht klar ist, dann darf er sich doch nicht wundern, dass sein Dienstherr ihn zurückpfeift. Das ist keine "Einflussnahme auf die Justiz", sondern Schadensbegrenzung. Herr Range ist im übrigen auch nicht "die Justiz", sondern nur ein Beamter der Justiz und dazu auch noch ein besonders inkompetenter.

    • @Rainer B.:

      Der hatte noch gar nicht angeklagt, der hat erst einmal nur Ermittlungen aufgenommen. Und dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben, ob es überhaupt was zu ermitteln gibt - Was wohl der Fall ist. Range hat in dieser Frage meiner Meinung nach Recht.

      • @Seeräuberjens:

        Für eine Anklage hätte es ja auch einer begründeten Klageschrift bedurft. Das Gutachten sollte hier einen offensichtlich unbegründeten Anfangsverdacht irgendwie doch noch stützen. Die Journalisten mussten sich allerdings konkret einer bevorstehenden Klage ausgesetzt sehen. Ich nenne das Einschüchterung durch Amtsmissbrauch.

         

        "…Er bestellt das Gutachten, ob Landesverrat verübt wurde, nachdem er das Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats bereits aufgenommen hat. Die in Rede stehenden Texte waren „vertraulich“ eingestuft, eben nicht „geheim“. …"

        • @Rainer B.:

          Das der Massen erst mal angefressen ist, das sein VS mit all den Pleiten so unter Beobachtung steht, ist ja erstmal nachvollziehbar. Daß der irgendwann sagt, mir wird hier aber auch allmählich ein bisschen zu viel geleakt, so kann man als Geheimdienst nicht mehr vernünftig arbeiten, ist ja auch nicht ganz verkehrt.

           

          Irgendein Vollpfosten aber kam dann auf die Idee, nicht nur gehen Unbekannt - dem Leaker -, sondern auch gegen die Publizisten von netzpolitik.org zu ermitteln, und hier, und genau und nur hier liegt der Skandal. Heiko Maas lenkt gerade gewaltig ab mit sein "Haltet den Dieb!"

          • @Seeräuberjens:

            Für unbegründet halte ich Anzeige und Ermittlung selber nicht, nur die Adressaten. Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen und eingeschüchtert.

          • @Seeräuberjens:

            ...der "vollpfosten" war der maaßen und letztlich auch der range (so, wie er sich jetzt gebährdet)...

            ...da wird ein schlichtes vs-dienstgeheimnis zum "staatsgeheimnis" erklärt - und schwupps geht's los...

            der maas wiederum hat dem range frühzeitig mitgeteilt, dass er die ganze sache nicht gut findet...hat den range aber nicht interessiert...jetzt schreit er lauthals rum, weil der maas seine kompetenz als dienstherr nutzt (weil er ja auf leise töne offenbar nicht hören will)...

            range hätte entweder gegen die dienstanweisung remonstrieren müssen, wenn es denn tatsächlich so "unerträglich" für ihn gewesen sein sollte (beim nsa-skandal war er ja auch eher renitent) oder aber er macht es - dann hat er einfach mal den mund zu halten, statt gegen seinen dienstherren zu pöbeln...

            kadavergehorsam leisten und dann noch laut rumschreien geht jedenfalls gar nicht!

            entweder die anweisung war rechtswidrig oder seine öffentliche beschwerde!

            • @blinde kuh:

              Ob ein schlichtes Dienst- ein Staatsgeheimnis ist will und brauche ich als Laie nicht zu beurteilen; für genau so etwas gibt es Fachleute und Gutachter, und ein solcher gibt dem Range jetzt Recht. Da finde ich es unsportlich, das für unerwünscht und als zu ignorieren zu erklären - Zumal hier ein Nebenkriegsschauplatz aufgemacht wird, der wo über haupt nichts zur Sache tut.

               

              Die Sache ist, ob Journalismus Landesverrat ist.

        • @Rainer B.:

          Natürlich sind die Ermittlungen mit der Bestellung des Gutachtens bereits aufgenommen. Das Gutachten ist ja eine Ermittlungstätigkeit.

           

          Im Übrigen ist es nunmal auch real vom Anfangsverdacht, also der Erkenntnis der puren Möglichkeit, das eine Straftat begangen wurde, bis zur Klageerhebung (hinreichender Tatverdacht, die Beweislage reicht aus, um eine Verurteilung für überwiegend wahrscheinlich zu erachten) noch ein weiter Weg.Es würde die Funktionsfähigkeit der Justiz stark beeinträchtigen, wenn man ihnen bei der Aufnahme von Ermittlungen bereits politisch motivierte Fesseln anlegte.

           

          Das eigentlich Problematische ist die Einbindung der Öffentlichkeit in solche Ermittlungen. Das führt regelmäßig zu unnötiger Schnappatmung bei allen Jenen, die den Unterschied zwischen "Ermittlung" und "Verurteilung" nicht begreifen.

          • @Normalo:

            Wer in so einem Fall Ermittlungen wegen Landesverrats einleitet, betrachtet den umfassend aufgeklärten Bürger als feindliches Land. Derart missbräuchliche Amtshandlungen dienen allein der Einschüchterung von Journalisten.

  • Wie jetzt - Es gibt doch gute Gründe anzunehmen, das der Range völlig Recht hat?

     

    Wenn Nazis und Islamisten jetzt wissen, das ihre Facebook-Netzwerke jetzt intensiv auch statistisch über wacht werden, wird sich ihr Verhalten womöglich andern, werden sie womöglich woanders hin wandern. Das ist für mich nicht fraglich, daß hier ermittelt wird - Die Frage ist, gegen wen. Ob nämlich mit Recht nicht nur gegen den Durchstecher, sondern auch gegen die Publizisten von netzpolitik.org

  • Ein verfahren wegen landesverrat, noch dazu gegen journalisten, kann meines erachtens nach nur als politisches verfahren gewertet werden.

     

    Insofern wurde Herr Range zu recht zurück gepfiffen.

  • Wenn die Unabhängigkeit der Justiz der Weisung des Ministeriums entgegensteht, warum befolgt Herr Range dann diese Weisung? Oder hat er am Ende das Gutachten wieder bei Herrn Maaßen in Auftrag gegeben und ahnt schon, dass bei anderen Gutachtern das "Staatsgeheimnis" verneint wird?

     

    Er hätte ja auch erstmal prüfen können ob netzpolitik zum Ziel hatte, Deutschland zu schaden (das kann man klar verneinen), oder ob die Informationen das Potential hatten Deutschland zu schaden (nein, denn sie waren inhaltlich bereits zuvor veröffentlicht).

    • @gluap:

      Über den ganzen Bohei, der durch Maaßen und Range da anrollte, hatte ich mich auch gewundert. Mir war das nicht neu, obwohl ich netzpolitik.org gar nicht kannte, sondern mich ganz normal über die gängigen Medien informiere.

       

      Zu der Frage, an welcher Stelle Landesverrat oder gar Sicherheitsrelevantes an die Öffentlichkeit kam und wo diese Gefahr liegen sollte, hat sich Range bislang noch nicht geäussert. Warum nicht?

  • Ach, sag bloß...! "Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz"? Was sagt denn da die NSA dazu? Weiß die das schon? Oder hat sie Ranges Telefon ganz aus Versehen gar nicht abgehört, als der zuletzt mit seinem Chef gesprochen hat?

     

    Ich sehe ein, dass dieser Rückzieher des SPD-Manns Heiko Maas dem General ein wenig ungelegen kommt. Gerade jetzt, wo der beauftragte Gutachter bereit gewesen ist, ein Lied zu singen auf die Musik, die Range hat bezahlen lassen. Dass Maas vermutlich aus Parteikalkül heraus entschieden hat, braucht Range nicht gefallen. Er müsste sich jedoch schon an die Regeln offiziellen halten. Sonst darf er seinen überaus kommoden Stuhl vielleicht demnächst in seine ganz private Küche stellen.

     

    Die, die Range bei seinem Amtsantritt gekannt haben dürfte, besagen nun einmal, dass Harald Range einem Instrument der Bundesregierung vorsteht, deren "kriminal- und sicherheitspolitischen Ansichten und Ziele" er zu "teilen" hat, egal, wie wenig sie ihm schmecken. Und wenn sein Chef (zusammen mit der Chefin) die Ansicht vertritt, dass ein verrat gar keiner ist, dann hat der General zu kuschen. Es ist nun mal nicht frei in einer Art, in der es unsre Medien sind. Das mag ihn ärgern, ändert aber nichts am Status Quo.

     

    Ich schätze, Range war zu lange schon zu mächtig. Er hat das sogenannte Augenmaß verloren. Man hat ihm so lange den roten Teppich ausgerollt und so lange den Kotau gemacht vor seinem Thron, dass er sich unangreifbar fühlen musste. Nun hat man ihn zurückgestutzt auf seine wirkliche Statur. Das tut ihm weh, dem armen Mann. Und wenn ich irgendwann mal fertig bin damit, mich über seine Unverschämtheit aufzuregen, dann werde ich ihn ja vielleicht sogar bedauern und bemitleiden. Ich weiß schließlich recht gut, wie weh es tut, im Rausch auf sich hereinzufallen.

  • Der Eingriff des Justizministeriums ist ein klarer Verstoß gegen die Unabhängigkeit der

    Justiz in Deutschland. Hier hat sich die Politik zum Handlanger einer veröffentlichten

    Meinung gemacht. Auch wenn die Vorwürfe gegen die Verdächtigten keine rechtlich

    relevanten Ergebnise gebracht hätten, ist diese Behinderung einer unabhängigen Justiz

    eine schwere Verletzung des Rechtsstaates.

    • @phillip stein:

      Zum gefühlt hundertsten Mal: Der Generalbundesanwalt ist ein politischer Beamter der EXEKUTIVE! Unabhängig sind bei uns verfassungsrechtlich nur die GERICHTE, aber nicht die Staatsanwaltschaften. Der Justizminister kann jederzeit und ganz legal eingreifen ... ob das legitim ist, wäre eher eine rechtsphilosophische Baustelle.

    • @phillip stein:

      Es ist das leidliche in Deutschland: A benutzt wissentlich die gewollte Unwissenheit. B empört sich und beide wurden von Brecht und Tucholsky kurz und treffend beschrieben:

      "Da sind die Unbedenklichen, die niemals zweifeln. Ihre Verdauung ist glänzend, ihr Urteil ist unfehlbar. Sie glauben nicht den Fakten, sie glauben nur sich. Im Notfall müssen die Fakten dran glauben. Ihre Geduld mit sich selber ist unbegrenzt." (Brecht) und

      "In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als derjenige, der den Schmutz macht." (Tucholsky.

      Und etwas Wissen:

      "Die Stellung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof weist eine statusrechtliche Besonderheit auf. Der Generalbundesanwalt ist "politischer Beamter" (§ 54 Abs. 1 Nr. 5 BBG). Die beamtenrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass er sich in Erfüllung seiner Aufgaben in fortdauernder Übereinstimmung mit den für ihn einschlägigen grundlegenden kriminalpolitischen Ansichten und Zielsetzungen der Regierung befindet. Er kann jederzeit ohne nähere Begründung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. (…) Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist nicht Teil der rechtsprechenden ("Dritten") Gewalt. Er gehört organisatorisch zur Exekutive." (http://www.generalbundesanwalt.de/de/stellung.php)

      • @aufhebend:

        Nun ist Strafvereitelung im Amt auch ein Straftatbestand, weshalb der Justizminister zurücktreten sollte.

        • @Chris:

          Welche Strafvereitelung meine Sie? Erstaunlich, wie ein Konstrukt aufgebaut wird, wider den FAKTEN und zugleich Grundgesetzverstöße billigend in Kauf genommen und verteidigt werden. Für Sie Erbauung:

          “Je suis Charlie”, haben wir unsere Nutzer … in der Tagesschau, auf tagesschau.de und in den Tagesthemen wissen lassen. Es war ein Akt der Solidarität und ein klares Bekenntnis zur Pressefreiheit. Wir sollten uns nicht einschüchtern lassen von nichts und niemandem! Nur Monate später kommt die “Dicke Berta” des deutschen Sicherheitsapparats und nimmt Journalisten von netzpolitik.org auf’s Korn. …

          Wenn es nicht so ernst wäre, könnte man sich fast schlapplachen über diese Nummer. Ich hab ja Verständnis, wenn man als Präsident des Verfassungsschutzes total angenervt ist, wenn vertrauliche Dokumente immer wieder im Internet zum Download angeboten werden. Aber deshalb die Keule des Landesverrats rauszuholen – mal im Ernst meine Herren, da gehen uns doch gerade mal die Maßstäbe verloren. Wir können doch nicht unsere hehren Ziele der Pressefreiheit fahren lassen, nur weil Politiker oder Behördenmitarbeiter das Wasser nicht halten können und die Journalisten … nur ihre Arbeit machen. (Haben wir) … geprüft, ob wir die beiden Dokumente … nicht nur verlinken, sondern … auf die Seite nehmen. … Als Zeichen dafür, dass wir es unerhört finden, dass man sich genau das Portal aussucht, hinter dem man die geringsten juristischen Widerstände vermuten kann. Deshalb gehört unsere Solidarität Markus Beckedahl und seinem Team. … Wir lassen nicht zu, dass die Pressefreiheit beschädigt wird. Und deshalb hier noch einmal für alle Freunde des Landesverrats: … https://netzpolitik.org/2015/geheime-referatsgruppe-wir-praesentieren-die-neue-verfassungsschutz-einheit-zum-ausbau-der-internet-ueberwachung/#EFI-Konzept (http://blog.tagesschau.de/2015/07/31/landesverrat-auf-tagesschau-de/)

          • @aufhebend:

            Keineswegs muss der Generalbundesanwalt jede politische Weisung befolgen. Im Gegenteil, er darf dies nicht, wenn eine solche Weisung die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist., § 63 Abs.2 Satz 4 Bundesbeamtengesetz. So liegt der Fall hier, denn die Weisung des Bundesjustizministeriums könnte den Tatbestand einer Straftat, nämlich Begünstigung, Strafvereitelung im Amt, Verleiten eines Untergebenen zu einer Straftat und Unterlassen der Diensthandlung, §§ 257, 258, 258a, 336, 357 StGB, erfüllen. Deshalb sind Ermittlungen gegen die Verantwortlichen im Bundesjustizministerium aufzunehmen und der Bundesjustizminister sollte zurücktreten.

        • @Chris:

          Falsch ... ein Minister ist kein Amtsträger i.S. des Strafgesetzbuches.

      • @aufhebend:

        Schöne Zitate und Infos, Danke dafür. Die notwendige Übereinstimmung miden Ansichten der amtierenden Regierung ist wirklich kurios, besonders wenn der Generalbundesanwalt die einzige Instanz in Deutschland ist die Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (merkwürdiges Wort) verfolgen kann. Faktisch ist damit die Regierung nach diesem Völkerstrafgesetzbuch nicht strafbar, wenn sie das nicht möchte.