Nach Verfassungsänderung in Simbabwe: Bürgerrechte im Angesicht des „Krokodils“
Simbabwes 83-jähriger Präsident Mnangagwa wird entgegen seinen eigenen Beteuerungen länger regieren als bis 2028. Bürgerrechtsgruppen schlagen Alarm.
Foto: Siphiwe Sibeko/reuters
Zivilgesellschaftliche Organisationen in Simbabwe äußern zunehmende Sorge über die Beschneidung demokratischer Freiräume nach den jüngsten Kontroversen um eine Verfassungsänderung, die Präsident Emmerson Mnangagwa über das bisherige Ende seiner zweiten gewählten Amtszeit im Jahr 2028 hinaus im Amt belassen wird. Die Aktivistenorganisation Citizen Watch Zimbabwe (CWZ) verweist auf die Festnahme von Bhekimpilo Mbedzi, Vorsitzender der Bürgerrechtsgruppe NDWG (National Democratic Working Group) in der Provinz Matabeleland South nach einer friedlichen Demonstration gegen die ohne die eigentlich vorgesehenen demokratischen Verfahren durchgezogene Verfassungsänderung.
CWZ-Präsidentin Patience Chard sagte, die Festnahme vergrößere die in Simbabwe verbreitete Angst vor staatlicher Einschüchterung, sobald man die in der Verfassung garantierten Grundrechte wahrnimmt. „Wir können nicht weiter akzeptieren, was wir für Verfassungsbruch zulasten einfacher Simbabwer halten“, sagte Chard der taz. Friedlicher Protest dürfe nicht kriminalisiert werden. „Die Bürger haben das Recht, ihre Ansichten auf friedliche Weise zu vertreten und ihre Führer zur Rechenschaft zu ziehen. Leute zu verhaften, weil sie an friedlichen Protesten teilnehmen, untergräbt das öffentliche Vertrauen in die demokratischen Institutionen und entmutigt Partizipation.“ Simbabwes Verfassung garantiert Meinungs- und Versammlungsfreiheit, ebenso die afrikanischen und internationalen Menschenrechtskonventionen, denen das Land angehört.
Die kontroverse Verfassungsänderung, gegen die sich die Proteste richten, wurde von Präsident Mnangagwa am 7. Juli in Kraft gesetzt. Das Gesetz namens Constitutional Amendment Bill No. 3 (CAB3) verlängert die Amtszeiten von Staatspräsident und Parlament von fünf auf sieben Jahre, womit die nächsten Wahlen von 2028 auf 2030 verschoben werden. Der Präsident wird dann auch nicht mehr direkt vom Volk gewählt, sondern vom Parlament bestimmt.
Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf im Februar auf den Weg gebracht, das Parlament hatte im Juni dafür gestimmt. Indem Mnangagwa ihm nach monatelangen heftigen Kontroversen jetzt Gesetzeskraft verleiht, widerspricht er seinen bisherigen Aussagen, wonach er keinesfalls über 2028 hinaus im Amt bleiben will. Erst im Februar 2025 hatte der Präsident, der früher den Spitznamen „Krokodil“ trug, eigens die Chefredakteure der simbabwischen Zeitungen in den Präsidentenpalast bestellt, um ihnen direkt zu bestätigen, dass er „verfassungstreu“ sei und nicht länger als seine zweite gewählte Amtszeit, die 2028 ende, regieren werde. Stattdessen werde er sich rechtzeitig zurückziehen, damit die regierende ehemalige Befreiungsbewegung Zanu-PF (Zimbabwe African National Union / Patriotic Front) die Nachfolge klären könne. Mit diesen Aussagen hatte Mnangagwa anderslautenden Spekulationen ein Ende setzen wollen.
Nun läuft es doch so, wie die Kritiker damals befürchteten, obwohl Kirchenführer, pensionierte Generäle, Juristen und zivilgesellschaftliche Gruppen in den vergangenen Monaten breite öffentlich Kritik an dem Vorhaben geäußert haben, das ihrer Ansicht nach die Verfassungsordnung Simbabwes schwächt. Unterstützer der Reformen wenden ein, die Verfassungsreform bewege sich innerhalb des von der Verfassung erlaubten Rahmens und gewährleiste Kontinuität an der Staatsspitze. Die Frage, ob Mnangagwas Verbleib im Amt über 2028 hinaus Simbabwes Stabilität vergrößert oder verringert, bleibt umstritten und dürfte noch für weitere Debatten sorgen.
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