piwik no script img

Nach Tod am Hamburger U-Bahn-GleisTschentscher macht sich einen schlanken Fuß

Jan Kahlcke

Kommentar von

Jan Kahlcke

Ein Geflüchteter hat eine junge Frau mit in den Tod gerissen. Nun wollen Politiker Grenzen dichter machen – und Straftäter abschieben, die keine sind.

Aufnahmeprogramme lassen sich perfekt kalkulieren: Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration nimmt Einreisende in Empfang Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Z wei Menschen sind tot. Zermalmt von einer einfahrenden U-Bahn in Hamburg-Wandsbek. Der eine wollte offenbar sterben, die andere riss er mit. Das ist schrecklich. Für die Angehörigen der jungen Frau ist es nicht zu fassen. Sie hätten jedes Recht, daraus Forderungen abzuleiten, die einzig und allein das ihnen zugefügte Leid zum Maßstab nehmen.

Alle anderen haben dieses Recht nicht. Nicht die AfD, die ein paar Meter neben der Trauerkundgebung für die junge Frau ihr politisches Süppchen gekocht hat. Und auch nicht Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), der über seinen Regierungssprecher mitteilt, der Fall verdeutliche „die Dringlichkeit rechtlicher Regelungen zur Rückführung von Flüchtlingen, die zu einem Risiko für die Sicherheit werden“ – und sich damit nur noch im Tonfall von der AfD unterscheidet.

Als wüsste er nicht, dass es all das längst gibt. Als würden nicht seit Jahren sogenannte „Gefährder“ und Straftäter abgeschoben, sogar in Unrechtsstaaten wie Afghanistan. Letztere müssten dafür allerdings verurteilt sein. Das war bei dem 25-jährigen Südsudanesen Ariop A., der die 18-Jährige mit in den Tod gerissen hat, nicht der Fall. Nun möchte man Tschentscher nicht unterstellen, er wünschte sich, dass die Errungenschaften des Rechtsstaats nur für Deutsche Gültigkeit haben. Aber was kann er dann meinen?

Als ahne er, wie kurz sein „Argument“ greift, stellt er im nächsten Satz die Grundlage infrage, auf der der Täter überhaupt nach Deutschland gekommen ist: „Die Tat wirft aus Sicht des Ersten Bürgermeisters ernste Fragen zur Teilnahme und konkreten Umsetzung von Aufnahmeprogrammen und anderen Regelungen auf, die über das Asylrecht hinausgehen“, zitiert die Deutsche Presseagentur seinen Sprecher.

Mit einem Resettlement-Programm der Uno gekommen

Im Alter von zwölf Jahren soll Ariop A. aus dem bürgerkriegsgeplagten Südsudan allein nach Kenia geflüchtet sein. Vor zwei Jahren wurde er in Deutschland aufgenommen, über ein Resettlement-Programm der Vereinten Nationen, das besonders gefährdete Geflüchtete schützen soll.

Solche Programme jetzt zu beenden, wie es die schwarz-rote Bundesregierung zur großen Freude des Hamburger Oppositionsführers Dennis Thering (CDU) bereits getan hat, bedeutet, jede internationale Solidarität aufzukündigen. Es ist auf einer Linie mit dem Bruch der Aufnahmezusagen an Hunderte afghanische Ortskräfte, die in Pakistan vor der Abschiebung in die Hände der Taliban zittern.

Mit einem Halbsatz hat Tschentscher recht: Fragen zur „konkreten Umsetzung von Aufnahmeprogrammen“ muss Deutschland, muss auch der Hamburger Senat sich durchaus stellen lassen. Denn wie kann es sein, dass Deutschland handverlesene Bürgerkriegsopfer aufnimmt und sie dann in Sammelunterkünften versauern lässt, wo es praktisch keine Privatsphäre gibt, aber dafür einen stabilen Überschuss entwurzelter, frustrierter junger Männer?

Das Gerede von der „Überforderung“ Deutschlands mit den Geflüchteten ist allgegenwärtig, auch wenn sie vor allem dadurch zustande kommt, dass mit jedem Rückgang des Fluchtgeschehens die Aufnahmekapazitäten auf ein unzureichendes Maß zurückgefahren werden. So kann die Politik immer wieder aufs Neue sagen: „Wir haben ja nicht geahnt, was auf uns zukommt!“

So ein Aufnahmeprogramm dagegen ist perfekt kalkulierbar. Wenigstens dafür müsste es doch möglich sein, die Voraussetzungen zu schaffen, damit ein „Resettlement“ auch gelingen kann – also eine „Umsiedlung“. Schon in dem Wort steckt eine dauerhafte Perspektive. Dafür bräuchte es eine entsprechende Unterbringung, ohne die ewigen Warteschleifen. Wer sollte so etwas leisten können, wenn nicht die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt?

Die getötete Fatemeh D. war selbst mit ihren Eltern aus dem Iran nach Deutschland geflüchtet.

Und natürlich müsste gerade bei diesen geregelt umgesiedelten Menschen am Anfang die Diagnose eines etwaigen psychologischen Hilfebedarfs stehen. Wer sich wie Ariop A. als Kind in einem fremden Land weitgehend ohne Hilfesystem allein durchschlagen musste – der kann eigentlich nur traumatisiert sein. Diese Menschen sich selbst zu überlassen, ist fahrlässig.

Aufnahmeprogramme gehören nicht gekündigt, sondern vernünftig ausgestattet. Das wäre eine vornehme Aufgabe, auch für Tschentschers rot-grünen Senat – nicht, die Schotten noch dichter zu machen.

Das wäre übrigens auch dem Andenken an die getötete Fatemeh D. angemessen: Sie selbst war mit ihren Eltern aus dem Iran nach Deutschland geflüchtet.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Jan Kahlcke
Redaktionsleiter
Jan Kahlcke, war von 1999 bis 2003 erst Volontär und dann Redakteur bei der taz bremen, danach freier Journalist. 2006 kehrte er als Redaktionsleiter zur taz nord in Hamburg zurück
Mehr zum Thema

0 Kommentare