Nach Teil-Ablehnung im Bundesrat: Union fordert Verschärfung des „Sicherheitspakets“
Unionspolitiker wollen schärfere Maßnahmen bei der Gesichtserkennung und Vorratsdatenspeicherung. Dabei hoffen sie nun auf den Vermittlungsausschuss.
Die Union werde daher im Vermittlungsausschuss alles daran setzen, diese Änderungen durchzusetzen. Er warf der FDP vor, die Maßnahmen „torpediert“ zu haben.
Ähnlich äußerte sich der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Thorsten Frei. Auf die Frage, ob das „Sicherheitspaket“, so wie es jetzt ist, im Bundesrat Zustimmung von der Union bekommen werde, antwortete er in der RTL/ntv-Sendung „Frühstart“: „Nein, das macht keinen Sinn.“ Es sei die Aufgabe des Vermittlungsausschusses, nun eine bessere Lösung zu finden. „Wir sind jedenfalls bereit, für mehr Sicherheit in Deutschland auch etwas zu tun“, ergänzte Frei.
Wüst: Handwerkszeug gegen Terrorismus
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sagte der Bild-Zeitung, Deutschland benötige „eine angemessene Speicherung von Verkehrsdaten bei den Telekommunikationsanbietern“. „Wir müssen unseren Sicherheitsbehörden das Handwerkszeug geben, um Terroristen und andere Straftäter im Internet und in sozialen Medien aufzuspüren.“
Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte das sogenannte Sicherheitspaket nach dem Messeranschlag von Solingen auf den Weg gebracht. Nach kontroverser Debatte hatte der Bundestag das Gesetzespaket am Freitag angenommen – doch wenig später stoppte der Bundesrat einen Teil davon. Während Verschärfungen im Aufenthalts- und Waffenrecht damit auf den Weg gebracht sind, liegen Pläne für mehr Internet-Befugnisse der Sicherheitsbehörden vorerst auf Eis.
Bei dem nun gescheiterten „Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ können Bundestag und Bundesregierung noch einen Rettungsversuch im Vermittlungsausschuss machen. Das Gremium ist mit Vertretern von Bundestag und Bundesrat besetzt und kann in solchen Fällen nach Lösungen suchen.
„Quick-Freeze-Verfahren“ auf den Weg gebracht
Das umstrittene Thema Speicherung von Kommunikationsdaten für Ermittlungszwecke ist nicht Teil des Pakets. Bundesjustizminister Marco Buschmann hat dazu aber kürzlich Pläne in die Ressortabstimmung gegeben. Vorgesehen ist keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung, die Buschmann wiederholt abgelehnt hat, sondern das sogenannte „Quick-Freeze-Verfahren“. Dabei werden Verbindungsdaten wie IP-Adressen und an Anrufen beteiligte Telefonnummern erst dann gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat erheblicher Bedeutung – etwa Mord oder Totschlag – besteht.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ist eigentlich für ein weitergehendes Modell – nämlich eine neue, rechtskonforme Regelung für eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagte Bild: „Das Vorgehen der FDP schadet der Sicherheit im Land – Buschmann ist ein Sicherheitsrisiko für Deutschland.“
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