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Nach Nazi-Konzert in ThemarDiskussion um Versammlungsrecht

Thüringens Ministerpräsident Ramelow stellt in Frage, ob ein kommerzielles Treffen von Rechtsradikalen unter das Versammlungsrecht fällt – und erntet dafür Kritik.

Sollen Konzertgäste wie die in Themar durch das Versammlungsrecht geschützt sein oder nicht? Foto: reuters

Erfurt epd | In der Debatte das Versammlungsrecht nach dem Rechtsrock-Konzert in Thüringen will die Erfurter Staatskanzlei ein Gutachten veranlassen. Es gehe dabei nicht um Verbote oder Gesetzesverschärfungen, betonte Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) am Dienstag in Erfurt.

Das per Grundgesetz gesicherte Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit sei ein Grundpfeiler einer starken Demokratie, das geschützt werden müsse. Mit seinen Überlegungen, mit einer Änderung des Versammlungsrechts gegen Neonazi-Konzerte vorzugehen, war Ramelow zuvor bei Innenexperten nahezu aller Parteien auf Kritik gestoßen.

Laut Ramelow geht es vielmehr „um die Abgrenzung der Versammlungsfreiheit zu kommerziellen Veranstaltungen wie Rechtsrock-Konzerten, die unter dem Deckmantel des Grundgesetzes Geld für ihr Klientel eintreiben, und das auf Steuerzahlerkosten.“ Rechtsrock-Konzerte sollten wie andere kommerzielle Veranstaltungen behandelt werden.

Das Thüringer Kabinett hatte sich am Dienstag mit der Präzisierung des Versammlungsrechts beschäftigt. Zur Klärung der rechtlichen Fragen soll in Abstimmung mit den Thüringer Ministerien für Inneres und Justiz das Gutachten erstellt und das Thema auf dieser Grundlage weiter beraten werden, wie die Staatskanzlei mitteilte.

Kritik von Juristen und PolitikerInnen

Der Rechtsprofessor Guido Kirchhoff sprach sich indes gegen eine Änderung des Versammlungsrechts aus. Der Professor der Ostfalia Fachhochschule in Niedersachsen sagte dem WDR5-Radio, das Versammlungsrecht sei nicht nur in der Verfassung und der europäischen Grundrechtecharta garantiert, sondern auch gesetzlich. Durch das Versammlungsrecht sollten eben diejenigen geschützt werden, die gerade nicht die Mehrheitsmeinung vertreten. Kirchhoff sagte: „Und das macht die Versammlungsfreiheit in der Praxis so unangenehm.“

Auch Ramelows Parteikollegin Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linken-Fraktion im Bundestag lehnt eine Einschränkung des Versammlungsrechts „strikt ab“, wie sie der Tageszeitung Die Welt sagte. Alle geschichtliche Erfahrung lehre, „dass solche Maßnahmen zwar gerne mit dem Kampf gegen Neonazis begründet werden, doch dann in erster Linie Linke die Leidtragenden sein werden“.

„Die Freiheitsrechte aus unserer Verfassung gelten auch für ihre Feinde, so schwierig man das manchmal finden mag“, sagte der Grünen-Fraktionsvize im Bundestag, Konstantin von Notz, der Welt. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, äußerte sich angesichts der verfassungsrechtlichen Grenzen skeptisch zu dem Vorschlag. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer (CSU), nannte die Versammlungsfreiheit „konstituierend“ für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung.

Sechstelliger Schaden

Am vergangenen Samstag waren rund 6.000 Besucher im südthüringischen Themar zum bislang größten Neonazi-Konzert des Jahres in Deutschland gekommen. Die Polizei prüft Videomaterial, das mehrere Teilnehmer beim Zeigen des verbotenen Hitlergrußes zeigt. Ramelow hatte anschließend die Debatte um eine Änderung des Versammlungsrechts angestoßen, um ein solches Konzert nicht als politische Demonstration zu bewerten. Zustimmung bekam er unter anderem vom Zentralrat der Juden.

Dem Kölner Stadt-Anzeiger sagte der Ministerpräsident, die Veranstalter hätten das Konzert als Versammlung angemeldet und zugleich Eintritt genommen, „so schätzungsweise 300.000 bis 400.000 Euro Umsatz gemacht und sich dennoch allen Verpflichtungen eines Konzert-Veranstalters entzogen.“ Dabei seien dem Staat Kosten in sechsstelliger Höhe entstanden. In 14 Tagen sei in Themar bereits das nächste Neonazi-Konzert angemeldet.

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4 Kommentare

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  • Ok - Um die Dimension klarzumachen -

    Um die es zu diesen Fragen geht!

     

    Die Staatlichen Gefährder Balin

    Der Herr IM FroTho & sein Rechtsheiko -

    Sind keine in der Wolle gefärbte -

    Demokraten - klar! & Stricken -

    G 20 HH-befeuert - Mit heißer Nadel

    An Bürgerrechte einschränkenden Verschärfungen jeglicher Art!

    That's fact. But.

     

    Wichtiges Goal bei solchen - öh

    Vorhaben - besser "Anschlägen" - ist

    Die Vertretung der Länder - der

    Bundesrat! &

    So denn - Wenn jetzt -

    Nach Kretsche/BW - auf schwatz-grün-Tripp - Erstmals mit MP Ramelow mit seinem antidemokratischen Klartext -

    Als erster - Die Linke - Sich in die

    Phalanx der Staatlichen Gefährder -

    Eingereiht hat - doch doch!

    Ist schlicht Schluß mit Lustig! Dann.

    Ist das für mich plan as plan can be - Ein mehr als gefährlicher

    Brandbeschleuniger - Indem der

    Bundesrat weiter - Wegbricht!

     

    Wer das aber nicht sehen will -

    Dem ist schlicht nicht zu helfen.

  • "Diskussion um Versammlungsrecht

    Thüringens Ministerpräsident Ramelow stellt in Frage, ob ein kommerzielles Treffen von Rechtsradikalen unter das Versammlungsrecht fällt –

    und erntet dafür Kritik."

     

    Letzteres zu recht.

    Inhaltlich hat Christian Rath paar

    Türen weiter alles gesagt! Ja!

    But.

    Strukturell aber - Hat sich der feine

    Herr MP Ramelowmit seinem - Schwaller -

    "…Die Rechtsvorschriften müssten so präzisiert werden,

    dass Behörden und Gerichte „diese Dinge nicht mehr unter

    Meinungsfreiheit abtun“, sagte er…"

    Aber Hola - der Herrschaftsgezeiten!

    Erstmals hat sich ein MP - Die Linke - in die Reihe der sattsam bekannten

    Staatlichen Gefährder eingereiht! Doch Doch!

     

    Denn. Dieses sein pejorativ-flapsieges Abmeiern der

    Kontrollinstanz der Exekutive - der

    Verwaltungsgerichtsrichter - hat Methode! &

    Resolutiert in Wahrheit aus dem latenten

    Schiß der Exekutiv-Politikaster - Ihre - öh

    Populistische Soße - Wie es das - gute alte -

    Grundgesetz nun mal zum Glück vorsieht -

    Bei den Verwaltungsgerichten - spätestens aber in -

    Karlsruhe um die Ohren gekloppt zu bekommen!

     

    kurz - MP Ramelow hat sich damit ohne Not -

    Um seine Reputation als politische Alternative -

    Die Linke - Gebracht! & Ist gewechselt - schonn!

    Zum populistischen Mainstream der

    Staatlichen Gefährder! - Spitzereiter - klar -

    IM FrozenThomas de Hugo'not!

    Wellcome on the right side - der Häär!

    Nu. So schnell kann's gehen - wa!

    EndeGelände.

    • 5G
      571 (Profil gelöscht)
      @Lowandorder:

      "... & Resolutiert in Wahrheit ..."

       

      Danke, Meister - & eigens dafür gibt es die Seite 20 en taz.

      • @571 (Profil gelöscht):

        Nur - daß ich solches - langjährig erfahren & Gegengehalten -

        Nicht lustig finde.

        Verwaltungsrichter - mit Verlaub -

        "Tun nichts ab!" - sondern sind allein

        Recht&Gesetz verpflichtet! &

        Das 110% Theorem von Bernhard Schlink - "Politiker sind keine Juristen -

        Selbst wenn sie über zwei Staatsexamina verfügen!"

        Trifft bei Herr Ramelow - doppelt zu!

         

        (Zur Geschichte der wechselnden verfassungswidrigen "Gesinnungsausgrenzung" in 'schland post WK II - ein andermal - gell!)