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Nach Amoklauf in WinnendenBewährungsstrafe für Vater

Tim K. erschoss mit der Waffe seines Vaters 15 Menschen und sich selbst. Nun ist der Vater des Amokläufers von Winnenden zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

STUTTGART dapd | Fast vier Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen ist der Vater des Täters zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden.

Das Stuttgarter Landgericht sprach den 54-Jährigen am Freitag unter anderem der fahrlässigen Tötung in 15 Fällen und fahrlässigen Körperverletzung in 14 Fällen schuldig.

Der Vater musste sich seit Mitte November erneut vor Gericht verantworten, weil er eine Pistole unverschlossen in einem Kleiderschrank im Schlafzimmer aufbewahrt hatte. Mit dieser Pistole hatte der 17-jährige Schüler Tim K. im März 2009 bei einem Amoklauf in seiner ehemaligen Realschule in Winnenden und auf der Flucht in Wendlingen insgesamt 15 Menschen und sich selbst getötet.

Die verhängte Strafe umfasst drei Monate weniger als das Urteil im ersten Prozess, das der Bundesgerichtshof wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben hatte.

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1 Kommentar

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  • W
    wauz

    Das böse R-Wort

     

    Vor einiger Zeit ist ein Monteur wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Er hatte an einem Gastank geschraubt und beim Zuschrauben eines Stopfens entgegen allen Regeln einen Motorschrauber verwendet. Der war falsch eingestellt, der Stopfen flog heraus. Die austretende Gaswolke entzündete sich, dabei wurde ein Haus zerstört und mehrere Menschen getötet. Andere Fälle drehten sich um nicht abgedeckte Schächte oder unzureichend gesicherte elektrische Anlagen. Allen Fällen war und ist in der Rechtsprechung gemein, dass die Fahrlässigkeit für andere menschen eine Gefahr schafft, der sie nicht entrinnen können.

    Dieser Fall liegt anders. Denn die Fahrlässigkeit erleichterte ein willentlich verübtes Verbrechen. Etwas schnoddrig gesagt: die Menschen starben nicht an der Pistole, sondern auf Grund des gekrümmten Fingers. Daher werden hier einige gedankliche Bocksprünge nötig, um eine Schuld des Vaters an dem Verbrechen seines Sohnes herzustellen.

    Es ist nachvollziehbar, dass im Falle des nachlässigen Umgangs mit Waffen nur so eine geringe (verhältnismäßig gesehen) Strafe vorgesehen ist, aber das ist nun ein Problem der Gesetzgebung.

    Einen Ausweichstatbestand zu schaffen, um die gewünschte (nicht gesetzlich gedeckte) Bestrafung durchführen zu können, ist in meinen Augen RECHTSBEUGUNG!

     

    (Liebe taz-Redaktion, stellt schon mal ein paar Flaschen Limo kalt, damit die armen, armen Durchsucher nicht so darben müssen!)