Nach Affäre um Bremer Außenstelle: Bamf prüft 18.000 Entscheidungen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überprüft nun viele Tausend positive Asyl-Entscheidungen. Große Unregelmäßigkeiten erwartet die Bamf-Chefin nicht.
![Eine Frau, Jutta Corft vom Bamf, spricht vor Mikrofonen. Blauer Hintergrund. Eine Frau, Jutta Corft vom Bamf, spricht vor Mikrofonen. Blauer Hintergrund.](https://taz.de/picture/2730333/14/103770901.jpeg)
Mitte April war bekannt geworden, dass eine frühere Leiterin der Bremer Bamf-Stelle zwischen 2013 und 2016 mindestens 1.200 Menschen Asyl gewährt haben soll, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht gegeben waren. Die Bremer Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Frau und fünf weitere Beschuldigte wegen Bestechlichkeit und bandenmäßiger Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung.
Nach Cordts Angaben wurden bis zum 11. Mai rund 4.400 Entscheidungen des Bamf seit 2013 überprüft, 30 Prozent davon in Bremen. Von den Bremer Entscheidungen müssten 40 Prozent widerrufen beziehungsweise zurückgenommen werden, von den Entscheidungen in anderen Städten aber nur 5,8 Prozent.
Cordt veranlasste auf Basis des Revisionsberichts unter anderem, dass fehlende Identitätsfeststellungen nachgezogen werden. Zudem würden für 2017 Stichprobenprüfungen in solchen Außenstellen vorgenommen, in denen die Schutzquoten deutlich von den sogenannten Referenzschutzquoten abweichen.
Wohl keine bewusste Manipulation in anderen Außenstellen
Die interne Revision habe zahlreiche „Inplausibilitäten“ festgestellt, was aber nicht automatisch bedeute, dass die Entscheidungen falsch waren. Es habe keine Hinweise auf bewusste Manipulationen in anderen Außenstellen gegeben.
„Wir sind dabei aufzuklären, die Aufklärung dauert an“, sagte Cordt. Die Beweislast liege in jedem Fall beim Bamf. Für Disziplinarverfahren gegen Bamf-Mitarbeiter soll ein externer Ermittler eingesetzt werden, sagte sie.
Dass die zeitweise Leiterin der Bremer Außenstelle, Josefa Schmid, gegen ihren Willen wieder abgelöst wurde, bezeichnete Cordt als „ganz normal im Beamtenrecht“. Die Stelle sei von Anfang an vorübergehend besetzt und zugleich ausgeschrieben worden. Schmid wehrt sich juristisch gegen ihre Abberufung.
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