NSU-Prozess in München: „Grober Unfug“
Der einstige Thüringer V-Mann Tino Brandt sagt im NSU-Prozess aus. Richter und Ankläger drängen auf ein baldiges Ende.
Brandt ist eine Schlüsselfigur im NSU-Komplex. In den neunziger Jahren führte er den rechtsextremen „Thüringer Heimatschutz“, in dem sich das NSU-Trio Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt radikalisierte. Nach deren Abtauchen sammelte Brandt Spenden für die Drei, telefonierte mit Böhnhardt. Gleichzeitig war Brandt Topspitzel des Thüringer Verfassungsschutzes – und brachte das Amt doch nicht auf die Spur der Terroristen.
Nun wollen ihn die Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben noch einmal hören. Wohlleben ist angeklagt, dem NSU die Ceska-Pistole besorgt zu haben, mit der die Rechtsterroristen neun Migranten erschossen. Der Jenaer aber bestreitet den Vorwurf: Nicht er, sondern der Mitangeklagte Carsten S. habe die Waffe organisiert – und Brandt das Geld dafür bezahlt.
Brandt antwortet darauf vage. Waffen seien in seinem Umfeld „nie ein Thema gewesen“, sagt er. Auch sei ihm „nicht erinnerlich“, Carsten S. damals Geld gegeben zu haben. Aber: „Ausschließen kann ich es nicht.“ Schließlich habe er damals „sehr viel Geld“ weitergegeben, dass er vom Verfassungsschutz bekam.
200.000 D-Mark an Salär
Brandts Auftritt ist gerissen. Schon bei seinen Prozessauftritten 2014 hatte er die Verantwortung weg von den einstigen „Kameraden“ Richtung Verfassungsschutz geschoben. Geld für politische Aktionen habe das Amt ihm gegeben, ihn vor Durchsuchungen gewarnt oder Informationen über die Antifa-Szene geliefert.
Ohne den Verfassungsschutz, sagte Brandt, hätte seine Kameradschaft „nicht diese bundesweite Bedeutung bekommen“. Dem Neonazi zahlte der VS über die Jahre 200.000 D-Mark an Salär.
Wohlleben dürfte die erneute Aussage Brandts gefallen. Lässt sie doch offen, ob nicht tatsächlich das Geld für die NSU-Mordwaffe vom Verfassungsschutz kam – was mehr als ein Skandal wäre. Der Mitangeklagte Carsten S. hatte im Prozess freilich widersprochen: Das Geld habe definitiv Wohlleben gezahlt. Auch das Gericht scheint das zu glauben. Die Entlassung Wohllebens aus der U-Haft lehnte es bisher ab – wegen des weiter bestehenden Tatverdachts.
Urteil noch in diesem Jahr?
Zuletzt hatte Richter Manfred Götzl zudem angedeutet, den Prozess nach mehr als drei Jahren zum Ende bringen zu wollen. Brandts Aussage könnte damit einer der letzten prominenten Auftritte gewesen sein. Schon im Mai hatte Götzl die Prozessbeteiligten gefragt, ob die bisher geladenen Zeugen, endgültig „verabschiedet“ werden könnten. Die Ladung weiterer V-Leute oder Verfassungsschützer, wie es Opferanwälte beantragten, lehnte er ab.
Am Dienstag sprang die Bundesanwaltschaft den Richtern bei. Es sei ein „Missverständnis“, dass alle Fragen des NSU-Komplexes im Münchner Verfahren geklärt werden müssten, sagte Bundesanwalt Herbert Diemer. Die jüngsten Anträge der Opferanwälte nannte er „groben Unfug“. „Das Gericht ist nicht zu ausufernder Beweiserhebung verpflichtet.“ Seine Kollegin Annette Greger sagte, bisher gebe es auch „keine tragfähigen Anhaltspunkte“, dass die Verfassungsschutzbehörden vor der NSU-Enttarnung von Tathintergründen oder Aufenthaltsorten des Trios wussten.
Das Prozessende dürfte trotzdem noch dauern: Allein die Plädoyers aller Prozessbeteiligten werden Wochen füllen. Um den Jahreswechsel herum aber könnte ein Urteil fallen.
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