NSU-Prozess in München: Die Frage nach dem Tatwerkzeug
Woher stammt die Schusswaffe, mit der Böhnhardt und Mundlos neun Menschen töteten? Ein Zeuge sollte zur Klärung beitragen, zog aber zurück.
MÜNCHEN dpa | Die Frage nach der Herkunft der Tatwaffe hat den NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München ein weiteres Mal ins Stocken gebracht. Ein Zeuge, der in den Kauf der Ceska verwickelt sein soll, mit der Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos laut Anklage neun Menschen töteten, gab am Dienstag vor Gericht an, er wolle einen Anwalt hinzuziehen. Er fühle sich nicht wie ein Zeuge behandelt, sondern wie ein Beschuldigter.
„Mir wurde die Tür eingetreten“, sagte er. „Ich wurde aufs Übelste beschimpft.“ Daraus schließe er, dass gegen ihn ermittelt werde. Er wolle darum am liebsten die Aussage verweigern, um sich nicht selbst zu belasten, oder zumindest einen Zeugenbeistand hinzuziehen. Über diese Frage diskutierte Richter Manfred Götzl hitzig mit Verteidigung und Bundesanwaltschaft – bis feststand, dass die Vernehmung des Zeugen auf den 28. April verschoben wird.
Dann wird voraussichtlich ein Beistand dabei sein. Der Zeuge benannte einen Jenaer Anwalt, der durch die Vertretung einiger Rechtsradikaler vor Gericht bekannt geworden ist. Die Frage nach der Tatwaffe hatte im bisherigen Prozessverlauf immer wieder zu Verzögerungen geführt, weil Zeugen Angst hatten, sich selbst zu belasten.
Der Angeklagte Carsten S. soll die Waffe vom Typ Ceska 83 laut Anklage in einem Jenaer Szeneladen auf Anweisung des ebenfalls angeklagten Ralf Wohlleben besorgt haben. Den genauen Ablauf der Beschaffung versucht das Gericht zu klären.
Die restliche Zeit verbrachte das Gericht mit neuen Beweisanträgen der Nebenklage. Zahlreiche Anwälte forderten, weitere Zeugen zu laden, darunter ein Neonazi-Funktionär und Ex-Freund Beate Zschäpes. Dem NSU werden unter anderem zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge zugerechnet.
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