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NSU-Opfer-Anwältin erneut bedrohtSchon der vierte Brief

Anwältin Seda Başay-Yıldız erhält einen weiteren Drohbrief. Erst wenige Tage zuvor hatte sie das dritte Schreiben des „NSU 2.0“ erreicht.

Seda Başay-Yıldız erhielt ihren vierten Drohbrief vom „NSU 2.0“ Foto: dpa

Frankfurt am Main dpa | Die türkischstämmige Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız hat erneut einen Drohbrief erhalten. Das hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt bestätigt. Es ist schon das vierte Schreiben dieser Art seit August. Erst wenige Tage zuvor war ein dritter Brief an sie geschickt worden.

Das Schreiben sei direkt an die Anwältin gegangen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt, Nadja Niesen. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hatte zuvor berichtet, der Brief sei dem Vernehmen nach dieses Mal per Fax an das Polizeipräsidium Frankfurt geschickt worden.

Das Schreiben ist nach Angaben Niesens in der Aufmachung mit den früheren Drohbriefen identisch. Diese trugen die Unterschrift „NSU 2.0“. Wer hinter den Faxen stecke, sei weiter unklar. „Die Ermittlungen sind im Gange“, sagte Niesen.

Die Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız hatte im NSU-Prozess Opfer vertreten sowie in anderen Verfahren mutmaßliche islamistische Gefährder verteidigt.

Nach dem ersten Schreiben im August 2018 war herausgekommen, dass Hintergrundwissen über die Anwältin aus dem polizeilichen Informationssystem eines Computers einer Beamtin des 1. Reviers in Frankfurt abgefragt worden war. Im Zuge der weiteren Ermittlungen wurde eine mutmaßliche rechtsextreme Chatgruppe in der Frankfurter Polizei aufgedeckt.

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3 Kommentare

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  • Hessen ist überall! Und institutioneller RAssismus in staatlichen Behörden wird weiterhin gedeckt bzw. geleugnet!

  • An wen soll sie sich wenden, wenn die Polizei selbst beteiligt ist? Was für ein Albtraum.

  • Der hessische Ministerpräsident, Volker Bouffier, hat sich im parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) des hessischen Landtags zum NSU - und dem Mord an Halit Yozgat in Kassel – nicht mit Ruhm bekleckert; dem hessischen Verfassungsschutz (LfV) wurde in diesem Zusammenhang gar konsequentes “mauern“ vorgeworfen. Über den einst des Mordes an Halit Yozgat verdächtigten LfV-Mitarbeiter, Andreas Temme, schrieb die Frankfurter Allgemeine Zeitung (07.06.16), dass dieser, in seiner nordhessischen Heimatstadt, als “Klein-Adolf“ bekannt sei. Wichtige Akten zum NSU hat die hessische Landesregierung mit einen Sperrfrist von 120 Jahren belegt. Mit dieser “Verschlusssache“ erhoffte sich die hessische Landesregierung das NSU-Problem, ein für alle Mal, los zu sein - sie wurde eines Besseren belehrt.



    Selbst wenn es wahrscheinlich ist, dass die “NSU 2.0-Unterzeichner“ der Drohbriefe an Frau Basay-Yildiz nichts mit Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt zu tun gehabt haben, werden hier alte Wunden aufgerissen. Das in diesen Skandal ausgerechnet BeamtInnen der hessischen Polizei (1. Frankfurter Polizeirevier) verwickelt sein sollen - man mag es kaum glauben.



    Die diesbezügliche schlechte Informationspolitik des hessischen Innenministers Peter Beuth gegenüber dem Landesparlament, die Serie der Drohbriefe gegen Frau Basay-Yildiz und die scheinbar hilflosen Ermittler (verschlüsselte Fax) belegen, dass das Thema Rechtsterror in Hessen noch lange nicht erledigt ist; zudem wird dieses Thema, auch aus dem Ausland, aufmerksam verfolgt. Die Basler Zeitung (Schweiz) titelte gestern: „'Heil Hitler' bei der hessischen Polizei“

    bazonline.ch/ausla...zei/story/11967170