NSU 2.0-Prozess: Angeklagter bedroht Deniz Yücel
Im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben hat der Angeklagte den als Zeugen anwesenden Journalisten Deniz Yücel bedroht. Yücel hatte fünf Drohmails erhalten.
Yücel berichtete als Zeuge, er habe insgesamt fünf Drohmails erhalten. Zwei davon waren bisher nicht Gegenstand des Verfahrens. Zu diesen fragte er den Angeklagten, ob er sie auch verfasst habe – und wurde daraufhin von diesem bedroht und beschimpft. Die Vorsitzende Richterin rief den Angeklagten zur Ordnung und verwies zugleich auf die Unschuldsvermutung, die für Alexander M. gelte.
Die Serie der Drohschreiben hatte im August 2018 mit Todesdrohungen gegen die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz und ihre Familie begonnen. Die Schreiben waren mit „NSU 2.0“ unterzeichnet in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).
Yücel, der auch Präsident des PEN-Zentrums Deutschland, ist, sagte, nach Erhalt der Mails mit Todesdrohungen und Beschimpfungen habe sein Verlag für ihn zusätzliche Sicherheitsmaßnamen getroffen. Generell sei er Drohungen deutscher oder türkischer Rechtsextremisten gewohnt. Beunruhigt habe ihn der Verdacht, die Polizei als bewaffnete Staatsgewalt könne involviert sein – von anderen Mail-Empfängern waren persönliche Daten an Polizeicomputern abgefragt worden. Yücel kritisierte auch das hessische Landeskriminalamt (LKA), das sich bei seinen Ermittlungen in Form und Inhalt derartig merkwürdig und befremdlich an ihn gewandt habe, dass er nicht geantwortet habe.
Die Kabarettistin Idil Baydar war ebenfalls als Zeugin geladen, hatte nach Angaben des Gerichts aber abgesagt.
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