Rechtsextreme Chatgruppe bei der Polizei: Anklage gegen hessische Polizisten

Insgesamt sollen sich sechs Verdächtige wegen rechtsextremer Chatnachrichten vor Gericht verantworten. Die Ermittlungen dazu begannen bereits 2018.

blaues Schild mit POLIZEI Aufschrift in weiß an einem Gebäude

1. Polizeirevier Frankfurt am Main Foto: Sebastian Gollnow/dpa

FRANKFURT AM MAIN afp | Mehr als drei Jahre nach der Entdeckung erster rechtsextremistischer Chatgruppen innerhalb der hessischen Polizei hat die Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main weitere Verdächtige angeklagt. Bei ihnen handelt es sich um eine Beamtin und vier Beamte sowie die Lebensgefährtin eines Beamten in Alter von 31 bis 37 Jahren, teilte die Behörde am Montag mit. Sie sollen in einer 2014 gegründeten Gruppe im Messengerdienst WhatsApp extremistisches Material geteilt haben.

Darüber hinaus sollen die Beschuldigten auch in weiteren ähnlichen Chatgruppen aktiv gewesen sein. Laut Staatsanwaltschaft handelte es sich bei den fraglichen Inhalten um strafbare Bilder und Videos „mit rechtsextremistischen, rassistischen, antisemitischen und menschenverachtenden Inhalten“. Darunter waren unter anderem verbotene Darstellungen von Adolf Hitler sowie Nazi-Symbole. Zudem seien der Holocaust geleugnet und Minderheiten wie Behinderte, Migranten, Juden und Homosexuelle „verächtlich“ gemacht worden.

In der hessischen Polizei waren bei internen Ermittlungen ab 2018 verschiedene Chatgruppen entdeckt worden, über die Beamtinnen und Beamte sowie Menschen außerhalb der Polizei rechtsextremistische Nachrichten teilten. Ausgelöst waren diese durch rechtsradikale Drohschreiben an eine bekannte Anwältin und andere Personen des öffentlichen Lebens mit dem Kürzel „NSU 2.0“. Zunächst standen Polizisten als mutmaßliche Urheber der Drohserie unter Verdacht.

Auch Vorwurf der Verbreitung von Gewaltdarstellungen

Letztlich wurde ein 54-Jähriger als mutmaßlicher Verfasser der Schreiben identifiziert und angeklagt, der aber nicht zur Polizei gehört. Er muss sich seit Februar in Frankfurt am Main vor Gericht verantworten. Während der Ermittlungen in den Reihen der Polizei wurden allerdings verschiedene rechtsextremistische Chatgruppen entdeckt, etliche Beamtinnen und Beamte wurden danach suspendiert.

Anklagen und Urteile wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in solchen Chatgruppen sowie weiterer Delikte hatte es bereits zuvor gegeben. Die aktuelle Anklage richtet sich laut Staatsanwaltschaft gegen Beamtinnen und Beamte, die bis zur Suspendierung gemeinsam an einem Frankfurter Polizeirevier arbeiteten. Unter anderem wird ihnen auch die Verbreitung von Gewaltdarstellungen und Pornografie vorgeworfen. Über die Prozesseröffnung entscheidet das Frankfurter Landgericht.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.