NPD und staatliche Parteienfinanzierung: Bundesrat will Nazi-Kohle streichen
Der Bundesrat verabschiedet eine Resolution, um die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung abzuklemmen. Die Reaktionen darauf sind positiv.
Die Bundesverfassungsrichter hatten bei ihrer Entscheidung im Januar angedeutet, dass die NPD von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden könnte. Das Karlsruher Richter hätten keine Zweifel an der Verfassungsfeindlichkeit der NPD gelassen, betonte der Bundesrat in seiner Entschließung. Die Richter hätten lediglich deutlich gemacht, dass die Partei nicht über das Potenzial verfüge, das Voraussetzung für ein Verbot wäre.
„Es muss alles dafür getan werden, dass Parteien, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen und deren politisches Konzept die Menschenwürde missachtet, nicht mit staatlichen Mitteln in die Lage versetzt werden, ihre Ziele zu verwirklichen“, heißt es in der Bundesratsresolution weiter. Zudem sollten verfassungsfeindlich handelnde Parteien möglichst umfassend auch von sonstigen öffentlichen Leistungen ausgeschlossen werden.
Eine Partei, die die Menschenwürde und freiheitliche Grundordnung missachte, dürfe keine staatlichen Gelder erhalten, sagte die Präsidentin des Bundesrats, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), vor der Länderkammer. Die saarländische Regierungschefin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) verwies darauf, dass die Menschen häufig zu Protesten gegen die NPD aufgerufen würden. „Wir können den Bürgern nicht erklären, warum sie gegen Plakate demonstrieren sollen, die mit staatlichen Geldern finanziert worden sind.“
Juristische Sorgfalt gefordert
Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßte den Bundesratsbeschluss. Verfassungsfeindliche Parteien sollten nicht die Möglichkeit haben, mit Hilfe von Steuergeldern ihre Propaganda zu verbreiten, erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster. „Wir hoffen, dass die Bundesregierung rasch das Anliegen der Länder aufgreift und die gesetzliche Grundlage entsprechend geändert wird.“
Die Bundesregierung nehme die Hinweise des Verfassungsgerichts zum Entzug staatlicher Parteienfinanzierung „sehr ernst“, sagte Justizminister Maas der Rheinischen Post vom Samstag laut einer Vorabmeldung. „Steuermittel für die NPD sind eine staatliche Direktinvestition in rechtsradikale Hetze.“ Eine entsprechende Änderung hält Maas noch vor der Bundestagswahl im September für machbar.
Justizminister Heiko Maas
Es sei gut, dass die Bundesländer nun anstrebten, Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen von öffentlichen Leistungen auszuschließen, sagte Künast der Nachrichtenagentur AFP. „Wir brauchen dazu aber rechtssichere Formulierungen.“ Die notwendigen Änderungen von Grundgesetz und Parteiengesetz dürften nicht vor dem Verfassungsgericht scheitern. „Das wäre ein Desaster“, warnte die Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags. „Deshalb muss jetzt die nötige Zeit und Sorgfalt an den Tag gelegt werden.“
Der Bundesrat beriet auch über den Entwurf für eine Grundgesetzänderung. Demnach sollen Parteien von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden können, wenn sie „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen“. Dieser Gesetzentwurf wurde an die zuständigen Ausschüsse des Bundesrats überwiesen.
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