NPD gegen Bodo Ramelow: Chancengleichheit für Nazis
Die Klage der Rechtsextremen gegen den thüringischen Ministerpräsidenten wurde bestätigt. Er hatte dazu aufgerufen, NPD-Anträge nicht zu unterstützen.
Ramelow hatte vor einem Jahr in einem MDR-Interview „an alle demokratischen Parteien und ihre Vertreter“ appelliert, „dass es wirklich keine Gemeinsamkeiten auf der Basis von NPD-Anträgen geben darf“. Damit würden „die Nazis“ aufgewertet.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof urteilte, dass sich die NPD als nicht verbotene Partei auf das Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien berufen könne. Dieses folge aus Artikel 21 des Grundgesetzes. Aus diesem Recht folge ein an die Adresse des Staats gerichtetes Neutralitätsgebot für den allgemeinen politischen Wettbewerb.
Dieses Neutralitätsgebot gelte für amtliche Tätigkeiten von Amtsinhabern, befanden die Richter. Für seine Äußerung habe Ramelow durch die Verlinkung des Interviews auf dem Twitter-Account der Thüringer Staatskanzlei und auf der Facebook-Seite des Freistaats Thüringen staatliche Ressourcen genutzt.
Durch seinen an andere Parteien gerichteten Appell, NPD-Anträge nicht mitzutragen, habe der Ministerpräsident parteiergreifend zulasten der NPD in den allgemeinen politischen Wettbewerb eingegriffen und damit das Neutralitätsgebot verletzt. Der Appell Ramelows war daher nach Überzeugung der Thüringer Richter unzulässig.
Die Entscheidung erging laut Gericht mit acht zu eins Stimmen, ein Richter gab ein Sondervotum ab. Ramelow wollte sich am Mittwochmittag in Erfurt vor Journalisten zu dem Ausgang des Prozesses äußern.
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