: Mutterschutz nach Fehlgeburt
Seit Sonntag ist das Gesetz dazu in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen
Wer ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleidet, hat ab sofort Anspruch auf Mutterschutz. Was bedeutet das konkret?
Wie ist der Mutterschutz bislang geregelt?
Die Mutterschutzfristen greifen in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung eines Kinds. Währenddessen haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen, die den vollen Lohn vor der Schwangerschaft ersetzen.
Was galt bislang bei Fehlgeburten?
Als Fehlgeburt gilt das Ende einer Schwangerschaft bis zur 24. Woche. Die Betreffenden waren bislang auf eine Krankschreibung angewiesen, es gab aber keinen Anspruch darauf. Mutterschutzfrist und Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz waren nicht vorgesehen.
Was ändert sich?
Bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche sind zwei Wochen Mutterschutz vorgesehen, ab der 17. Woche sechs, ab der 20. Woche acht. Frauen haben dabei Anspruch auf Lohnersatz. Für Fehlgeburten bis zur zwölften Woche ist kein Anspruch vorgesehen.
Müssen Betroffene beruflich pausieren?
Nein.
Was gilt für Selbstständige?
Die Neuregelung gilt auch für Frauen, die selbstständig tätig und gesetzlich krankenversichert sind. Selbstständige, die privat versichert sind, sind ausgenommen. Laut ihrem Koalitionsvertrag wollen Union und SPD die gesetzlichen Mutterschutzleistungen aber auch auf diese Gruppe ausweiten.
Wie viele Frauen betrifft das Gesetz?
Es gibt keine amtlichen Statistiken zur Zahl der Fehlgeburten. ExpertInnen gehen davon aus, dass in Deutschland jede dritte Frau betroffen ist. (dpa)
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