Mutmaßlicher Rechtsterrorist: Neue Details im Fall Franco A.
Ein Gerichtsbeschluss gibt Einblick in die Gedanken des Soldaten. Das Bild verfestigt sich: A. ist überzeugter Nazi und hatte vor, zu töten.
![Tarnmuster und Deutschlandfahne auf Uniform Tarnmuster und Deutschlandfahne auf Uniform](https://taz.de/picture/3809220/14/Bundeswehr.jpeg)
Am Dienstag wurde nach einem langen Instanzenstreit bekannt, dass sich Franco A. nun doch wegen der „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdeten Gewalttat“ vor Gericht verantworten muss. Der jetzt veröffentlichte Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. August gibt neue Einblicke in die Gedankenwelt und Pläne des mutmaßlichen Rechtsterroristen, der sich im Netzwerk um den KSK-Soldaten „Hannibal“ bewegte. Die meisten entlastenden Erklärungsansätze, die die Verteidigung nach Anklageerhebung vorgebracht hatte, werden darin zurückgewiesen.
Wollte Franco A. wirklich unter der Legende des syrischen Flüchtlings David Benjamin Anschläge begehen? Bei diesem wohl seltsamsten Aspekt des Falls brachten die Nachermittlungen des Generalbundesanwalts offenbar nichts Neues zutage. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hält das in seinem Beschluss aber auch nicht für die entscheidenden Frage. Ebenso wenig die, was Franco A. mit der in Wien sichergestellten Pistole vorhatte. Denn es reichten viele weitere Erkenntnisse für einen hinreichenden Tatverdacht.
Franco A.s rechtsextreme Gesinnung hatte er schon in seiner 2013 geschriebenen Masterarbeit erkennen lassen, die durchtränkt ist mit antisemitischen Verschwörungstheorien. In dem Gerichtsbeschluss werden nun weitere Äußerungen zitiert: „Mein Glaube ist mein Deutschtum“, „Israel regiert die USA“ oder „Hitler steht über allem“. Bei ihm seien Bücher wie „Mein Kampf“ oder „Die Wehrmacht – Der Freiheitskampf des Großdeutschen Volkes“ aus dem Jahr 1940 gefunden worden. Ebenso CDs mit nationalsozialistischen Liedern.
A. lehne die Bundesrepublik ab, stellt das Gericht fest
„Das demokratische System der Bundesrepublik Deutschland lehnte der Angeklagte ab“, stellt das Gericht fest. Er halte es für richtig, den bestehenden Staat zu zerstören, ohne Rücksicht auf Recht und Gesetz. In dem Beschluss werden einige Verschwörungstheorien aufgeführt, denen Franco A. offenbar anhing: Dass die Parteien Demokratie nur vortäuschten und die wahren Entscheidungsträger unentdeckt blieben. Dass das Freiheitsstreben der eigenen Bevölkerung mit Hilfe der Polizei und der Nachrichtendienste unterdrückt werde.
Seine politischen Gegner hat Franco A. demnach in einer im Februar 2016 erstellten Audiodatei als „Schweine“ bezeichnet, „die ihn und seine Gesinnungsgenossen umbringen würden, wenn sie sich in den Weg stellen würden“. Deshalb müsse man ihnen zuvorkommen. Franco A. wird gemäß der Aufnahme zitiert: „Ich weiß, du wirst mich ermorden, ich ermorde dich vorher.“
Spätestens ab 2015 habe Franco A. dann ernsthaft die Anwendung von Gewalt verfolgt. So habe er etwa die Sprengung eines Gedenksteins für die jüdische Familie Rothschild in Frankfurt am Main in Betracht gezogen, die Befreiung einer Holocaust-Leugnerin oder die „Zersetzung“ der „Antifa“ durch inszenierte Angriffe. Es sollte auch ein Asylbewerber dazu gebracht werden, eine Granate auf eine Gruppe der Antifa zu werfen. Ein Terrorist, so wird er zitiert, sei ein „Freiheitskämpfer zur Herstellung einer gerechten Welt“.
Und mutmaßlich wollte Franco A. auch Menschen ermorden, die er als politische Gegner sah und deren Haltung zu Geflüchteten ihm missfiel. Schon länger sind die Namen von Personen bekannt, die er womöglich als Opfer auserkoren hat. Neben dem damaligen Außenminister Heiko Maas (SPD) und der Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) soll er auch die Vorsitzende der Amadeu-Antonio-Stiftung, Annetta Kahane, im Blick gehabt haben. Sie ist ein großes Feindbild unter Rechtsextremen.
Zielübung mit Sturmgewehr
Es war bereits bekannt, dass Franco A. am 22. Juli 2016 die Tiefgarage der Stiftung in Berlin ausspähte und Autokennzeichen fotografierte. Das Gericht stellt dies nun in einen zeitlichen Zusammenhang zu anderen Ereignissen. Drei Tage nach dem Ausspähen der Tiefgarage hat er sich demnach um Ersatzteile für eine Pistole gekümmert. Am Folgetag unternahm er Schießübungen mit einem G3-Gewehr inklusive Zielfernrohr, was laut Gericht darauf hindeutet, „dass er um einen präziseren Umgang mit der Waffe bemüht war“. Eine entsprechende Montageschiene zur Befestigung hatte er sich im April besorgt. Die Pistole, die später in Wien gefunden wurde, soll er wahrscheinlich auch in diesen Tagen in Paris gekauft haben, am 28. Juli 2016.
Dass Franco A. Annetta Kahane lediglich zu einem Gespräch treffen wollte, hält das Gericht für unglaubwürdig. Die Sachlage spreche mit hinreichender Wahrscheinlichkeit dafür, „dass der Angeklagte sich bereits konkret mit einer möglichen Methode der Tatbegehung befasste und einen möglichen Tatort in den Blick nahm“.
Zu einem Anschlag ist es dann bis zu Franco A.s Festnahme nicht gekommen. Das war der wesentliche Grund dafür, dass das Oberlandesgericht Frankfurt im Juni 2018 keinen hinreichenden Tatverdacht für Terror gesehen hatte. Das sieht der Bundesgerichtshof nun deutlich anders. Es komme nicht darauf an, für wann er die Tat geplant hatte, sondern ob. Es sei eine Vielzahl von Gründen denkbar, „die Tat, zu der er fest entschlossen war, noch nicht zu begehen“.
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