Rechtsextremer Bundeswehrsoldat: Franco A. wegen Terror vor Gericht
Der BGH hat die Anklage gegen den Oberleutnant in allen Punkten zugelassen. Er hatte sich als Flüchtling getarnt und soll Anschläge geplant haben.
Der Generalbundesanwalt wirft Franco A. in der Anklage vor, er habe aus einer völkisch-nationalistischen Gesinnung heraus hochrangige Politiker und andere Personen des öffentlichen Lebens töten wollen. Er soll sich dafür auch als syrischer Flüchtling getarnt haben. Franco A. bestreitet die Terrorvorwürfe. Sich als Flüchtling auszugeben, sei eine Art investigatives Projekt gewesen.
Franco A. war Anfang 2017 aufgeflogen, als er am Flughafen Wien eine Pistole aus einem Versteck in einer Toilette holte. Ende 2017 wurde er angeklagt, das zuständige Oberlandesgericht Frankfurt hatte den Terrorvorwurf aber nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Deswegen musste der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine Entscheidung fällen. Diese hatte sich lange hingezogen, der Generalbundesanwalt hatte in der Zwischenzeit weiter ermittelt.
Nach taz-Recherchen war Franco A. Mitglied eines Prepper-Netzwerks, das unter dem Namen seines Gründers „Hannibal“ bekannt wurde. Franco A. war Mitglied der Chatgruppe „Süd“ des Netzwerks und mindestens zweimal bei Treffen mit „Hannibal“ dabei, im bürgerlichen Leben André S., einem damaligen Soldaten der Eliteeinheit KSK.
Ein Mann, der für Franco A. Waffen und Munition aufbewahrt hat, wurde inzwischen verurteilt. Gegen einen anderen Offizier, der inzwischen nebenberuflich für einen AfD-Abgeordneten im Bundestag arbeitet, wurden die Ermittlungen eingestellt. Der Admin der Chatgruppe „Nordkreuz“, die auch Teil des Hannibal-Netzwerks ist, steht ab Mittwoch in Schwerin vor Gericht. Der Ex-SEK-Polizist soll für einen „Tag X“ unerlaubt Waffen und Munition in großen Mengen gehortet haben.
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