: Mutmaßliche Müllschieber vorläufig auf freiem Fuß
■ Landgericht Frankfurt setzt Prozeß aus: Staatsanwaltschaft soll neue Anklageschrift vorlegen
Frankfurt/Main (taz) – Deutschlands bislang größter Umweltprozeß hat am Montag nachmittag eine unerwartete Wendung genommen. Nach einer Prozeßdauer von einem halben Jahr setzten die Richter der Strafkammer am Landgericht Frankfurt/Main überraschend die Hauptverhandlung für unbestimmte Zeit aus und trennten das Verfahren gegen drei der sieben Angeklagten ab.
Zu Beginn des Prozesses hatte die Staatsanwaltschaft auf dem Anklagepunkt „kriminelle Vereinigung“ bestanden. Begründung: Die sieben Angeklagten hätten durch die bundesweite Verschiebung von giftigem Abfall, der zuvor zu harmlosem Hausmüll umdeklariert worden waren, „Gewinne wie im Rauschgifthandel“ erzielt. Derartige Umweltkriminalität sei Wirtschaftskriminalität, die zunehmend auch die Form der Organisierten Kriminalität annehme, sagte der Sprecher der Anklagebehörde, Job Tilmann.
Die Strafkammer am Landgericht sieht das offenbar anders. Sie fordert jetzt von der Staatsanwaltschaft die Neufassung der Anklageschrift. Nicht nur beim Tatvorwurf der „kriminellen Vereinigung“ sei die vorliegende Anklageschrift „unzureichend“. Auch die „umweltgefährdende Abfallbeseitigung“ im Rohstoffverwertungszentrum (RVZ) Schwarze Pumpe in Brandenburg durch die Angeklagten sei von der Staatsanwaltschaft nicht hinreichend bewiesen worden. Die Aufforderung der Kammer an die Staatsanwaltschaft: „Der Anklagesatz muß neu gefaßt werden.“ Und zum Nachweis der konkreten Umweltgefährdung müsse ein neues Gutachten vorgelegt werden.
Kommt es nicht zu einer Wiederaufnahme des Hauptverfahrens, dürften die der Verschiebung von Giftmüll auf Deponien in vier Bundesländer und in das RVZ Schwarze Pumpe angeklagten Männer straffrei bleiben. Gegen die Zahlung einer Kaution von einer Million Mark befindet sich der 54 Jahre alte Hauptangeklagte, ein Jurist aus Frankfurt, wieder auf freiem Fuß. Auch für zwei weitere Hauptangeklagte ist der Prozeß vorläufig zu Ende. In einem abgetrennten Verfahren wird dagegen gegen die geständigen „kleinen Fische“ weiterverhandelt; etwa gegen einen Maschinisten aus dem RVZ Schwarze Pumpe, der von den Müllverschiebern Schmiergelder angenommen hatte.
Stocksauer reagierte die Staatsanwaltschaft auf die Entscheidung der Kammer. Das Gericht habe vorliegende Sachbeweise „aus unerfindlichen Gründen nicht ernsthaft geprüft“, echauffierte sich Oberstaatsanwalt Tilmann. Nun sei es kaum noch möglich, den Angeklagten die Bildung einer kriminellen Vereinigung nachzuweisen. Die Staatsanwaltschaft hat beim Oberlandesgericht Beschwerde eingelegt. Klaus-Peter Klingelschmitt
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