Mutmaßliche IS-Anhängerin: Festnahme am Frankfurter Flughafen
Die Türkei macht ernst mit der Abschiebung von IS-AnhängerInnen. Am Freitag landen zwei Frauen in Frankfurt, eine wird umgehend festgenommen.
Die Bundesanwaltschaft wirft der festgenommenen Frau vor, Ende 2014 nach Syrien gereist zu sein, um im Herrschaftsgebiet des IS zu leben. Dort habe sie spätestens Anfang 2015 einen IS-Kämpfer geheiratet, mit dem sie in den Irak gezogen sei. Beide sollen in einem vom IS zur Verfügung gestellten Haus gelebt haben. Die Frau habe den Haushalt verrichtet, damit sich ihr Mann uneingeschränkt dem IS zur Verfügung stellen konnte. Die Verdächtige habe 100 US-Dollar im Monat vom IS erhalten und sei im Besitz eines Sturmgewehrs gewesen. Später sei sie mit ihrem Ehemann nach Syrien umgezogen, Anfang 2019 wurde sie von kurdischen Sicherheitskräften in Gewahrsam genommen.
Die Frau sollte noch am Samstag dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt werden, der über den Erlass eines Haftbefehls und den Vollzug der Untersuchungshaft zu entscheiden hat. Am Donnerstag hatte die Türkei bereits eine deutsch-irakische Familie nach Berlin abgeschoben.
Die Türkei hatte am Montag öffentlich die Abschiebung mehrerer deutscher mutmaßlicher IS-Anhänger in dieser Woche angekündigt. Anfang Oktober waren türkische Truppen in Nordsyrien einmarschiert und gegen die Kurdenmiliz YPG vorgegangen. Die von der YPG geführten Syrischen Demokratischen Kräfte SDF bewachen in Nordsyrien immer noch Tausende IS-Gefangene. Nach Angaben pro-kurdischer Medienaktivisten hat die SDF trotz des türkischen Einmarsches noch die Kontrolle über alle IS-Gefangenenlager, mit Ausnahme von Ain Issa.
Nicht alle Rückkehrer können strafrechtlich verfolgt werden
Eine der beiden am Freitag abgeschobenen Deutschen ist nach dpa-Informationen eine 1998 geborene Frau, der es gelungen war, aus dem von Kurden bewachten Gefangenenlager Al-Hol in Syrien zu fliehen. Sie saß demnach zuletzt in der türkischen Stadt Gaziantep in Abschiebungsgewahrsam. Außerdem sollte eine gebürtige Hannoveranerin ins Flugzeug gesetzt werden. Sie soll sich aus dem inzwischen aufgelösten syrischen Gefangenenlager Ain Issa in Richtung Türkei abgesetzt haben.
Nicht jeder, der ins Herrschaftsgebiet des IS gereist ist, kann in Deutschland auch strafrechtlich verfolgt werden. Bei den Männern war die Sache bisher oft relativ klar: Rückkehrer wurden verhaftet und von der Bundesanwaltschaft angeklagt, weil sie in Syrien oder im Irak als Kämpfer in Gefechte gezogen waren, Gegner erschossen, Gefangene misshandelt oder sich an Hinrichtungen beteiligt hatten.
Bei den Frauen ist es schwieriger. Strafbar ist die Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) setzt diese „eine gewisse formale Eingliederung“ voraus. Dafür braucht es keine Beitrittserklärung wie einen Treueeid. Der oder die Verdächtige muss aber eine Stellung einnehmen, „die ihn als zum Kreis der Mitglieder gehörend kennzeichnet und von den Nichtmitgliedern unterscheidbar macht“. Die Abgrenzung im Einzelfall kann schwierig sein. Andere Rückkehrerinnen konnten festgenommen werden, weil sie ihre Kinder ins Kriegsgebiet verschleppt, für den IS Wachdienste übernommen oder Hinrichtungen zugeschaut hatten.
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