Musterverfahren gegen Autobauer: Daimler verklagt
Verbraucherschützer werfen Daimler bewusste Manipulation von Abgaswerten vor. Ein Gericht soll klären, ob Chance auf Schadensersatz besteht.
„Mit dem Einbau solcher Vorrichtungen können Hersteller dafür sorgen, dass Fahrzeuge während der Typengenehmigung die zulässigen Grenzwerte für Abgase einhalten. Im Straßenverkehr überschreiten sie diese Werte dann aber deutlich“, erklärte der vzbv, der sich im vergangenen Jahr im Rahmen einer Musterfeststellungsklage gegen VW stellvertretend für vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer mit Volkswagen auf einen Vergleich über Entschädigungen geeinigt hatte.
Daimler betonte am Mittwoch in Stuttgart, er halte die Ansprüche für „unbegründet“ und werde sich weiterhin dagegen zur Wehr setzen – „auch im Rahmen einer möglichen Musterfeststellungklage“. Durch eine Musterfeststellungsklage könnten „wichtige Rechtsfragen effizienter geklärt werden, was wir grundsätzlich begrüßen“, teilte Daimler mit. Inwieweit dies in diesem Fall möglich sein werde, bleibe abzuwarten. Die Rechtsprechung in den Individualverfahren ergehe derzeit „fast ausschließlich zu unseren Gunsten“, fügte der Konzern hinzu.
Vzbv-Chef Klaus Müller erklärte hingegen, dass die Verbraucherschützer davon ausgingen, „dass mit der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG Verbraucherinnen und Verbraucher Schadensersatz verlangen können“. Mögliche Betroffene erhielten so „die Gewissheit darüber, ob die Daimler AG in mehreren Fahrzeugmodellen absichtlich unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut hat“.
Daimler streitet Manipulation bis heute ab
Trotz behördlicher Rückrufe bestreite Daimler bis heute, gezielt die Abgaswerte ihrer Fahrzeuge manipuliert zu haben. Das Oberlandesgericht Stuttgart solle dies nun feststellen. „Für viele betroffene Verbraucher herrscht dann endlich Rechtsklarheit“, erklärte Müller.
Die Musterfeststellungsklage war Ende 2018 als neues Klageinstrument eingeführt worden, um Verbraucher – auch mit Blick auf den Dieselskandal – im Kräftemessen mit Konzernen zu stärken. Eine solche Klage wird dabei stellvertretend für betroffene Verbraucher von einem Verband gegen ein Unternehmen geführt. Ein Verfahren endet mit einem Vergleich oder einem Urteil. Im entsprechenden Klagereregister beim Bundesamt für Justiz eingetragene Verbraucher können sich dann darauf berufen, müssten individuelle Ansprüche aber weiter selbst einklagen.
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