Münchener Prügelpolizist: Nicht zum ersten Mal ausgeteilt
Der Polizist, der einer Münchnerin das Nasenbein brach, bleibt im Dienst. Die Polizei bietet nun von sich aus eine Entschädigung an.
MÜNCHEN taz | Es war ein sehr mildes Urteil: Zehn Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung, und 3.000 Euro Strafe bekam der Polizist, der im Januar der 23-jährigen Teresa Z. das Gesicht zertrümmert hatte. Am Dienstag hatte er sich am Münchner Amtsgericht wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Körperverletzung im Amt verantworten müssen – und war schuldig gesprochen worden.
Am Mittwoch legte die Polizei freiwillig nach. Anders als der prügelnde Polizist vor Gericht, entschuldigte sich Münchens Polizeipräsident Hubert Andrä schriftlich bei der jungen Frau. Dies sagte Teresa Z.s Anwalt Franz J. Erlmeier der taz.
Auch eine Entschädigung bot die Polizei der Tierarzthelferin an, obwohl der jungen Frau vom Gericht kein Schadensersatz zugesprochen worden war. Rechtsanwalt Erlmeier muss nun zusammen mit seiner Mandantin den Schaden beziffern. Wenn man sich einige, sei die Polizei laut dem Schreiben zu einer Zahlung bereit.
Rechtsanwalt Erlmeier wertet dies als Zeichen dafür, dass es in dem Fall zu keiner Berufungsverhandlung kommen wird, obwohl dazu theoretisch noch Gelegenheit wäre – und dass die Münchner Polizei offenbar sehr darauf bedacht ist, den Eindruck einer prügelnden Truppe zu vermeiden.
Schon einmal gewalttätig geworden
Der 33-jährige Polizist hatte Teresa Z. im Januar auf der Polizeiwache München-Au mit einem Fausthieb das Nasenbein und einen Augenhöhlenboden gebrochen. Der Richter ging allerdings von einer Provokation der jungen Frau aus, die den Beamten bespuckt hatte, als sie auf der Pritsche in der Zelle fixiert war und von mehreren Polizisten festgehalten wurde.
In seinem Schlusswort vor dem Urteil bekräftigte der Polizeibeamte noch einmal, dass er aus Notwehr gehandelt habe. Lediglich die Verletzung tue im leid.
Für Teresa Z.s Anwalt ist das „absurd“. „Eine Entschuldigung sieht anders aus.“ Der Sachverständige vor Gericht habe zweifelsfrei ausgesagt, dass es zig andere Möglichkeiten gegeben hätte, zu reagieren.
Brisant ist der Fall auch deshalb, weil der Zwischenfall im Januar nicht das erste Mal war, dass der Beamte überreagierte. Bereits 2010 wurde wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt gegen ihn ermittelt. Ebenso wie Teresa Z. hatte auch damals eine junge Frau die Polizei zur Hilfe gerufen, in der Hoffnung, diese möge in einem vorausgegangenen Streit schlichten.
Weil die Beamten ihr aber nicht zuhörten, wurde sie wütend. Daraufhin drückte sie der Polizist gegen ein parkendes Auto und schlug – so die Aussage der Frau – ihren Kopf fest gegen das Dach. Die Frau war damals im sechsten Monat schwanger. Weil die Zeugen von damals aber keine Angaben machten, wurde das Verfahren eingestellt.
Disziplinarverfahren steht bevor
Ob der milden Strafe, die der Polizeibeamte nun im Fall Teresa Z. bekam, wird er nicht automatisch vom Dienst entfernt. Das wäre erst bei einer Mindeststrafe von 12 Monaten der Fall. Jedoch steht ihm ein innerpolizeiliches Disziplinarverfahren bevor. Für Rechtsanwalt Erlmeier steht fest: „Dieser Mann ist charakterlich nicht für den Polizeidienst geeignet.“
Mit dem Ausgang des Verfahrens ist Teresa Z.s Anwalt dennoch zufrieden. „Die Polizei hat reagiert, zwar widerwillig, aber immerhin“, sagte er der taz. „Und die Polizisten werden dieses Urteil diskutieren und sich bei ihren Einsätzen künftig defensiver verhalten“, hofft er. „Die Konsequenzen sind sichtbar geworden.“
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