Müllverbot in Neukölln: Mit Schildern gegen Sperrmüll
Das Bezirksamt Neukölln fährt nun im Kampf gegen illegale Müllablagerungen richtig harte Geschütze auf: Schilder.
Es ist wieder einer dieser Tage, an denen man sich im falschen Film fühlen kann, nein, eigentlich muss. Auslöser diesmal: eine Mail des Bezirksamts Neukölln. Man werde künftig mit Schildern darauf hinweisen, dass man den Sperrmüll nicht mehr auf die Straße kippen dürfe, heißt es da. Aha! Sollte eigentlich selbstverständlich sein. Nächste Woche kommt wahrscheinlich: Nicht in zweiter Reihe parken. Und dann: Bitte anderen nicht mehr ins Gesicht schlagen.
Gut, irgendwann gab es das schon mal, dass da einer Regeln und Gesetze aufgestellt hat, um das Miteinander vieler Menschen zu organisieren. Aber das war vor einigen tausend Jahren, und was Mose da als die Zehn Gebote fortan in der Bundeslade herumtragen ließ, wurde zur Grundlage des Zusammenlebens in vielen Ländern und Kulturen.
„Du sollst deinen Müll nicht auf die Straße packen“ stand zwar nicht auf den Steintafeln, mit denen Mose vom Berg Sinai wiederkam. Trotzdem hat das eine ganze Zeit lang ganz gut geklappt, in den jüngsten Jahrzehnten auch dank der BSR, bei der sich all dieser Sperrmüll abgeben lässt. Die Männer und Frauen in diesen leuchtend orangefarbenen Overalls holen ihn sogar ab.
Ausreden gibt es immer
„Aber das kostet doch was“, geht dann oft die Jammerei los. Ja, stimmt, 50 Euro für 5 Kubikmeter Abholmasse – doch all das Gelump vorher erst mal zu kaufen hat im Zweifelsfall ein Vielfaches davon gekostet.
Auch immer wieder mal gehört: Das habe doch was, wenn da einer seine alten Bücher vor die Tür stellt oder ein bisschen Nippes, das findet doch sofort einen neuen Besitzer. Was da aber über Wochen rumliegt und vor sich hin gammelt, sind aber keine Krimis oder Zinnsoldaten, sondern siffige Sofas, Sessel und sonst was, was keiner freiwillig anfasst und mitnimmt.
Das mit dem falschen Film rührt vor allem daher, dass das Bezirksamt offenbar glaubt, dass sich mit Schildern irgendwas an diesem Abfallverhalten ändern ließe. Als Rechtsgrundlage, um Verstöße zu ahnden, sind sie auch nicht nötig. Die Schilder-Ankündigung kann also eigentlich nur eins sein: ein verspäteter April-Scherz. Weil der 1. diesmal ja kein Bürotag war.
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