Mülltrennung wird komplizierter: Blink-Schuhe sind jetzt Elektroschrott

Umweltschützer erwarten von der Neuerung des Elektrogesetzes nicht viel. Sie finden es wichtiger, die Sammelmenge zu steigern.

Blinkende Turnschuhe

Gelten ab sofort als Elektroschrott: leuchtende Turnschuhe Foto: dpa

BERLIN taz | Für Freunde der korrekten Mülltrennung ist das Leben ab heute wieder komplizierter. Das Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz (ElektroG) erweitert seinen Anwendungsbereich auf alle Gegenstände, die mit elektronischen Komponenten fest verbunden sind. Das heißt, nicht mehr nur Föhne, Smartphones und Kühlschränke fallen unter das Gesetz, sondern auch Schuhe mit Lämpchen, Feuerwehr-Uniformen mit Sensoren oder Tische mit einlaminiertem Ladeteil. Ab Mittwoch gelten sie als Elektroschrott.

Hersteller oder Verkäufer – etwa Möbelhändler oder Textilketten – müssen potenziellen Elektroschrott bei der Stiftung Altgeräteregister (Stiftung ear) anmelden. Dort wird ermittelt, in welchem Umfang sich welcher Hersteller an der Entsorgung beteiligen muss. Die VerbraucherInnen können ihre zu Elektroschrott mutierten Schuhe oder Möbel kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben.

„Wenn jetzt große Mengen Sperrmüll bei uns landen, wäre das nicht so toll“, sagt Georg Fröhlich, Geschäftsführer des Goslarer Reyclingunternehmens EleCtrocycling. Auch Textilien kann er sich auf den Förderbändern, auf denen bisher Kunststoffteile von Kabeln und Metallen getrennt werden, nicht vorstellen. „Wir bauen gerade einen neuen Bereich auf“, sagt er. „Wenn wirklich größere Mengen Textilien bei uns ankommen, werden wir sie wohl vorsortieren, die Elektroteile entfernen und die Kleidung dann an Textilreycler weitergeben.“

Große Mengen sogenannter Smart Textiles, also Textilien mit elektronischen Zusatzfunktionen, dürften allerdings bislang nicht auf dem Markt sein, viele sind noch im Forschungsstadium. Auch die Stiftung ear, bei der die Hersteller bis heute ihre Produkte registrieren mussten, kennt keine Zahlen. Sie sortiert Geräte nur nach den Kategorien „Großgeräte“ und „Kleingeräte“ – ob sich dahinter ein Duschkopf mit WLAN-Anschluss verbirgt oder ein Smartphone, wird nicht abgefragt.

Schon die Erfassung der bisherigen Elektroaltgeräte funktioniert noch nicht

Der Recyclingverband bvse erwartet aus der erweiterten Anwendung des ElektroG „keine umweltpolitisch positiven Effekte“. Sascha Roth, Referent für Umweltpolitik beim Naturschutzbund Nabu, merkt an, schon die Erfassung der bisherigen Elektrogeräte funktioniere nicht. „Wir haben es hier mit der am schnellsten ansteigenden Abfallfraktion der Welt zu tun“, so Roth. Die Produzenten müssten stärker in die Verantwortung genommen werden, damit weniger Müll entstehe.

Erst vergangene Woche hatten Zahlen des Statistischen Bundesamtes gezeigt, dass Deutschland mit einer Sammelmenge von 45 Prozent der verkauften Geräte weit von den ab 2019 vorgeschriebenen 65 Prozent entfernt ist. Das Bundesumweltministerium will die Sammelmengen mit einer besseren Information der Verbraucher steigern. Mit einem Forschungsvorhaben wird geprüft, ob die Sammlung verbrauchernäher erfolgen kann. Dabei helfen soll ein neues einheitliches Logo bei den Sammelstellen.

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