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Mord bei Gay-Pride in JerusalemUltraorthodoxer Jude angeklagt

Laut Anklage soll der 39-jährige Jude, der in Jersualem sieben Menschen bei einer Parade niedergestochen hat, die Tat geplant haben. Er zeigt keine Reue.

dpa/afp | Gut drei Wochen nach einer tödlichen Messerattacke bei einer Schwulen- und Lesbenparade in Jerusalem ist der ultraorthodoxe Täter wegen Mordes und versuchten Mordes angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft reichte die Anklageschrift am Montag beim Bezirksgericht in Jerusalem ein. Der 39-Jährige hatte am 30. Juli bei der Parade sieben Menschen niedergestochen. Darunter war eine 16-Jährige, die später an ihren schweren Verletzungen starb.

Jischai S. müsse sich in einem Prozess „wegen vorsätzlichen Mordes, sechsfachen Mordversuchs und schwerer Körperverletzung“ verantworten, teilte das israelische Justizministerium mit. Zuvor war der religiöse Fanatiker einem psychiatrischen Gutachten unterzogen und für schuldfähig erklärt worden.

Der strengreligiöse jüdische Täter war erst drei Wochen zuvor aus dem Gefängnis entlassen worden. Dort hatte er nach einer Messerattacke auf Teilnehmer einer ähnlichen Parade 2005 zehn Jahre Haft verbüßt. Der Polizei wurden nach dem Mord schwere Versäumnisse vorgeworfen, weil sie ihn trotz seiner Vorgeschichte nicht überwacht hatte.

Laut der Anklageschrift hatte der 39-Jährige den Mord geplant und dafür ein 15 Zentimeter langes Küchenmesser gekauft. Zunächst habe eine Polizistin ihn daran gehindert, sich unter die Teilnehmer zu mischen. Eine halbe Stunde später sei es ihm dann von einer anderen Stelle aus gelungen. Der 16-Jährigen habe er in den Rücken gestochen und dabei die Lunge verletzt. Sie starb nach schwerem Blutverlust im Krankenhaus.

Während der Sitzung am Montag zeigte der Angeklagte keine Reue. Er forderte stattdessen, keine Gay-Pride-Paraden in Jerusalem zu veranstalten, weil diese die heilige Stadt entweihten. „Stoppt diese Provokation von Gott“, sagte er. S. lehnt, wie ein Teil der Ultraorthodoxen, den Staat Israel, seine Gesetze und Rechtsprechung ab und akzeptiert deshalb keine Strafverteidiger.

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