Monopolisierung in der Landwirtschaft: Bauern vs. Agrarkonzern
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft wehrt sich gegen eine Unterlassungsaufforderung der Steinhoff Familienholding.
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hat Klage gegen das Agrarunternehmen Steinhoff Familienholding eingereicht. Die AbL will damit erreichen, dass eine ihrer Pressemitteilungen, die die Familienholding und den Möbelkonzern Steinhoff kritisiert, nicht verboten wird. Die Familienholding hatte zuvor per Unterlassungsaufforderung die AbL dazu angehalten, die Mitteilung zurückzunehmen.
Die Arbeitsgemeinschaft hatte in der Mitteilung die Frage gestellt, was mit den 20.000 Hektar landwirtschaftlicher Flächen des Agrarunternehmens Steinhoff passieren würde, wenn der Möbelkonzern Steinhoff pleiteginge. Denn die Familienholding verwaltet das Vermögen des Konzerngründers Bruno Steinhoff und könnte der AbL zufolge im Fall der Insolvenz des Konzerns ebenfalls pleitegehen.
Die Flächen stünden dann zum Verkauf und würden vielleicht von einem anderen Konzern aufgekauft, so die AbL. Diesen Zusammenhang zwischen dem Möbelkonzern und den Flächen der Familienholding sieht Steinhoff als haltlos an. Laut AbL-Geschäftsführer Ulrich Jasper bestehe allerdings die Gefahr, dass die Flächen von einem Investor übernommen werden und die Bauern nichts abbekommen. Dies sei bei der Insolvenz der KTG Agrar 2016 bereits geschehen.
Jasper hält das Unterlassungsbegehren für unhaltbar, denn die AbL habe keine falschen Behauptungen aufgestellt. Zudem übte er weitere Kritik an der Flächenkonzentration in den Händen weniger Großkonzerne: „Es ist ein Skandal, dass eine Familie reihenweise Betriebe aufkaufen darf und das mit öffentlichen Mitteln subventioniert wird.“
Investoren umgehen Steuern
Problematisch seien die jährlichen Direktzahlungen von 285 Euro pro Hektar, die Agrarbetriebe von der EU erhalten. Da es keine Begrenzung der Zahlungen gibt, seien sie ein sicheres Einkommen für Investoren. Ebenfalls bedenklich sei, dass bei der Beteiligung eines Investors an einem landwirtschaftlichen Betrieb Grunderwerbsteuer nur dann anfällt, wenn er 95 oder mehr Prozent des Betriebs übernimmt.
Bei einer Übernahme von 94,9 Prozent fällt keine Steuer an, während ein Bauer, der den Nachbarbetrieb übernimmt, Steuern zahlen muss. Die Probleme seien Bund und Ländern längst bekannt und die EU lasse auch Eingriffe zu, erklärte Jasper. Aber keiner traue sich an die Thematik ran.
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