Mollath-Untersuchungsauschuss: „Keine Fehler gemacht worden“
Im bayerischen Landtag weist Justizministerin Merk die Verantwortung von sich. Sie habe, ganz korrekt, die Unabhängigkeit der Justiz garantiert.
MÜNCHEN taz | Beate Merk (CSU) ringt um ihre politische Glaubwürdigkeit. Es ist der letzte Vernehmungstag im Mollath-Untersuchungsausschuss vor dem bayerischen Landtag. Die bayerische Justizministerin ist eine der letzten ZeugInnen, die zum Fall des seit mehr als sieben Jahren gegen seinen Willen in der psychiatrischen Anstalt untergebrachten Mannes befragt werden.
Der Untersuchungsausschuss – initiiert von der sonst selten so einigen Opposition aus Freien Wählern, Grünen und SPD – soll klären, wo und inwieweit Gustl Mollath von Seiten der Justiz- und Finanzbehörden womöglich Unrecht geschah. Die Justizministerin aber weicht in der dreieinhalbstündigen Sitzung von ihrer schon seit Beginn der Affäre geäußerten Grundposition nicht ab: Es stehe ihr nicht zu, die Entscheidung unabhängiger Gerichte zu kommentieren oder in Frage zu stellen, sagt sie immer wieder.
Mehr noch: „Ich bin in meinem Haus nicht Sachbearbeiterin, das sage ich frei von Ironie, sondern die politische Spitze.“ Will heißen: Was bayerische Richter, Staatsanwälte und Gerichte urteilen, ficht sie nicht an.
„Das heißt, ein Vorsitzender Richter kann machen was er will?“ fragt die SPD-Abgeordnete Inge Aures und spielt auf Otto Brixner an, dem Mollaths Verteidiger vorsätzliche Rechtsbeugung vorwirft. „Über Richter entscheiden nur Richter“, sagt Merk. Zugunsten der Unabhängigkeit der Justiz müsse man in Kauf nehmen, dass in Ausnahmefällen schlecht gearbeitet werde.
Um die 57-jährige CSU-Ministerin war es zuletzt einsam geworden. Die Opposition fordert seit Beginn der Affäre ihren Rücktritt. Auch der Koalitionspartner FDP griff die CSU-Politikerin am Donnerstag heftig an. Merk habe im Fall Mollath „die ein oder andere unglückliche Figur abgegeben“, sagte FDP-Fraktionschef Thomas Hacker. Er bezweifelte, dass von Merk „immer der richtige Sachstand vorgetragen wurde.“
Auch die Vorsitzende der CSU-Fraktion im Landtag Christa Stewens ging auf Distanz. „Dort, wo Fehler passiert sein sollten, müssen wir die Kraft haben, diese zu korrigieren“, sagte sie dem Münchner Merkur. Zwar wisse sie noch nicht, zu welchen Ergebnissen der Untersuchungsausschuss des Landtags in seinem Bericht kommen werde. „Aber es gibt für die CSU überhaupt keinen Grund, dieses Thema nicht aus eigener Stärke offensiv anzupacken.“ Davon war am Donnerstag im Untersuchungsausschuss jedoch nichts zu spüren.
Nicht im Ermessen des Ministeriums
„Ich habe volles Verständnis, wenn hinterfragt wird, ob jemand zu Recht oder zu Unrecht einsitzt“, sagte Merk gleich zu Beginn. Das zu beurteilen liege jedoch nicht im Ermessen ihres Ministeriums. 2006 wurde Gustl Mollath vom Landgericht Nürnberg-Fürth zwar vom Vorwurf der Körperverletzung und Sachbeschädigung freigesprochen. Jedoch wiesen ihn die Richter wegen angeblicher Wahnvorstellungen als gemeingefährlich in die Psychiatrie ein.
Mollath hatte während des Gerichtsverfahrens, bei dem ihn seine Frau, eine ehemalige Mitarbeiterin der Hypovereinsbank (HBV), beschuldigte, sie geschlagen zu haben, immer wieder darauf hingewiesen, dass Mitarbeiter der Bank in Schwarzgeldverschiebungen in die Schweiz beteiligt waren. Ein internen Revisionsbericht der HBV kam später zu dem Schluss: „Allen Mitarbeitern waren viele und gravierende Verfehlungen bzw. Verstöße gegen interne Richtlinien und externe Vorschriften (u.a. Abgabenordnung und Geldwäschegesetz, Wertpapierhandelsgesetz) anzulasten.“
Trotzdem beteuerte Merk vor dem Untersuchungsausschuss: „Ich habe den Bericht mit meinen Mitarbeitern, hochkarätigen Juristen, Seite für Seite zerpflückt.“ Der Vorwurf der Schwarzgeldverschiebung habe sich aus dem Bericht nicht ergeben. Ein Anfangsverdacht, der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft gerechtfertigt hätte, habe nicht bestanden. „Es sind keine Fehler gemacht worden“
Dennoch habe sie versucht, Mollath zu helfen. „Ich wollte Herrn Mollath die Möglichkeit geben, sich von einem neuen, unabhängigen Gutachter beurteilen zu lassen“, so Merk. Mollath lehnte das Gutachten ab. Schließlich habe sie die Staatsanwaltschaft angewiesen einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu stellen, sobald sie dafür einen Grund gesehen habe. Über diesen und einen weiteren Antrag von Mollaths Verteidigung entscheidet nun das Landgericht Regensburg – Mollaths einzige Chance auf eine vorzeitige Freilassung. Ob Justizministerin Merk aber nach der bayerischen Landtagswahl im September bei einem Wahlsieg der CSU wieder einen Ministerposten erhält, steht in den Sternen.
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