Mit der geplanten Gewoba-Aktie auf Du und Du: Finanzsenator pokert
■ Grüne: Erster Schritt zum Verkauf
Am kommenden Dienstag soll der Senat sein grünes Licht geben, damit am 28. April die Umwandlung der Gewoba-GmbH in eine Aktiengesellschaft von den bisherigen Gesellschaftern beschlossen werden kann. Der taz liegt der Entwurf zu der neuen Satzung der Gesellschaft vor.
Der Hintergrund des Schrittes ist rein formal, sagt die Sprecherin der Gewoba: Falls die Gewoba 1999 als Aktiengesellschaft an die Börse gehen will, sollen einige AG-Jahresabschlüsse vorliegen. Deshalb der Schritt zu diesem frühen Zeitpunkt.
Die staatliche „Hanseatische Beteiligungsgesellschaft“(Hibeg) oder die „Hanseatische Wohnungs-Beteiligungs-Gesellschaft“, (Hawobeg), die formal die 74,2 Prozent-Anteile für die Stadt hält, können auch in der bisherigen Rechtsform auf Gewoba-Anteile Kredite aufnehmen, um damit die 600 bis 700 Millionen Mark zu finanzieren, die 1995 in der Vulkan-Krise beim vergeblichen Versuch, den Konzern zu retten, ausgegeben wurden.
Die Gesellschafter-Anteile sollen so bleiben wie bisher, auch die Banken behalten ihre Anteile, die nur in Aktienpakete umgewandelt werden. Weil die (Bank für Gemeinwirtschaft) BfG '92 die Kapitalerhöhung nicht mitgemacht hat, mußten die Aktien in zwei Serien („A“und „B“) aufgeteilt werden, Serie B ist bei der Gewinnverwendung bevorteilt. Auch die Mitarbeiter-Vertretung im Aufsichtsrat (1/3 der Stimmen) soll über einen Stimmbindungs-Vertrag der Gesellschafter erhalten bleiben.
Die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft wird den Schlußstrich ziehen unter eine alte Idee: Die staatliche „Firma“Hawobeg, sollte nämlich einmal alle bremischen Wohnungsbau-Anteile bündeln und damit zum Instrument staatlicher Wohnungspolitik auf dem freien Markt werden. Bei der Idee blieb es, über die Hülle Hawobeg verwaltet die Stadt nur ihre 74,2 Prozent Gewoba-Anteile. Alle anderen Wohnungsbau-Anteile, insbesondere die derzeit noch 100 Prozent der Bremischen, wurden nicht auf die Hawobeg übertragen.
Mit der Umwandlung der Gewoba in eine Aktiengesellschaft wird die Hawobeg, die über kein eigenes Personal und keine eigene Geschäftsstelle verfügt, dann auch vollends überflüssig.
Die Grünen sind grundsätzlich gegen einen weiteren Verkauf von Gewoba-Anteilen – nach Koalitionsvereinbarung sollen weitere 23 Prozent veräußert werden, so daß dem Staat 51 Prozent blieben. „Die Zeche zahlen die Mieter“, ist knapp formuliert die Sorge der Grünen. Sie sind auch gegen die Umwandlung in eine AG, weil dies der erste Schritt zum Verkauf wäre.
Die AfB, für die Patrick Wendisch im Aufsichtsrat der Gewoba sitzt, beugt sich dem Finanzzwang, will aber den überwiegenden staatlichen Einfluß auf die Wohnungsbaugesellschaft erhalten. Für Wendisch hält die Rechtsform der AG „alles offen“– insbesondere den bevorzugten Verkauf von Aktien an Mieter.
Ob die Mieter sich dann als Aktionäre für den Kurs stark machen oder für die Sozialbindung des Unternehmens, etwa für Wohnungsnotstandsfälle, wäre die Frage. Die Rechtsform der Aktiengesellschaft, das ist das erklärte Ziel des Finanzsenators, wird dabei den möglichen politisch motivierten Einfluß eines kommunalen Hauptaktionärs verringern: Mit einer Aktiengesellschaft, so die Begründung in der Senatsvorlage, „geht grundsätzlich eine Stärkung des Vorstandes gegenüber den Anteilseignern einher. Bei der erwogenen späteren Privatisierung von Anteilen an der Gewoba hätte das zur Folge, daß der Einfluß von Anteilseignern im Vergleich zur gegenwärtigen Rechtslage begrenzter wäre.“Für die Öffentlichkeit, so die Senatsvorlage, ist diese Begründung „nicht geeignet“.
Im Klartext: In einer AG könnte die Stadt mit ihrer „unternehmerischen Führerschaft“bei 51 Prozent nicht viel anderes machen als jeder Mehrheitsaktionär – der Vorstand muß das Unternehmen im Interesse der Rendite seiner Aktionäre führen. Wohlklingende Sätze über den kommunalen Einfluß aus der Koalitionsvereinbarung sind Balsam für die geschundenen Seelchen in der SPD. K.W.
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