Ministerpräsidentenwahl in Thüringen: Mohring fordert Verschiebung
Die Linkspartei möchte eine Minderheitsregierung anführen. Zur Wahl von Ministerpräsident Ramelow äußert die CDU verfassungsrechtliche Zweifel.
Mohrings Forderung bezieht sich auf die Frage, ob im dritten Wahlgang nur die Ja-Stimmen zählen oder eine relative Mehrheit unter Einbezug der Nein-Stimmen erforderlich ist. In Thüringen ist eine rot-rot-grüne Minderheitsregierung geplant, die vom bisherigen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow angeführt werden soll. Die Linke strebt seine Wiederwahl durch den Landtag für Anfang Februar an.
Wegen der fehlenden Mehrheit für die drei Parteien würde Ramelow erst im dritten Wahlgang gewählt werden, in dem keine absolute Mehrheit aller Landtagsmitglieder mehr erforderlich ist. Die vorherrschende Deutung der Thüringer Landesverfassung lautet, dass im dritten Wahlgang nur die Ja-Stimmen zählen – demnach wäre Ramelow selbst dann gewählt, wenn mehr Nein- als Ja-Stimmen abgegeben werden.
Mohring sagte dazu: „Kein Vereinsvorsitzender wird in Deutschland gewählt, wenn nicht mehr Ja- als Nein-Stimmen vorliegen.“ Er hob hervor, dass auch bei der Wahl für den Vorsitz des thüringischen Landtags und des Verfassungsgerichts eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen gebraucht werde: „Soll die Demokratie keinen Schaden nehmen, muss das selbstverständlich auch für den Ministerpräsidenten gelten.“
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