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Mildes UrteilAngst vor dem Salafisten

Das Amtsgericht Hannover verurteilt den Islamisten Dennis R. zu milden 150 Euro Geldstrafe auf Bewährung - dabei schüchtert der Radikale selbst Staatsanwälte ein.

Unproblematisch: Das Verteilen des Korans - hier im April 2012 - interessiert den Staatsanwalt nicht. Bild: dpa

HANNOVER taz | Für einen Prozess um 900 Euro war der Medienrummel gewaltig. Schon am Eingang des Amtsgerichts in Hannover warteten am Donnerstag Kameraleute, Fotografen und Journalisten. Der angeklagte Salafist Dennis R., Vorsitzender der Islamisten-Truppe „Schlüssel zum Paradies“, sorgte auch im Gericht für eine erhöhte Sicherheitsstufe – im Treppenhaus, auf den Gängen und im Gerichtssaal selbst tummelten sich Polizisten und Justizvollzugsbeamte.

Dabei musste sich der 26-Jährige nur wegen einer Petitesse verantworten: Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen zu haben. Denn an einem Stand mitten in Hannover, für den der Arbeitslose verantwortlich zeichnete, lag Ende März 2014 das Pamphlet „Botschaft des Islam“ aus.

Der Autor Abdul Rahman al-Sheha, den Verfassungsschutzbehörden als „islamistischen Extremisten“ charakterisieren, skizziert darin vor allem die Gesetzgebung des orthodoxen Islams, die Scharia. Strafe für Diebstahl sei „das Abtrennen der Hand“, EhebrecherInnen drohe die Steinigung, so der Inhalt.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat die Broschüre deshalb auf ihren Index gesetzt – und so dafür gesorgt, dass sich der verschüchtert wirkende Salafist R. nun vor Gericht wiederfand: Er hätte dafür sorgen müssen, dass die „Botschaft“ Jugendlichen nicht zugänglich sein dürfe, hatte die Staatsanwaltschaft argumentiert – und dem gebürtigen Salzgitteraner einen Strafbefehl über 900 Euro ins Haus geschickt.

Radikale Vereine

Der in Hannover eingetragene Verein "Schlüssel zum Paradies" gilt als ein Kern der niedersächsischen Islamisten-Szene.

Mitgründer war der salafistische Konvertit Sven Lau, der einst Chef der im nordrhein-westfälischen Mönchengladbach registrierten Vereinigung "Einladung zum Paradies" war.

Die Ursprünge der "Einladung" wiederum liegen in der Braunschweiger Islamschule des salafistischen Imans Muhamed Ciftci: Verfassungsschutzbehörden warfen diesem vor, er lehre einen Islam, der Terrorismus fördere.

Der aber wollte nicht zahlen: Juristisch vertreten wurde Dennis R. von Rechtsanwalt Hans-Eberhard Schulz. Sein Mandant habe gar nicht gewusst, dass die Broschüre indiziert sei, argumentierte der aus Berlin eingeflogene Jurist – und hilfsweise: Dennis R. sei gar nicht an dem von ihm angemeldeten Stand gewesen, sondern „50 Meter entfernt“. Denn dort, auf dem „Kröpcke“-Platz mitten in Hannovers Fußgängerzone, waren Islamisten rund um den islamistischen Prediger Pierre Vogel aufgezogen. Und wie andere Islamisten zog es auch Dennis R. zu seinem Idol.

Thema der Amtsgerichtsverhandlung war der Aufmarsch der Islamisten aber nicht: Zwar wird die rund 400 Köpfe zählende niedersächsische Salafistenszene vom Verfassungsschutz beobachtet – für ein Verbot etwa des Vereins „Schlüssel zum Paradies“ reichte es bisher aber nicht.

Dennis R. habe sich einer „Kriminalität im untersten Bereich“ schuldig gemacht, fand deshalb auch Amtsrichter Jörn Thyen – und erteilte nur eine milde „Verwarnung mit Strafvorbehalt“: 150 Euro muss der Angeklagte zahlen, wenn er innerhalb der nächsten zwei Jahre noch einmal straffällig wird.

Angst verbreitete er trotzdem: Vertreter der Staatsanwaltschaft wollten gegenüber der Presse nicht einmal ihre Namen nennen – wegen der „Gefährdungslage“.

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4 Kommentare

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  • Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, oder? Und die Entschuldigung er sei gar nicht an dem von ihm angemeldeten Stand gewesen? Ist doch ein Witz. Wer einen Stand anmeldet ist dafür verantwortlich, vor allem dafür was da so verbreitet wird. Das Urteil ist definitiv zu mild. Die neunhundert Flocken hätte man ihm schon abnehmen müssen. Damit er das nächste Mal etwas aufmerksamer ist.

  • Mildes Urteil

    Angst vor dem Salafisten

    Das Amtsgericht Hannover verurteilt den Islamisten Dennis R. zu milden 150 Euro Geldstrafe auf Bewährung - dabei schüchtert der Radikale selbst Staatsanwälte ein.

     

    Hola - Herr Wyputta -

    damit befinden Sie sich ja in ziemlicher Nähe zu gar nicht mal so unflotter Adresse.

    Auch einem Ralph Giordano mußte - als er vor einer Corona eher unfrisierter Richter&StaatsanwältInnen im Zuge von Hoyerswerda und Rostock forderte,

    jetzt müsse aber verstärkt gegen rechts verschärft bestraft werden -

    Ja da mußte ihm beigebogen werden, daß Staatsanwälte wie Richter dem Recht, insbesondere dem Gleichheitssatz verpflichtet seien und ohne Ansehen der Person und allein entsprechend dem jeweiligen Straftatbestand zu ermitteln und zu entscheiden hätten.

     

    Der von Ihnen angerührte unappetitliche Cocktail insinuiert, das Urteil sei aus Angst milde ausgefallen und fährt mit dem doch recht tollkühnen Schluß fort, der Hinweis auf "die Gefährungslage" - zeige, daß das Gericht und die Staatsanwälte Angst vor dem Angeklagten (gehabt) hätten. Dissen is ja mal schön - aber bitte nicht soo blöd.

     

    Das Getue - mildes Urteil - (was ich keineswegs angesichts des Sachverhalts so sehe) -

    rundet das Ganze fein ab. Generalprävention - abschreckende Urteile - Exempel statuieren - waren bisher bekanntlich das ekelige Eldorado der typischen konservativ-reaktionären Verdächtigen.

    ps: Ralph Giordano zeigte sich übrigens sehr schnell sehr einsichtig -

    also is ja noch Hoffnung.

     

    Ps: Danke für Ihren Kommentar. Er wartet auf Freischaltung. Bitte haben Sie Geduld und senden Sie ihn nicht mehrfach ab. - ok -

     

    mit F.K.Waechter - NÖ WIESO!

    • @Lowandorder:

      ps: ich fände es - mit Verlaub -

      mehr als befremdlich -

      wenn in der taz statt dem Täterstrafrecht -

      neuerdings a tempore einem Gesinnungsstrafrecht das Wort geredet würde;

      Das genau - kann und darf eben nicht die rechtsstaatliche Antwort sein.

  • Was soll man mit denInnen machen?

     

    Konkrete Vorschläge bitte!