Mietwohnungen werden EIgentum: Boom der Umwandlung

Fast 20.000 Mietwohnungen wurden 2020 zu Eigentumswohnungen – viele in Milieuschutzgebieten. Nun soll Schluss damit sein.

Graue Fassade mit Blumen am Fenster

Eigentümer mach es auch nicht schöner Foto: dpa

BERLIN taz | 2020 war das Jahr der Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen. Für 19.189 Wohnungen mussten die Bezirke die von Haus­ei­gen­tü­me­r*in­nen gewünschte Umwandlung, die eine Voraussetzung für den Verkauf als Eigentumswohnung ist, zustimmen. Die Quote lag 51 Prozent über der des Vorjahres und ist die höchste der vergangenen sechs Jahre. Seit 2015 wurden mehr als 91.000 Mietwohnungen umgewandelt. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken-Mietenexpertin Gaby Gottwald hervor, über die zunächst der RBB berichtet hatte.

Fast 18.000 der insgesamt umgewandelten Wohnungen liegen in Friedrichshain-Kreuzberg. Mit je etwa 14.000 Wohnungen folgen Charlottenburg-Wilmersdorf und Mitte. Wenig Profite durch einen Wohnungsverkauf erhoffen sich Ei­gen­tü­me­r*in­nen in Spandau. Hier wurden lediglich 1.500 Wohnungen dem Mietwohnungsmarkt entzogen.

Milieuschutzgebiete, die das Ziel haben, die Bevölkerungsstruktur in einem Kiez zu erhalten, konnten dem Umwandlungsboom nichts anhaben. Innerhalb der sechs Jahre wurden hier 44.969 Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen. So lagen etwa in Pankow 8.500 der umgewandelten Wohnungen innerhalb von Gebieten mit einer sozialen Erhaltungssatzung und nur etwa 3.500 im übrigen Bezirksbereich. Fast alle dieser Umwandlungen mussten aufgrund eines bis zuletzt bestehenden Ausnahmegrundes genehmigt werden, wonach Eigentümer sich verpflichteten, eine Wohnung sieben Jahre lang nur an die derzeitigen Mie­te­r*in­nen zu verkaufen.

Diese als Scheunentor benannte Ausnahmeregelung ist seit 6. August jedoch passé. An jenem Tag trat die neue Umwandlungsverordnung des Senats in Kraft. Bezirke müssen Umwandlungen nun nur noch dann zustimmen, wenn Ver­mie­te­r*in­nen nachweisen können, dass mindestens zwei Drittel ihrer Mie­te­r*in­nen ihre Wohnung selbst kaufen wollen. Dies gilt für ganz Berlin und nicht nur in ausgewiesenen Milieuschutzgebieten. Eine Ausnahme gibt es nur bei Häusern mit weniger als fünf Wohnungen. Möglich gewesen wäre auch eine Grenze ab drei Wohnungen, der Senat entschied sich jedoch für eine großzügigere Auslegung, um „Kleineigentümer zu schützen“.

Bezirke sollen Kontrolle durchsetzen

Nach Willen des Senats sollen die Bezirke die Umwandlungs- und möglichen Kaufabsichten hart kontrollieren. Statt Absichtsbekundungen sollen Ei­gen­tü­me­r*in­nen „notariell beurkundete Erklärungen einer entsprechenden Anzahl von kaufwilligen Mietern“ vorlegen müssen. Angesichts einer marginalen Selbstkaufqoute durch die Mie­te­r*in­nen von bislang 0,3 Prozent erwartet der Senat einen „starken Rückgang der Umwandlungsfälle“. Die Eigentumsquote ist in Berlin seit 2015 um 4,2 Prozent auf 34,2 Prozent gestiegen. 15,9 Prozent der Ei­gen­tü­me­r*in­nen wohnen selbst in ihrer Privatwohnung.

Erst mit einer von der SPD auf Bundesebene durchgesetzten Novelle des Baugesetzbuches (Baulandmobilisierungsgesetz) in diesem Frühjahr konnte Berlin die nun gültige Umwandlungverordnung verabschieden. Vorschläge Berlins zur ersatzlosen Streichung des bisherigen Ausnahmetatbestandes zur Umwandlung waren zuvor vom Bund jahrelang abgelehnt worden.

Laut Gaby Gottwald habe die CDU „den starken Anstieg der Umwandlungen im letzten Jahr geradezu provoziert“. Von ihr selbst angekündigte Gesetzesänderungen seien wiederholt blockiert worden. Dies müssten die Mie­te­r*in­nen nun „ausbaden“.

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