Mietertipps: Alles nur Fassade?
■ Vermieter müssen belegen, dass die neue Wärmedämmung funktioniert
Zur Zeit lassen viele Vermieter, insbesondere die großen Wohnungsgesellschaften, die Fassaden ihrer Häuser wärmedämmen. Nach einer neuen Entscheidung des Kammergerichts Berlin muss der Vermieter, der einen Modernisierungszuschlag von seinen Mietern verlangen will, darstellen, inwieweit sich eine Verringerung des Heizenergieverbrauchs ergeben wird. Der Vermieter muss also eine Wärmebedarfsrechnung vorlegen.
Soweit er lediglich mitteilt, es würden x Prozent Heizenergie eingespart, genügt diese Behauptung nicht, weil sie für die MieterInnen nicht nachvollziehbar und überprüfbar ist. Liegt der Mieterhöhung keine Wärmebedarfsberechnung bei, ist sie formal unwirksam und löst keine Zahlungsverpflichtung bei den MieterInnen aus.
Begründet wird diese Entscheidung damit, dass jeder wirtschaftlich denkende Vermieter sich bereits aus eigenem Interesse vor Baubeginn die Effektivität der Dämmmaßnahmen durch ein Wärmebedarfsgutachten nachweisen lasse.
Darüber hinaus ist der Vermieter verpflichtet, bei instandsetzungsbedürftigen Fassaden der Gebäude die fiktiven Instandsetzungskosten aufzuschlüsseln und lediglich die Kosten für die eigentliche Wärmedämmung im Mieterhöhungsverlangen zu berücksichtigen. Ein pauschaler Abzug für die Instandsetzung, zum Beispiel 30 Prozent Instandsetzungskosten und 70 Prozent Modernisierungskosten, reicht nicht aus. Es muss vielmehr nachvollziehbar sein, welche Arbeiten lediglich die Instandsetzung und welche die Wärmedämmung betreffen.
Kann der Vermieter die fiktiven Instandsetzungskosten nicht beziffern, ist das Mieterhöhungsverlangen ebenfalls unwirksam.
Andree Lagemann, Mieterhelfen Mietern, Hamburg
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