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Mieterratswahlen in der KritikMieterräte bleiben, wie sie sind

Der Senat bestätigt Unregelmäßigkeiten bei den Mieterratswahlen: „Mietern Unrecht getan“. Eine Wiederholung der Wahl wird es aber nicht geben.

Die Mieterräte sollen die Mitsprache von Mietern in Wohnungsbaugesellschaften ermöglichen Foto: dpa

Die Mieterratswahlen bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften werden trotz Unregelmäßigkeiten nicht wiederholt. Das bestätigte Sebastian Scheel (Linke), Staatssekretär für Wohnen, am Donnerstag bei einem Pressegespräch. „Hier wurde Mietern Unrecht getan. Ihr legitimes Recht, sich zur Wahl zu stellen, wurde ihnen genommen“, betonte Scheel. Dass der Senat es trotzdem dabei belassen will, begründet Scheel mit der „Arbeitsfähigkeit“ der Mieterräte. Sie hätten sich im vergangenen Jahr engagiert eingearbeitet. „Alles auf null würde der Stadt nicht gut tun.“

Konsequenzen soll es trotzdem geben. Die Wahlordnung werde „demokratischen Prinzipien nicht gerecht“, kritisierte Scheel. Sie biete zu große Auslegungsspielräume. Um ähnliche Probleme in Zukunft zu vermeiden, soll ein Gremium sie überarbeiten. Auch VertreterInnen von Mieterräten und zivilgesellschaftlichen Mieterinitiativen würden daran beteiligt.

Die im Sommer 2016 erstmals gewählten Mieterräte sollen eine stärkere Mitsprache von MieterInnen in den Wohnungsbaugesellschaften ermöglichen. Allerdings wurden Kandidaten, die sich zuvor etwa gegen Modernisierungen engagiert hatten, gar nicht erst zur Wahl zugelassen. Im Koalitionsvertrag verständigte sich Rot-Rot-Grün deswegen darauf, die Wahlen evaluieren zu lassen.

Der entsprechende Bericht bestätigt die Vorwürfe zumindest zum Teil. Die Ablehnung von KandidatInnen wurde mit einem Passus aus der Wahlordnung begründet: Die jeweilige Person sei nicht geeignet, weil „schwerwiegende Verstöße gegen das friedliche Zusammenleben oder gegen die Hausordnung oder nachhaltige Verletzungen der mietvertraglichen Pflichten vorliegen“. Darunter wurden zum Beispiel Mietrückstände verstanden. Mitglieder einer Wahlkommission bei der Gesobau sagten dem Bericht zufolge aber auch, sie hätten abgewiesene Kandidaten als „Störer“ empfunden.

„Anfangsschwierigkeiten“

Erstellt wurde der Bericht von der Wohnraumversorgung Berlin, einer Institution, die für die Wohnungsbaugesellschaften eine Kontrollfunktion hat. Vorstand Jan Kuhnert kommt zu dem Schluss, die Wahlen hätten durchaus der Wahlordnung entsprochen. „Die Formulierungen in der Wahlordnung sind nicht präzisiert und haben verschiedene Interpretationen zugelassen.“ Das habe am Ende zu Entscheidungen geführt, die man als „Unregelmäßigkeiten“ bezeichnen müsse.

Für Scheel sind das „Anfangsschwierigkeiten“. Bis zum Herbst 2018 sollen Grundfragen der neuen Wahlordnung geklärt sein. Die nächsten Wahlen von Mieterräten finden 2019 statt. Scheel sagte, er wolle verhinderten Kandidaten Mut machen, dann „ihren Hut in den Ring zu werfen“.

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