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Mieter klagt mit UmweltorganisationFreie Fahrt für Solarenergie

Welche Auflagen darf der Immobilienkonzern Vonovia Mietern machen, die Balkonkraftwerke installieren wollen? Ein Gericht soll das klären.

Geht doch. Solarmodule an den Balkonen eines Hauses der Wohnungsbau-Genossenschaft Erfurt Foto: Martin Schutt/picture alliance/dpa

Freiburg taz | Ein Mieter aus Aachen verklagt den Immobilienkonzern Vonovia, weil dieser mit übertriebenen Auflagen die Installation eines Balkonkraftwerks torpediere. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die schon 2023 und 2024 ausgewählten Mietern im Kampf für Balkonmodule zur Seite stand, unterstützt auch diese Klage wieder. Sie spricht von „einer Reihe überzogener und sachlich ungerechtfertigter Anforderungen“ seitens des Gebäudeeigentümers.

Vonovia verlange von dem Mieter eine Windlastberechnung und einen Statiknachweis, zudem bestehe das Unternehmen auf der Installation der Module durch eine Fachfirma – „überzogen und unnötig“ nennt das die Umweltorganisation DUH. Rechtsanwalt Dirk Legler aus Hamburg, der den Kläger vertritt, sprach vom „Versuch, ein einfaches Vorhaben durch überzogene Anforderungen unnötig zu verkomplizieren“. Der Mieter hatte sich zuvor bereits verpflichtet, im Falle seines Auszugs aus der Wohnung auf eigene Kosten die „völlige Wiederherstellung des früheren Zustands“ sicherzustellen.

Die DUH, die Umweltinteressen bevorzugt auf dem Klageweg vertritt, sieht ihr Vorgehen auch als Kampf für Balkonkraftwerke schlechthin. „Die absurde Blockadetaktik von Vonovia ist kein Einzelfall“, sagte Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH. Man wolle grundsätzlich klären, welche Anforderungen Vermieter stellen dürfen und „wo die Grenze zur Schikane überschritten“ ist.

Eine Sprecherin des beklagten Unternehmens sagte am Donnerstag auf Anfrage, grundsätzlich unterstütze Vonovia die Einrichtung von Balkonkraftwerken, man wolle diese „so vielen Mietern wie möglich zugänglich machen“. Allerdings könne Vonovia „aufgrund der Kürze der Zeit keine detaillierte Antwort“ zu dem konkreten Fall in Aachen geben. Man rate aber Mietern, sich frühzeitig zu melden und sich zu erkundigen, was zu beachten sei: „Dann finden wir eine Lösung, die auch die Gebäudesicherheit und die Sicherheit der Mieter berücksichtigt.“

Zwei von acht halten Sturm aus

In jedem Fall macht die neuerliche Klage der DUH deutlich, wie sehr das Thema die Menschen im Land bewegt. Das zeigen auch die Installationszahlen: Im Jahr 2024 hat sich die Anzahl der Balkonkraftwerke in Deutschland verdoppelt, fast 900.000 sind inzwischen montiert.

Im Belastungstest, der einen Sturm simulierte, knickten etliche Halterungen ein

Stiftung Warentest

Angesichts dieses Booms hat auch die Stiftung Warentest wieder marktgängige Balkonmodule untersucht; die Ergebnisse stellt sie in der Juni-Ausgabe ihrer Zeitschrift vor. Nur zwei von acht analysierten Produkten hätten überzeugt, fünf Anlagen seien im Prüfpunkt Stabilität durchgefallen, so die Warentester.

Schwachpunkt der mangelhaften Modelle seien die mitgelieferten Halterungen gewesen, die sich als „nicht besonders robust“ erwiesen hätten: „Im Belastungstest, der einen Sturm simulierte, knickten etliche Halterungen ein.“ In einem Fall hätten sie sogar das Paneel durchbohrt. Die Wechselrichter seien – anders als im vorangegangenen Test – kein größeres Problem mehr gewesen. Strom lieferten jedoch alle getesteten Balkonkraftwerke zuverlässig bei heiterem bis wolkigem Wetter, so die Tester.

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