Mietenstopp in Berlin: Deckeln bleibt in der Diskussion
Das bayerische Urteil gegen den Mietendeckel ist aus Sicht der Linken nicht übertragbar. In Berlin sei der Deckel Teil eines Gesamtkonzepts.
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Das Mietendeckel-Urteil aus Bayern, dass eine dortige Volksinitiative keinen Mietenstopp fordern darf, ist zweifelsohne ein Rückschlag für den rot-rot-grünen Senat. Dennoch ist Berlins Landesregierung überzeugt, dass der Berliner Mietendeckel letztlich durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt wird. Gegen das im Februar in Kraft getretene Gesetz klagen derzeit CDU und FDP. Der Senat hofft auf eine Grundsatzentscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht.
Hauptstreitpunkt: Hat eine Landesregierung die Kompetenz ins (Bundes-)Mietrecht einzugreifen? Nein, ein Mietendeckel sei „offensichtlich unvereinbar“ mit der Gesetzgebungskompetenz der Länder, urteilten die Verfassungsrechtler:innen. Doch, sagt Senatorin Katrin Lompscher (Linke), das Urteil sei nicht übertragbar.
Ein Blogeintrag von Halina Wawzyniak, Fraktionsgeschäftsführerin der Linken im Abgeordnetenhaus, gibt nun Aufschluss darüber, wie die Argumentation der Linken dabei aussehen könnte. Die Rechtswissenschaftlerin bezieht sich dabei direkt auf das 47-seitige Urteil. Zunächst stünde im Urteil, dass es sich nur auf das für Bayern vorgeschlagene Gesetz bezieht.
Darüber hinaus stünde zudem die Mietpreisbremse im Bund nicht im Widerspruch zu einem landesrechtlichen Mietendeckel. Das hatte die Mehrheit der Verfassungsrechtler:innen aber im Urteil geltend gemacht. Gesetze wie der Berliner Mietendeckel konterkarierten keine Bundesmaßnahmen, sondern ergänzten sie auf lokaler Ebene, heißt es im Blogeintrag.
Urteil enthält Sondervotum
Zum anderen habe es der Volksinitiative an einem Gesamtkonzept gefehlt, in das der Mietenstopp eingebettet sein müsste, um in Landeskompetenz zu liegen. Dies aber sei in Berlin gegeben, argumentiert Wawzyniak.
In ihrem Blogeintrag bezieht sich die Linke auch auf ein Sondervotum im Urteil. Drei von neun Verfassungsrichter:innen schätzten die Lage nämlich genau andersherum ein, als das Urteil letztlich ausfiel. Ihnen zufolge hätte ein Land durchaus Kompetenzen für einen Mietenstopp im Sinne des Volksbegehrens gehabt.
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