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Mietenstopp in BerlinDeckeln bleibt in der Diskussion

Das bayerische Urteil gegen den Mietendeckel ist aus Sicht der Linken nicht übertragbar. In Berlin sei der Deckel Teil eines Gesamtkonzepts.

Gareth Joswig

Aus Berlin

Gareth Joswig

Das Mietendeckel-Urteil aus Bayern, dass eine dortige Volksini­tiative keinen Mietenstopp fordern darf, ist zweifelsohne ein Rückschlag für den rot-rot-grünen Senat. Dennoch ist Berlins Landesregierung überzeugt, dass der Berliner Mietendeckel letztlich durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt wird. Gegen das im Februar in Kraft getretene Gesetz klagen derzeit CDU und FDP. Der Senat hofft auf eine Grundsatzentscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht.

Hauptstreitpunkt: Hat eine Landesregierung die Kompetenz ins (Bundes-)Mietrecht einzugreifen? Nein, ein Mietendeckel sei „offensichtlich unvereinbar“ mit der Gesetzgebungskompetenz der Länder, urteilten die Ver­fas­sungs­recht­le­r:innen. Doch, sagt Senatorin Katrin Lompscher (Linke), das Urteil sei nicht übertragbar.

Ein Blogeintrag von Halina Wawzyniak, Fraktionsgeschäftsführerin der Linken im Abgeordnetenhaus, gibt nun Aufschluss darüber, wie die Argumentation der Linken dabei aussehen könnte. Die Rechtswissenschaftlerin bezieht sich dabei direkt auf das 47-seitige Urteil. Zunächst stünde im Urteil, dass es sich nur auf das für Bayern vorgeschlagene Gesetz bezieht.

Darüber hinaus stünde zudem die Mietpreisbremse im Bund nicht im Widerspruch zu einem landesrechtlichen Mietendeckel. Das hatte die Mehrheit der Ver­fas­sungsrechtler:innen aber im Urteil geltend gemacht. Gesetze wie der Berliner Mietendeckel konterkarierten keine Bundesmaßnahmen, sondern ergänzten sie auf lokaler Ebene, heißt es im Blogeintrag.

Urteil enthält Sondervotum

Zum anderen habe es der Volksinitiative an einem Gesamtkonzept gefehlt, in das der Mietenstopp eingebettet sein müsste, um in Landeskompetenz zu liegen. Dies aber sei in Berlin gegeben, argumentiert Wawzyniak.

In ihrem Blogeintrag bezieht sich die Linke auch auf ein Sondervotum im Urteil. Drei von neun Verfassungsrichter:innen schätzten die Lage nämlich genau andersherum ein, als das Urteil letztlich ausfiel. Ihnen zufolge hätte ein Land durchaus Kompetenzen für einen Mietenstopp im Sinne des Volksbegehrens gehabt.

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1 Kommentar

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  • Sinulog

    selbst wenn es in landesrecht fällt wird ein wichtiger faktor nicht berücksichtig.es muss gleiches gleich behandelt werden .... und es ist ein unterschied ob die wohnung in marzahn liegt oder in prenzelberg sonst wäre ja die nachfrage gleich..... lage und ausstattung mit einbeziehen ........ die nobelorte mit hoher nachfrage rechtfertigen auch höhere preise dann wird der deckel auch rechtssicher........



    einfache rechnung person x arbeitet in mitte und verdient den mindestlohn die wohnung in fussreichweite darf 20arbeitstage x 1h fahrzeit zu den außenbezirken x 9€ = 180€ teurer sein als die wohnung in den außenbezirken. und da rechne ich bloss mit 30min einfache fahrzeit und mindestlohn sowie kostenlosen öpnv........ jetzt darf jeder die rechnung mit ingenieur gehalt und 1h fahrzeit machen