Mietendeckel in Berlin: Die Obergrenze kommt
Nach einer turbulenten Woche verständigt sich der Berliner Senat auf eine Mietenbegrenzung für fünf Jahre. Das ist einmalig in Deutschland.
Am Freitag hat Berlins Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) nun die Einzelheiten vorgestellt. Diese unterscheiden sich teilweise erheblich von dem Entwurf, der in der vergangenen Woche an die Öffentlichkeit gelangt war. Er hatte zu heftiger Kritik von Opposition und Vermieterverbänden und sogar zu Rücktrittsforderungen an Lompscher geführt.
Im Zentrum der Kritik stand die angeblich geplante Einführung einer Mietobergrenze von 3,42 bis 7,97 Euro pro Quadratmeter, auf die alle Berliner Mieten hätten abgesenkt werden können. Die IHK hatte die Vorschläge eine „Katastrophe“ genannt, der Wohnungsverband GdW meinte, der Mietendeckel würde „völlig über das Ziel hinaus schießen“. In sozialen Netzwerken wurden die Vorschläge teilweise als Rückkehr zum Sozialismus kritisiert.
Nun stellte die Linken-Bausenatorin klar: Eine Absenkung auf die Mietobergrenzen sollen nur jene Mieterinnen und Mieter beantragen können, deren Miete 30 Prozent des Haushaltseinkommens übersteigt – eine Härtefallregelung also. Darüber hinaus reicht die Spanne nun von 5,95 Euro bis zu 9,80 Euro pro Quadratmeter nettokalt, orientiert am Mietspiegel von 2013. Diese Obergrenzen gelten auch für die Wiedervermietung einer Wohnung.
Mit der in Deutschland bislang einmaligen Idee eines Mietendeckels sollen die Mieten in Berlin fünf Jahre eingefroren werden. Stichtag ist der 18. Juni 2019, der Tag, an dem der Senat so genannte Eckpunkte beschlossen hatte. Dennoch sollen nach der Einigung der drei Koalitionsfraktionen nun auch moderate Mieterhöhungen bis zur jeweiligen Mietobergrenze möglich sein. Diese sollen sich an der jährlichen Inflationsrate orientieren. Außerdem wird bei Bedarf eine Anpassungsmöglichkeit der Mietobergrenzen vorgesehen. Lompscher nennt dies die „beiden atmenden Komponenten des Mietendeckels“.
Diese Flexibilität soll demnach auch für Modernisierungen gelten. Für eine bereits erfolgte Modernisierung kann ein Zuschlag bis zu 1,40 Euro pro Quadratmeter erhoben werden. Künftige Modernisierungen sind bis zu einer Erhöhung bis einem Euro genehmigungsfrei. Alles, was darüber hinausgeht, prüfen die für die Einhaltung des Mietendeckels zuständigen Bezirksämter. Schließlich gibt es auch Härtefallregelungen für Vermieter, die nachweisen können, dass sie in eine wirtschaftliche Schieflage geraten.
Lompscher erinnerte am Freitag daran, dass die Bundesregierung gerade erst auf eine Anfrage der Linken festgestellt habe, dass sich die Angebotsmieten in Berlin in den vergangenen fünf Jahren verdoppelt hätten. Nach der Kritik der vergangenen Woche, die auch aus den Reihen der SPD kam, legte sie Wert darauf, dass der bekannt gewordene Entwurf lediglich ein „Arbeitspapier“ gewesen sei. „Den konkreten Referentenentwurf werden wir am Montag vorstellen, dann gehen wir damit in die Verbändeanhörung“, sagte die Bausenatorin. Anschließend werde ein Senatsentwurf vorbereitet, der mit den anderen Senatsverwaltungen abgestimmt werde. Nach diesem Senatsbeschluss beginne im Parlament schließlich der Gesetzgebungsprozess.
„Wir haben einen guten, tragfähigen und rechtssicheren Kompromiss gefunden“, betonte Lompscher. Dies sei auch deshalb ein „großer Fortschritt, weil es uns ermöglicht, den Zeitplan einzuhalten.“ Der Mietendeckel soll im Januar 2020 kommen und fünf Jahre gelten.
„Wir sind auf einem guten Weg zu einem atmenden Mietendeckel, der sozial, fair, rechtssicher und umsetzbar ist“, lobte am Freitag die grüne Mietenpolitikerin Katrin Schmidberger. Zustimmung gab es auch vom Berliner Mieterverein. „Ein gutes Instrument gegen die Mietenexzesse“, nannte Geschäftsführer Reiner Wild den Vorschlag. Der Verband Berlin Brandenburger Wohnungsunternehmen BBU kritisierte den Entwurf dagegen als „unnötigen Schnellschuss“.
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