„Meta AI“ Assistent: Training mit deinen Daten
Der Facebook- und Instagram-Konzern Meta will Daten von Nutzer:innen für das Training von KI nutzen. Ein Datenschutzverein legt Beschwerde ein.
Mit dieser möchte das Unternehmen sich erlauben, persönliche Daten der Nutzer:innen zum Beispiel für das Training von KI-Systemen zu verwenden – ohne eine explizite Einwilligung der Betroffenen einzuholen. Meta erlaube sich damit, beliebige Daten aus beliebigen Quellen für beliebige Zwecke zu verwenden und an Dritte weiterzugeben, wenn es um KI gehe, kritisiert Vereinsgründer Max Schrems.
Die eingereichten Beschwerden gehören zu den ersten, die sich gegen neue Regelungen oder Praktiken im Zusammenhang mit KI richten. Dabei tritt das entsprechende EU-Gesetz, das KI reguliert, erst in diesen Wochen in Kraft und die enthaltenen Regeln werden erst nach Übergangsfristen wirksam.
Noyb stützt die Beschwerden jedoch auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Argumentation: Metas Änderung widerspreche der DSGVO in zwei zentralen Punkten. Zum einen bleibe der Zweck der Datenverarbeitung zu unklar, das sei nicht mit dem Gesetz vereinbar. Zum anderen müsse der Konzern den Nutzer:innen nicht nur ein Opt-out bieten – also die Möglichkeit, der Nutzung in einem zweiten Schritt zu widersprechen. Vielmehr müsse er ein Opt-in schaffen, bei dem die Nutzer:innen aktiv einwilligen müssen, wenn sie ihre Daten für KI-Zwecke genutzt sehen wollen. Das vorgesehene Opt-out-Verfahren sei außerdem „extrem kompliziert“. Dabei sei es technisch möglich, so einen Widerspruch auch mit einem Klick – wie etwa beim Abbestellen von Newslettern – umzusetzen.
Meta widerspricht den Vorwürfen
Die Datenschutzänderungen sollen am 26. Juni in Kraft treten. Noyb setzt daher bei den Beschwerden auf ein Dringlichkeitsverfahren, in der Hoffnung, europaweit ein schnelles vorläufiges Verbot der neuen Klauseln zu erwirken. Im nächsten Schritt müssen nun die Aufsichtsbehörden entscheiden, ob sie die Sache ebenfalls für dringlich halten oder ein reguläres Verfahren einleiten. Das kann sich durchaus über Jahre hinziehen.
Meta hatte im Mai angekündigt, dass es zum Jahresende „aufregende neue generative KI-Erfahrungen“ für Nutzer:innen in Europa ausrollen will. Gleichzeitig startete die entsprechende Benachrichtigung der Nutzer:innen. „Wir sind zuversichtlich, dass unser Ansatz mit den Datenschutzgesetzen vereinbar ist“, schreibt ein Unternehmenssprecher der taz auf Anfrage. Die für Meta zuständige irische Datenschutzaufsichtsbehörde sei vorab eingebunden gewesen.
Irland ist allerdings nicht ohne Grund ein beliebter EU-Sitz von Tech-Konzernen: Die irische Behörde ist in der Vergangenheit durch eine laxe Durchsetzung der Regeln und große Industriefreundlichkeit aufgefallen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Kinderbetreuung in der DDR
„Alle haben funktioniert“
Hybride Kriegsführung
Angriff auf die Lebensadern
BSW in Koalitionen
Bald an der Macht – aber mit Risiko
Dieter Bohlen als CDU-Berater
Cheri, Cheri Friedrich
Niederlage für Baschar al-Assad
Zusammenbruch in Aleppo
Sport in Zeiten des Nahost-Kriegs
Die unheimliche Reise eines Basketballklubs