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Messerangriff in DresdenVerdacht auf islamistisches Motiv

Nach einer tödlichen Messerattake in Dresden gibt es Hinweise auf einen islamistischen Hintergrund. Der Generalbundesanwalt ermittelt.

dpa/Reuters | Die tödliche Messerattacke auf zwei Touristen am 4. Oktober in Dresden hat möglicherweise einen extremistischen Hintergrund. Der mutmaßliche Täter sei bei der Spurenauswertung ins Visier der Ermittler geraten und am Dienstagabend gefasst worden, teilte die Dresdner Polizei mit. Mittlerweile hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen zu der Messerattacke übernommen. Es stehe eine islamistisch motivierte Tat im Raum, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am Mittwoch mit. Zuvor hatte der Spiegel berichtet.

Am 4. Oktober war ein 55-Jähriger aus Krefeld in der Dresdner Altstadt angegriffen und schwer verletzt worden. Der Mann starb später im Krankenhaus. Sein 53 Jahre alter Begleiter aus Köln hatte die Attacke überlebt. Die Polizei hatte in Anlehnung an den Tatort unter dem Namen „Schloßstraße“ eine Sonderkommission mit 29 Beamt:innen eingerichtet.

Gegen den am Dienstag festgenommenen Verdächtigen wurde inzwischen Haftbefehl wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erlassen. Der seit 2015 in Deutschland geduldete Mann ist nach Angaben der Behörden erheblich vorbestraft. So war er vom Oberlandesgericht Dresden im November 2018 unter anderem wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer:innen einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Sichverschaffens einer Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Körperverletzung und Bedrohung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Diese Strafe wurde dann nach Angaben der Behörde 2019 vom Amtsgericht Leipzig in eine weitere Verurteilung wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung einbezogen. Diese Jugendstrafe musste der Beschuldigte vollständig absitzen. Erst am 29. September 2020 sei er aus der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen entlassen worden. Er habe unter Führungsaufsicht gestanden, hieß es. Aktuell sei der Syrer im Besitz einer Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz.

Motiv und Hintergründe der Attacke am 4. Oktober waren zunächst unklar. Der 20-Jährige habe vor dem Ermittlungsrichter keine Angaben gemacht, hieß es.

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