Mehr Naturschutz für Agrarsubventionen: Umweltministerin fordert die Bauern
Umweltministerin Schulze will von Bauern mehr Leistungen verlangen als Agrarressortchefin Klöckner. Landwirte sehen ihre Höfe in Gefahr.
Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
taz/dpa | Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) fordert, einen größeren Anteil der EU-Agrarsubventionen als von CDU-Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner geplant für den Naturschutz auszugeben. Kern des Vorschlags des Umweltministeriums zur nationalen Umsetzung der neuen Regeln aus Brüssel sind zehn „Öko-Regelungen“, für die zunächst 30 Prozent der europäischen Direktzahlungen an Landwirte genutzt werden sollen. Der Prozentsatz, den Bauern für natur- und umweltschützende Maßnahmen künftig erhalten sollen, soll nach Schulzes Ansicht sukzessive steigen. Bislang konnten sich die EU-Mitgliedsstaaten unter Klöckners Führung lediglich auf ein Ziel von 20 Prozent einigen.
Die Europäische Union zahlt jährlich rund 55 Milliarden Euro Subventionen für die Landwirtschaft. Dennoch geben vor allem kleine Höfe auf, die Branche trägt maßgeblich zu Erderhitzung und Artensterben bei. Die Direktzahlungen sind die wichtigste Subventionsart. Derzeit bekommen die Landwirte das Geld pro Hektar Fläche, weitgehend unabhängig davon, wie sie ihn bewirtschaften.
Die „Öko-Regelungen“, die das Ministerium vorschlägt, sollen über die EU-Mittel finanziert werden, unter anderem sollen damit Flächen mit besonderem Wert für die Artenvielfalt wie Brachen, Hecken oder Ackerraine gefördert werden. Betriebe, die ihre erlaubten Nährstoffüberschüsse weiter reduzieren und auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden verzichten, eine vielfältige Fruchtfolge einhalten oder ihre Wiesen und Weiden umwelt- und tiergerecht nutzen, sollen ebenfalls gezielt gefördert werden.
„Ich hoffe nicht, dass es bei 20 Prozent bleibt“, sagte Schulze. Wichtig sei aber, wofür das Geld ausgegeben werde. Das müsse Deutschland nun bis Ende des Jahres in einem nationalen Strategieplan regeln, der bis Ende 2021 der EU-Kommission vorgelegt werden soll. Die Regeln sollen ab 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Viele Bauern lehnen strengere Anforderungen ab, weil sie ihre Produktionskosten erhöhten. Das würde die Existenz zahlreicher Höfe gefährden. Davon seinen besonders kleine bäuerliche Betriebe betroffen.
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